Aras schrieb am 07.06.2017 um 22:37:01:Zum Thema freiwillig würde ich mal schauen was denn genau freiwillig bedeutet. Ich meine... Als Jurist muss man auch die vermeintlich offensichtlichen Bedeutungen der Wörter hinterfragen. Außerdem ist das Wort aus dem italienischen übersetzt worden. Was bedeutet denn freiwillig in diesem Kontext? Ist freiwillig, dass es dem absoluten Gutdünken der Mutter unterliegt die Unterschrift zu leisten? Bedeutet freiwillig, dass der Mann die Mutter nicht illegal Erpressen kann/darf und eine solche erzwungene Unterschrift nichtig ist? Bedeutet freiwillig, dass die Unterschrift grundsätzlich im Ermessen der Mutter liegt und es zwar nicht durch den Mann erpresst werden kann aber ggf. durch ein italienisches Gericht erzwungen werden kann?
Ich würde der Mutter einfach unterstellen, das sie mit der Unterschriftsverweigerung eine Trennung von Vater und Kind herbeiführen will. In letzter Konsequenz muss ja der Vater ggf. Deutschland verlassen. Zudem bekommt er kein Arbeit und kann das Kind nicht Versorgen.
Beides verstößt gegen das Kindeswohl des deutschen Kindes, das ja ein Recht hat mit seinem Vater in Deutschland aufzuwachsen. Kindeswohl betrifft deutsches Recht.
Ich würde es deshalb entweder vor Gericht probieren die Mutter zu zwingen, die Unterschrift zu leisten, oder bei deutschen Behörden Passersatz beantragen und im Antrag auf die Umstände hinweisen (Unterschriftsverweigerung, Kindeswohl).Zweiteres wird aber wahrscheinlich auch den Rechtsweg gehen.
Der Text des Konsulates ist schon logisch, weil natürlich Unterhaltsflucht italienischer Elterteile aus Italien verhindert werden soll. Bei der hiesigen Konstellation macht das aber keinen Sinn. Ob das mit EU-Recht vereinbarbar ist, weil die Unterschriftsverweigerung defakto einem Reiseverbot gleichkommt, lasse ich mal dahingestellt. Das müsste man aber beim italienischen Gericht einklagen.