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Ausweis Pflicht (Gelesen: 14.083 mal)
AlexVen
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Antwort #45 - 08.06.2017 um 10:29:05
 
Ich war doch schon in Italien, war das erste was ich gemacht habe

Problem ist, ich bin hier in Deutschland wohnhaft und ist der Konsulat dafür zuständig, aber der Konsul oder in diesen Fall der Vize Konsul, stellt sich quer weil ich nicht die Zahlungen des Unterhalt des letzten 12 Monaten vorweisen kann

Einzige Möglichkeit,  ich würde mich in Italien anmelden und dort einen Ausweis beantragen, der wäre dann aber nur für INLAND gültig mit den Vermerk: NON VALIDO PER L´ESPATRIO (nach meine Informationen würde er dann für Schengen gelten)
Aber dies hat wiederum einen Nachteil, ich musste mich hier abmelden und mache zur Zeit eine Umschulung (ja, ich war damals doof, bin nach der Höhere Handelsschule direkt arbeiten gegangen ohne eine Ausbildung zu machen) und wenn ich mich dort anmelde, verliere ich hier alles  Griesgrämig
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Aras
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Antwort #46 - 08.06.2017 um 12:00:54
 
Und warum darf eine deutsche Behörde nicht die Ex zur Unterschrift zwingen? Bei ner Steuererklärung kann man ne Verpflichtung aus § 1353 BGB herleiten, aber hier nicht??
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #47 - 08.06.2017 um 12:53:41
 
Aras schrieb am 08.06.2017 um 12:00:54:
Und warum darf eine deutsche Behörde nicht die Ex zur Unterschrift zwingen? Bei ner Steuererklärung kann man ne Verpflichtung aus § 1353 BGB herleiten, aber hier nicht?? 


Weil hier ausländisches Recht betroffen ist...kein Richter könnte der Ex garantieren, dass diese sich nicht andere Probleme (italienische Probleme) durch diese Unterschrift aufhalst! Das ist nicht zulässig! Steuererklärung deutsches Recht...Unterschrift hier "Italienisches Recht"

Deshalb nicht einklagbar in Deutschland!

§ 1353 regelt die eheliche Lebensgemeinschaft...da ist der TE ja schon lange drüber weg! Er ist geschieden!
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Aras
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Antwort #48 - 08.06.2017 um 12:58:41
 
Aber Scheidungen können die Richter in fremden Recht durchentscheiden?
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nixwissen
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Antwort #49 - 08.06.2017 um 19:23:52
 
Moin,

Da keine Unterhaltszahlungen vom Vater kommen, zahlt vielleicht das Jugendamt (?) Unterhaltsvorschuss? Das holt sich das Jugendamt ja vom Vater zurück, ist also wie ein Kredit (deswegen ja Vorschuss).
Ginge vielleicht mit einer Bescheinigung vom Jugendamt darüber was beim Konsulat?

Gruß,
Norbert
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AlexVen
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Antwort #50 - 08.06.2017 um 20:02:56
 
Hallo
nein, es gibt keinen Unteraltvorschuss da die kleine über 12 Jahre alt ist
Außerdem, bekommt die kleine auch ALG2, dies würde heißen wenn ich Unterhalt zahlen sollte muss ich den Unterhalt an den Jobcenter zahlen, bzw. bekommen die weniger ALG2 (so wie der Fall war wo ich Unterhalt bezahlt habe)
Dies habe ich versucht den Konsul zu erklären, aber die sind ja stur wie Eseln und richten sich nach Vorschriften
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Antwort #51 - 08.06.2017 um 20:19:33
 
Moin,

Ach schiet, stimmt, 15 Jahre alt. Ab Juli gibt es den Vorschuss bis 18 Jahren.
Aber wenn ich richtig verstehe verrechnen Jobcenter und Jugendamt das auch nur untereinander.
So wie es auch war als Du Unterhalt bezahlt hast.Mit dem Unterschied für Dich, daß Du den Unterhaltsvorschuss im Gegensatz zu ALG2 später zurückzahlen musst.
Für den Haushalt Mutter/Kind ändert sich finanziell derweil exakt nichts.
Ist jetzt hier nicht Thema aber das hat der Gesetzgeber toll hinbekommen.

Sorry, ich hab keine Idee mehr.

