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Ausweis Pflicht (Gelesen: 14.079 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 06.06.2017 um 20:43:42
 
Saxonicus schrieb am 06.06.2017 um 20:37:36:
Kinder werden doch schon längst nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen. Sie benötigen einen eigenen Pass.


Na bei ihm scheinbar doch...sonst könnte es doch solche Regeln nicht mehr geben! Das ist ja praktisch nicht machbar! Irgendwie muss er ja einen Pass bekommen!

Wenn ein Elternteil die Zustimmung verweigert

Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen.

http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_ci...
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Antwort #16 - 06.06.2017 um 21:03:46
 
Nein, die kleine hat immer ihren Ital. Reisepass und auch Deutsches Kinderausweis , da wir als Eltern nicht beide Italiener sind, konnte ich die nie bei mir eintragen

Es geht um meinen Pass bzw. Ausweis, dafür brauche ich die Zustimmung von den anderen Elternteil.

Ich habe persönlich beim Konsul vorgesprochen, habe sogar ein Termin mit den Stellvertretender Konsul gehabt, habe ihn eine Schriftstück gegeben wo ich erklärte dass meine Ex die Zustimmung verweigert, mit sämtlichen Daten, ALG2 Bescheid, Urteile usw.

Leider lehnte er die Zustimmung ab, da nicht nachweisen kann, dass ich die letzten 12 Monaten Unterhalt zahlen konnte.
Dies habe ich es auch Schriftlich.

Trotzdem hilft mir nicht, wenn ich z.B. einen Bewerbungsgespräch habe oder mein Auto in Winter wieder anmelden muss, ein neues Konto brauche usw.....

Ich brauche ein Dokument, ich kann nicht warten bis die kleine 18 ist

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Antwort #17 - 06.06.2017 um 21:32:17
 
Ich sehe offengesagt die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ggf. Familiengerichtsbarkeit. Nur weil die Sache eine Unterschrift auf eine für den italienischen Rechtskreis bestimmte Erklärung ist, verliert man nicht den deutschen Justizgewähranspruch . Die Frau verweigert die Unterschrift rechtsmissbräuchlich. Also klagen!
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 06.06.2017 um 21:44:41
 
Ja ich würde klagen, aber die Frage ist ob der Ital. Konsulat die Klage anerkennt
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Antwort #19 - 06.06.2017 um 22:03:11
 
Der Konsul muss die Klage nicht anerkennen. Im Erfolgsfall wird deine Ex zur Unterschrift verpflichtet.
Du hast dann ihre Zustimmung oder sie wird mit Zwangsmitteln zur Leistung der Unterschrift gezwungen.  Smiley
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Antwort #20 - 06.06.2017 um 22:14:03
 
Ja, damit hat sich schon einen Anwalt hier im Ort beschäftigt, meine Ex wird nicht zur Unterschrift gezwungen, da Sie gegen keinen Deutsches Recht verstoßt
Zu Klagen war natürlich mein allererster Gedanke, aber Sie verstoßt doch hier in Deutschland nicht gegen ein Gesetz
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Antwort #21 - 06.06.2017 um 22:16:23
 
Das deutsche Gericht soll die Mutter anweisen die Unterschrift zu leisten. Sie unterschreibt. Das Konsulat sieht ja nicht dass das erzwungen wurd...
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Antwort #22 - 06.06.2017 um 22:20:25
 
Wir sind ja im Bereich des bürgerlichen Rechts... Da gibt es ja so schöne Regelungen wie bspw. § 242 BGB oder § 226 BGB.  Cool
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Antwort #23 - 06.06.2017 um 22:20:25
 
Ja, aber wieso soll das Deutsche Gericht die Mutter anweisen?
Ist doch keine Zuständigkeit vom ein Deutsches Gericht
Dies verstehe ich irgendwie nicht, denn der Anwalt denn ich hier vor Ort besucht habe (kannte ihn vorher nicht, da mein Anwalt leider in Rente ist), sagte es gibt keine Grundlagen um Sie zu klagen.
Deswegen habe ich hier das Forum aufgesucht, vielleicht gibt es eine Rechtslücke in der EU, denn ich kann doch nicht immer wenn ich verreise bis meine Tochter 18 ist, eine Notreiseausweis beantragen (bekomme ihn eigentlich mehrmals?)
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Antwort #24 - 06.06.2017 um 22:22:40
 
