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Ausweis Pflicht (Gelesen: 14.082 mal)
Eduard
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Antwort #30 - 07.06.2017 um 08:51:53
 
Wovon leben Mutter und Kind, wenn der Vater z. Z. keinen Unterhalt zahlt? Falls sie ALG2 bekommen, könnte man mal die Behörde darüber informieren, dass die Weigerung der Mutter nicht dazu führen wird, dass in absehbarer Zeit wieder Unterhalt fließt...

Ansonsten wird man wohl den Verwaltungsrechtsweg in Italien einschlagen müssen. Da ist sicher was zu machen...
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AlexVen
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Antwort #31 - 07.06.2017 um 08:57:57
 
deerhunter schrieb am 07.06.2017 um 07:53:28:
Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht so etwas beschließen kann und wird...da schließen sich ja dann ausländische Rechtskreise an, die ein deutsches Gericht überhaupt nicht beleuchten kann! Die Deutsche Ex ist da raus, dass muss der TE alleine mit seinem Heimatland klären!


Dies sind die gleichen Wörter was mir mein Anwalt gesagt hat

Eduard schrieb am 07.06.2017 um 08:51:53:
Wovon leben Mutter und Kind, wenn der Vater z. Z. keinen Unterhalt zahlt? Falls sie ALG2 bekommen, könnte man mal die Behörde darüber informieren, dass die Weigerung der Mutter nicht dazu führen wird, dass in absehbarer Zeit wieder Unterhalt fließt...

Ansonsten wird man wohl den Verwaltungsrechtsweg in Italien einschlagen müssen. Da ist sicher was zu machen...


Also, meine Tochter sagt mir dass Sie morgens Arbeiten geht, offiziell ist mir bekannt, Sie ist ALG2 Empfängerin
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AlexVen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 07.06.2017 um 09:30:10
 
Aras schrieb am 07.06.2017 um 07:19:31:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Beitrag ggf. die Grenzen der zulässigen "Rechtsberatung" überschreitet.

Darum möchte ich nochmal hinweisen, dass ich keine Erfolgsgarantie gegeben habe und es nur meine unverbindlichen Gedanken zu dem Thema sind. Ich bin ja auch kein Rechtsanwalt.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Insbesondere weil ja irgendwer auch zuständig sein muss.


Keine Sorgen
dies ist mir völlig klar, trotzdem bin ich dankbar für die Tipps

-------------------------------------------------------------------------------


Ich war heute morgen um 8.00 Uhr hier im Amtsgericht, ist ja fast hier um die Ecke.

Habe aber nur mit einer Justizmitarbeiterin gesprochen habe ihr den Fall erklärt, hat mir empfohlen nochmals gegen 10.45/11.00 hinzugehen, mal sehen was mir ein Richter empfehlen kann
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Aras
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Antwort #33 - 07.06.2017 um 09:44:17
 
Ist halt die Frage welcher Aspekt denn genau problematisch ist. Die Weigerung der Frau die Unterschrift zu leisten oder die Weigerung des Konsulats nicht auf die Unterschrift zu verzichten.

Imho trifft beides zu.

Außerdem ist ausländisches Recht auch vor deutschen Gerichten verhandelbar, nur muss dann ggf. auch das ausländische Recht bzw. die ausländische Rechtsanwendung nachgewiesen werden. Über ausländisches Recht hat schon das alte Reichsgericht vor über 130 Jahren Recht gesprochen...

@AlexVen

Na dann drück ich dir die Daumen. Sonst eben Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien. Und Italien ist ja bekannt für lange Verfahrensdauer...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 07.06.2017 um 17:25:23
 
AlexVen schrieb am 06.06.2017 um 21:03:46:
Ich brauche ein Dokument, ich kann nicht warten bis die kleine 18 ist

Wie schaut es eigentlich aus mit der italienischen ID card. Kannst du sowas bekommen?
Für die Erfüllung der Ausweisspflicht brauchst du nicht zwangsläufig einen Pass.
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AlexVen
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Antwort #35 - 07.06.2017 um 21:36:56
 
So, langer Tag heute
Also, heute morgen habe ich mit eine nette junge Richterin gesprochen, erstmals war Sie verblüfft als Sie erfahren hat, dass es noch so was im Jahr 2017 gibt

Also, laut ihre Erfahrung wäre schwer eine Erfolgreiche Klage durchzubringen, denn nach Italienischen Recht, ist die Unterschrift freiwillig, man konnte aber Klagen, nur als Druck Mittel gegen die Ex.
Auf jeden Fall hat Sie sich meine Daten notiert und gegebenenfalls falls Sie einen Ausweg kennt mich informieren über Ihre Rechtspflegerin

Heute Nachmittag war ich bei einen anderen Anwalt und er hat mehr oder weniger  das Gleiche geschrieben was mir danken Aras empfohlen hat.