Gruß,
Norbert

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Antwort #52 - 08.06.2017 um 20:35:58
 
Ja, ist wirklich eine blöde Situation, denn für das Kind gibt es absolut keine Nachteile, Problem ist der Konsul versteht es nicht

Mir gehen langsam auch die Ideen aus
1) Klagen kann ich nicht, da es kein Deutsches Gesetz gebrochen wird

2) Einbürgern kann ich mich nicht, da ich keine Gültigen Ausweis habe

3) In Italien wurde mir nicht geholfen, da ich in Deutschland wohnhaft bin

4) Notreiseausweis ist eine Lösung für einmaliges Reisen

5) Was übrig bleibt, ist die Union konnte helfen, aber seit Wochen suche ich was im Netz, bin aber nicht fündig geworden

6) wie von einen Konsulat Mitarbeiter vorgeschlagen, einfach die Unterschrift fälschen und wenn die was sagt, ist meine aussage gegen Ihre, sowieso wird Sie niemals in Italien gegen mich klagen. Aber, ich bin 41 und habe eine Tochter, bis heute habe ich zum Glück niemals außer der Linie getanzt und möchte es weiterhin nicht, denn ich denke einen Pass oder einen Ausweis ist mein recht ein zu besitzen.
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Antwort #53 - 08.06.2017 um 20:59:49
 
Kannst Solvit versuchen...
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Antwort #54 - 08.06.2017 um 21:06:30
 
Aber Solvit ist doch nur, wenn ich als EU Bürger Problemen mit einen anderen EU Land habe, in diesen Fall als Italiener mit Italien, kann Solvit nicht zugreifen
Ich habe in Berlin eine Mail geschickt und dann in Rom angerufen und es wurde mir so erklärt.
Also, Berlin meinte ich sollte mit Rom Kontakt aufnehmen und Rom sagte wenn ich als EU Bürger Problemen mit einen anderen EU Land habe, in diesen Fall als Italiener mit Italien, kann Solvit nicht zugreifen weinend weinend weinend
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Antwort #55 - 08.06.2017 um 23:57:59
 
Mal ein paar Denkanstöße (nicht alles 100% ernst gemeint, aber vielleicht kommt Dir dadurch auch eine ganz andere Idee):

- Du könntest Dich in Italien ausbürgern lassen. Falls das ohne Paß geht. Dann bist Du staatenlos. Bekommst einen Paß für Staatenlose und kannst Dich damit in D eventuell einbürgern lassen ....Allerdings könnte Deine Tochter auch eher 18 sein als das alles über die Bühne gegangen ist.

- Gibt es eine Möglichkeit, dass Du Dich in Italien anmeldest (ohne Dich in D abzumelden) und Du dann dort klagst?

- Biete Deiner Ex-Frau Summe x an für ihre Unterschrift. Und wenn Du Dir das Geld zusammenborgst. Oder borg Dir das Geld zusammen und bezahle damit den Unterhalt für 12 Monate (es dürfte ja "nur" um den Mindestunterhalt gehen). Deine Tochter hätte nichts davon, da die Zahlungen verrechnet werden, aber das ist ja nicht Dein Problem. Dann müsste man nur noch klären, wie genau der Nachweis der Zahlung aussehen muss, damit der Konsul das auch anerkennt.

- Such Dir im Internet ein italienisches Familienrechtsforum und frage dort nach Ideen und Erfahrungen zu dem Thema. Du kannst doch nicht der einzige italienische Mann auf der Welt sein, der dieses Problem hat bzw. jemals gehabt hat. Oder versuch ein deutsches Familienrechtsforum zu finden und schildere dort Dein Problem...Gibt es keine italienische Community in Deiner Stadt die Dir weiterhelfen kann?   

- Normalerweise würde ich Kinder aus Streitigkeiten zwischen den Eltern rauslassen. Mit 15 ist Deine Tochter allerdings schon ein sehr großes Kind. Weiß sie um Dein Problem? Hat sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter? Kann sie vielleicht vermitteln?

- Solvit zumindest zu versuchen kann doch nicht schaden. Du hast als Italiener ein Problem in D. Auch wenn es eher ein Problem mit italienischem Recht ist hast Du das Problem doch nur weil Du Dein Freizügigkeitsrecht ausübst und in D wohnst.