Der Fall ist vergleichbar mit der Erzwingung der Unterschrift für die Steuererklärung.
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Antwort #25 - 06.06.2017 um 22:27:27
 
Ok
konntest mir bitte sagen, was ich genau machen soll?
Einfach hier im Amtsgericht gehen und den Fall erklären?
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Antwort #26 - 06.06.2017 um 23:14:23
 
Wenn ich betroffen wäre, würde ich zum Amtsgericht gehen und die Verweigerung der Unterschrift als sitten- und treuwidrig erklären, §§ 226, 242 BGB. Der Konsul will nicht auf die Unterschrift verzichten. Es mag zwar sein, dass die zu erzwingende Willenserklärung für das italienische Konsulat ist ändert aber nichts daran dass es einen Justizgewährungsanspruch in Deutschland gibt und es ein privatrechtlicher Sachverhalt ist.  Ein konsultierter italienischer Rechtsanwalt hat die Zuständigkeit italienischer Gerichte aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit verneint.  Die Mutter und das Kind sind deutsche Staatsangehörige und leben im Amtsbezirk des Amtsgerichts. Das Gericht ist örtlich und sachlich zuständig. Es wird nicht geplant sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen sondern der Pass wird insbesondere für eine ordentliche Lebensführung in Deutschland benötigt und eine Erwerbstätigkeit wird durch die Passlosigkeit erschwert. Die Mutter hat keinen Nachteil aus der Unterschriftenleistung. Sie verweigert aus rechtsfremden, persönlichen Gründen die Unterschrift um aus der daraus resultierenden Passlosigkeit dir Probleme zu bereiten. Auch kann es nicht im Sinne des Kindes sein, wenn dadurch die Erbringung von Kindesunterhalt unmöglich gemacht wird. Außerdem wird aufgrund der Passlosigkeit gegen die Passpflicht verstoßen. Es droht zwar kein Abschiebung nach Italien aber es wird ein rechtswidriger Zustand aufrechterhalten der aber nicht in deinem Machtbereich liegt. Zudem ist der Fall vergleichbar mit Fällen wo die Unterschrift für die Steuererklärung von einem Ehepartner verweigert wird. Darum soll die Mutter zur Unterschrift durch das Gericht gezwungen werden. Da die fiktive Unterschrifterteilung höchstwahrscheinlich vom italienischen Konsulat nicht anerkannt wird, soll die Unterschriftleistung ggf. durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwungen werden (§ 888 ZPO?)

Ohne Garantie
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Antwort #27 - 06.06.2017 um 23:30:51
 
Super, vielen Dank für deine Hilfe
werde Morgen mal etwas zusammensetzen und im Amtsgericht abgeben, mal sehen was daraus kommt
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Antwort #28 - 07.06.2017 um 07:19:31
 
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Beitrag ggf. die Grenzen der zulässigen "Rechtsberatung" überschreitet.

Darum möchte ich nochmal hinweisen, dass ich keine Erfolgsgarantie gegeben habe und es nur meine unverbindlichen Gedanken zu dem Thema sind. Ich bin ja auch kein Rechtsanwalt.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Insbesondere weil ja irgendwer auch zuständig sein muss.
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Antwort #29 - 07.06.2017 um 07:53:28
 
Aras schrieb am 06.06.2017 um 22:16:23:
Das deutsche Gericht soll die Mutter anweisen die Unterschrift zu leisten. Sie unterschreibt. Das Konsulat sieht ja nicht dass das erzwungen wurd... 


Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht so etwas beschließen kann und wird...da schließen sich ja dann ausländische Rechtskreise an, die ein deutsches Gericht überhaupt nicht beleuchten kann! Die Deutsche Ex ist da raus, dass muss der TE alleine mit seinem Heimatland klären!
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