Auf jedenfalls wird die Ex jetzt einen Brief von Ihn bekommen.

Ein anderer Punkt, meine jetzige Freundin ist Spanierin und wir haben für den 20.7 einen Flug nach Almeria gebucht (für mich und auch meine Tochter)
Ich konnte ja ohne Problemen mit einen Notreiseausweis fliegen, kann mir aber meine Ex einen strich durch die Rechnung machen, wegen meiner Tochter?
Sie hat aber einen Ital. Pass und auch Deutschen


@mbg, auch für die Carta d´Identitá ( italienischen ID card ), braucht man die Genehmigung

Hätte die Bundesrepublik auch einen Nationale ID Card, konnte ich diese ja haben und durch ganz Europa meine Freizügigkeit genießen 

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Antwort #36 - 07.06.2017 um 22:31:55
 
Naja, deine Tochter ist 15 Jahre alt.

Bei wem von euch liegt denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Teilt ihr euch dieses?

Es freut ich sehr zu lesen, dass du eine aufgeschlossene Richterin gesprochen und hilfreiche Unterstützung in einem neuen Anwalt gefunden hast und wünsche dir viel Erfolg sowie eine erholsame Urlaubszeit sowohl mit Freundin als auch (hoffentlich) mit deiner Tochter.

Ich persönlich bin auch immer noch erstaunt wegen dieser Erteilungsvorraussetzungen. Ich hoffe, Du hältst uns auf dem laufenden.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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AlexVen
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Antwort #37 - 07.06.2017 um 22:36:03
 
Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht teilen wir uns eigentlich, also seit ca. 1 Jahr ist die mal eine Woche bei mir mal eine Woche bei der Mutter.
Muss dazu sagen, Sie wohnt hier im Ort, also zu Fuß keine 5 Minuten, auch wenn die kleine bei der Mutter ist, kommt Sie jeden Tag hier und umgekehrt .
Ich denke, trotz Scheidung und Millionen von Fehlern, versuchen wir in der Erziehung alles Richtig zu machen.
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Aras
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Antwort #38 - 07.06.2017 um 22:37:01
 
Ich hätte dem Anwalt gesagt das Schreiben nach der Reise der Mutter des Kindes zuzustellen, damit die Mutter die Reise nicht vorher blockiert. Glaub schon dass die Mutter einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Zum Thema freiwillig würde ich mal schauen was denn genau freiwillig bedeutet. Ich meine... Als Jurist muss man auch die vermeintlich offensichtlichen Bedeutungen der Wörter hinterfragen. Außerdem ist das Wort aus dem italienischen übersetzt worden. Was bedeutet denn freiwillig in diesem Kontext? Ist freiwillig, dass es dem absoluten Gutdünken der Mutter unterliegt die Unterschrift zu leisten? Bedeutet freiwillig, dass der Mann die Mutter nicht illegal Erpressen kann/darf und eine solche erzwungene Unterschrift nichtig ist? Bedeutet freiwillig, dass die Unterschrift grundsätzlich im Ermessen der Mutter liegt und es zwar nicht durch den Mann erpresst werden kann aber ggf. durch ein italienisches Gericht erzwungen werden kann?

Du könntest ggf. mal den Dozenten de Petris anschreiben und nach einem Ratschlag oder einen italienischen Anwalt fragen. Er ist ganz nett und spricht auch ganz passabel deutsch.

http://www.jura.hhu.de/fakultaet0/lehrkraefte/lehrbeauftragte.html

Ich drücke​ dir die Daumen und freue mich auf deine Rückmeldung.
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Antwort #39 - 07.06.2017 um 23:02:33
 
Danke für deinen Ratschlag
kann ich ihn einfach so eine Email schicken?