      
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Antwort #56 - 09.06.2017 um 00:17:19
 
Moin,

lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Du könntest Dich in Italien ausbürgern lassen. Falls das ohne Paß geht. Dann bist Du staatenlos. Bekommst einen Paß für Staatenlose und kannst Dich damit in D eventuell einbürgern lassen ....Allerdings könnte Deine Tochter auch eher 18 sein als das alles über die Bühne gegangen ist.


In D ginge das nicht, wenn man dann staatenlos wird.
Ob das in Italien auch so ist?
Ziemlich frivoler Vorschlag.

lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Gibt es eine Möglichkeit, dass Du Dich in Italien anmeldest (ohne Dich in D abzumelden) und Du dann dort klagst? 


Dazu hat er geschrieben, daß es keine Option ist, da er hier seine Zukunft komplett zersemmeln würde

lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Biete Deiner Ex-Frau Summe x an für ihre Unterschrift. Und wenn Du Dir das Geld zusammenborgst.


DAS ist vielleicht eine Idee. So verwerflich sie auch ist, das könnte funktionieren. Wenn die Ex schon so scheisse drauf ist, durch die Verweigerung zu schikanieren, wird sie vielleicht bei 1k€ schon weich.
Sie wird dann handeln, spätesten bei deutlich mehr sind die meisten (auf ALG2) dann käuflich.
Mach das schriftlich!
Sowas dürfte sittenwidrig sein, das kannst Du Dir später dann per Klage wieder zurückholen.
Das wäre kein schöner Weg aber wer hat hier angefangen?lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Normalerweise würde ich Kinder aus Streitigkeiten zwischen den Eltern rauslassen. Mit 15 ist Deine Tochter allerdings schon ein sehr großes Kind. Weiß sie um Dein Problem? Hat sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter? Kann sie vielleicht vermitteln?


Hat er ja schon versucht, die Tochter hat es versucht.
Ich habe per PN nochmal angeregt, das nochmal zu wiederholen. Sie versaut ihrer Tochter damit ja auch ev. den Urlaub.

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Antwort #57 - 09.06.2017 um 00:53:08
 
deerhunter schrieb am 08.06.2017 um 12:53:41:
Weil hier ausländisches Recht betroffen ist...kein Richter könnte der Ex garantieren, dass diese sich nicht andere Probleme (italienische Probleme) durch diese Unterschrift aufhalst! Das ist nicht zulässig! Steuererklärung deutsches Recht...Unterschrift hier "Italienisches Recht"


Die Frage ist ob der Vater ggf. das Land verlassen muss. Spätenstens wenn die ABH eine Entzug der EU-Freizügigkeit abuspricht, muss der Vater aufgrund fehlenden Ausweis Deutschland und sein Kind verlassen und damit ist unmittlebar deutsches Recht betroffen. Das Kind hat das Recht mit seinem Vater aufzuwachsen. Die Entscheidung ob der Kindesvater hier bleiben darf, kann das Gericht nicht auf ein italienisches Konsulat abwälzen.

Die Mutter hat IMHO eine Mitwirkungspflicht beim Kindeswohl, genauso wie der Vater. Die einzige Frage ist, ob die Unterschriftenleistung zumutbar ist. Das hat das deutsche Gericht zu prüfen.

Zivilrechtlich wäre die Frage ob die Kindesmutter durch Ihr Verhalten nicht Schadensersatzpflichtig wird. Der Kindesvater häuft Unterhaltschulden an und hat keine Chance seinen Unterhalt nachzukommen. Ein Rückumzug nach Italien ist dem Kindesvater nicht zumutbar, aufgrund des deutschen Kindes.
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Antwort #58 - 09.06.2017 um 09:40:32
 
grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 00:53:08:
Die einzige Frage ist, ob die Unterschriftenleistung zumutbar ist. Das hat das deutsche Gericht zu prüfen.


Und da kein deutscher Richter die auswirkungen dieser Unterschrift im italienischen Rechtskreis garantieren kann, wird das nicht gehen! Das schmettert jeder Jurastudent im 3. Semester ab
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Antwort #59 - 09.06.2017 um 09:55:05
 
Moin
hier habt mir hier um eine Idee gebracht, mal sehen was ihr denkt

Das Kindeswohl ist doch eigentlich in Deutschland das Wichtigste und wenn ich keinen Gültigen Ausweise habe, verliere ich meine recht auf Freizügigkeit hier in Deutschland, somit konnte ich nicht meine Pflichten als Vater durchführen, wohl gemerkt von einen Deutsches Kind

Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?
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