Danke nochmals
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Aras
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Antwort #40 - 08.06.2017 um 00:22:53
 
Naja kannst ihn ja fragen, ob er dir zumindest mitteilen kann an wen du dich am besten wenden kannst. Er ist ja Jura-Dozent in Italien. Er sollte also gut vernetzt sein.
Er ist wie ich schon schrieb sehr sehr nett. Wenn du es mit deinen Fragen nicht übertreibst sollte er auch helfen können.
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Antwort #41 - 08.06.2017 um 05:34:33
 
Aras schrieb am 07.06.2017 um 22:37:01:
Zum Thema freiwillig würde ich mal schauen was denn genau freiwillig bedeutet. Ich meine... Als Jurist muss man auch die vermeintlich offensichtlichen Bedeutungen der Wörter hinterfragen. Außerdem ist das Wort aus dem italienischen übersetzt worden. Was bedeutet denn freiwillig in diesem Kontext? Ist freiwillig, dass es dem absoluten Gutdünken der Mutter unterliegt die Unterschrift zu leisten? Bedeutet freiwillig, dass der Mann die Mutter nicht illegal Erpressen kann/darf und eine solche erzwungene Unterschrift nichtig ist? Bedeutet freiwillig, dass die Unterschrift grundsätzlich im Ermessen der Mutter liegt und es zwar nicht durch den Mann erpresst werden kann aber ggf. durch ein italienisches Gericht erzwungen werden kann?



Ich würde der Mutter einfach unterstellen, das sie mit der Unterschriftsverweigerung eine Trennung von Vater und Kind herbeiführen will. In letzter Konsequenz muss ja der Vater ggf. Deutschland verlassen. Zudem bekommt er kein Arbeit und kann das Kind nicht Versorgen.

Beides verstößt gegen das Kindeswohl des deutschen Kindes, das ja ein Recht hat mit seinem Vater in Deutschland aufzuwachsen. Kindeswohl betrifft deutsches Recht.

Ich würde es deshalb entweder vor Gericht probieren die Mutter zu zwingen, die Unterschrift zu leisten, oder bei deutschen Behörden Passersatz beantragen und im Antrag auf die Umstände hinweisen (Unterschriftsverweigerung, Kindeswohl).Zweiteres wird aber wahrscheinlich auch den Rechtsweg gehen.

Der Text des Konsulates ist schon logisch, weil natürlich Unterhaltsflucht italienischer Elterteile aus Italien verhindert werden soll. Bei der hiesigen Konstellation macht das aber keinen Sinn. Ob das mit EU-Recht vereinbarbar ist, weil die Unterschriftsverweigerung defakto einem Reiseverbot gleichkommt, lasse ich mal dahingestellt. Das müsste man aber beim italienischen Gericht einklagen.
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Antwort #42 - 08.06.2017 um 08:20:20
 
Ich sehe hier keinen Weg die Exfrau zur Unterschrift zu zwingen...absolut keinen!
Der TE muss das mit seinem Land klären, im Notfall eben nach Italien und dort in seinem "Bürgeramt" einen Pass beantragen. Sollte man sich querstellen, dann eben in Italien klagen! Es gibt ja extra einen Passus in den italienischen Vorschriften die eine Verweigerung der Unterschrift beinhaltet! Darauf kann und muss man sich beziehen und in Italien klagen! Alles andere sind Nebelkerzen! Die Exfrau ist hier raus!

"
Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen."
http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_ci...
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Antwort #43 - 08.06.2017 um 09:26:06
 
Nein, eine Deutsche Behörde kann die Ex nicht zur Unterschrift zwingen, dies hat auch ganz klar und deutlich die Richterin gesagt

Und da ich im Ausland lebe ist nicht der Italienische Gericht zuständig, sondern der Konsul oder sein Stellvertreter

Einzig was man kann, ich über ein Anwalt mit eine Klage drohen, aber dies nur als Druckmittel
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Antwort #44 - 08.06.2017 um 10:09:26
 
Warum gehst du nicht für ein paar Tage nach italien und beantragst dort einen Pass? Warum verklagst du nicht den Konsul?
Deine Ex hat damit nichts zu tun, also verschwnede nicht Zeit und Geld für unsinnige Klagen
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