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Ausweis Pflicht (Gelesen: 14.080 mal)
AlexVen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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06.06.2017 um 13:47:25
 
Hallo zusammen
ich habe ein großes Problem
Bin selber Italiener, aber in Deutschland geboren, seit meine Fa. 2014 geschlossen hat, bin ich arbeitslos und jetzt leider hartz4 Empfänger

War bis 2012 verheiratet von den ich eine Tochter habe, die jetzt 15 Jahre alt ist.
Die Tochter lebt mit der Mutter (Deutsche) und habe Umgangsrecht mit der kleine, alle 2 Wochenenden.
Bis Mai 2014 habe ich natürlich regelmäßig unterhalt bezahlt.

Nun zu mein Problem, in April ist mein Reisepass abgelaufen und für einen neuen, da ich ein minderjähriges Kind habe, brauche ich die Unterschrift von der Kindesmutter, die weigert sich.

Als alternative, muss ich meine letzten 12 Monaten Unterhaltszahlungen vorlegen, was ich leider nicht habe, da ich leider z.Z. von ALG2 lebe
Damit, bekomme ich von den Italienischen Konsulat in Frankfurt, kein neuen Ausweis bzw. Reisepass.

Aber ich brauche hier einen Ausweis, Bewerbungen usw..
Kennt jemand die EU Rechtslage?

Danke



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 06.06.2017 um 14:37:01
 
Kann es sein, dass Du was falsch verstanden hast?

Einen Pass darfst Du alleine beantragen. Da ist es egal, ob Du Kinder hast oder nicht.

Nur wenn Du einen Pass für das Kind willst, brauchst Du die zweite Unterschrift.
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AlexVen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #2 - 06.06.2017 um 14:43:53
 
Leider nicht, als Italiener wenn man minderjährigen Kinder hat, braucht man die Zustimmung von anderen Elternteil

Zitat:
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, alle eigenen ehelichen und unehelichen minderjährigen Kinder im Antrag zu benennen. Er/sie ist weiterhin verpflichtet, die Einverständniserklärung des jeweiligen anderen Elternteils jedes Kindes einzuholen. D.h. beide Eltern die Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Passes für Minderjährige und sich gegenseitig beim Antrag des Partners abgeben müssen.
Eine Einverständniserklärung zu erteilen bedeutet, dass man einverstanden ist, dass dem anderen Elternteil oder dem eigenen minderjährigen Kind ein Ausweisdokument ausgestellt wird.

Die Einverständniserklärung ist eine heidestattliche Versicherung, die die Eltern unterzeichnen. Der Zustimmungserklärung muss eine Kopie des Reisepasses/ Personalausweises der Unterzeichner beigefügt werden.
Sollte ein Elternteil in Italien wohnhaft sein, ist seine Zustimmungserklärung bei der Gemeinde abzugeben, in der der Betroffene seine Wohnsitz hat.
Die Unterschrift der Eltern, die in Deutschland wohnhaft sind kann auch von den deutschen Behörden beglaubigt werden.

Wenn ein Elternteil nicht EU-Bürger ist, muss er/sie stattdessen persönlich im Konsulat vorsprechen oder seine/ihre Unterschrift von der zuständigen deutschen Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen.


Wenn ein Elternteil die Zustimmungserklärung  verweigert ?

Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen.



Quelle Ital. Konsulat Frankfurt
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 06.06.2017 um 15:19:12
 
Hier geht es um die Passerteilung für Minderjährige. Da müssen beide Elternteile zustimmen.

Du brauchst die Zustimmung von Niemandem, um für Dich einen Pass zu beantragen.
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AlexVen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.06.2017 um 15:32:28
 
Nein
es geht auch um die Passausstellung eines Elternteil, man brauch die Zustimmung vom anderen Elternteil

Hier steht es ausführlich, war selber schon deswegen 3 mal im Konsulat in Frankfurt

http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_ci...
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 06.06.2017 um 15:44:23
 
hä? hä? hä? Da brat mir doch einer n Storch  hä? hä? hä?

Ist das möglich??? Auch wenn ich es nun gelesen habe, kann ich's nicht glauben. Kann das ernsthaft sein?

Fakt ist aber, dass die Exfrau ihre Unterschrift nicht davon abhängig machen kann, ob du Unterhalt zahlst oder nicht - vor allem weil du zur Zeit einfach nicht in der Lage dazu bist.

Wenn dem wirklich so sein sollte, dass du ihre Unterschrift brauchst, schnapp dir deine aktuelle Leistungsbewilligung und beantrage einen Beratungsschein bei deinem zuständigen Amtsgericht. So kannst du dann juristische Unterstützung einholen, um ihre Unterschrift zu kriegen.

Aber ernsthaft jetzt: ist das wirklich möglich??? Schockiert/Erstaunt
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AlexVen
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Antwort #6 - 06.06.2017 um 15:49:32
 
Danke für die Antwort
Ja, es ist möglich leider.
War schon hier bei einen Anwalt, der kann mir leider nicht helfen, denn dazu braucht man einen der Speziell auf Italienisches Rechts spezialisiert ist
Und für Italienisches Rechts gibt es kein Beratungsschein.
Kosten, ca. 750/800 Euro  Traurig

Deswegen bin ich auf der Suche nach eine Lücke ggf in der EU wo ich ein Recht auf einen Ausweis / Reisepass habe.
Das Blöde ist, durch meine Arbeitslosigkeit kann ich keine Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, obwohl ich hier geboren bin, meine Mittlere Reife gemacht habe und die Ausbildung

Meine Ex will einfach nicht unterschreiben, habe schon mehrfach versucht mit ihr zu reden, selbst die Tochter
So wie es aussieht muss ich warten, bis meine Tochter 18 ist um einen Ausweis bzw. Pass zu bekommen
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Aras
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Antwort #7 - 06.06.2017 um 16:03:19
 
Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG?
Artikel 1 und 2 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 06.06.2017 um 16:07:19
 
Danke für die Antwort, hier heißt es aber:

Artikel 4 Abs. 3
Die Mitgliedstaaten stellen ihren Staatsangehörigen gemäß ihren Rechtsvorschriften
einen Personalausweis oder einen
Reisepass aus, der ihre Staatsangehörigkeit angibt, und verlän-
gern diese Dokumente.

Artikel 1 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Dies sollte man vor den Konsulat erklären, aber wie ich die kenne beziehen die sich auf Artikel 4 Abs. 3
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Aras
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Antwort #9 - 06.06.2017 um 18:45:14
 
Verklag doch die Mutter auf unterschreiben der Erklärung
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Antwort #10 - 06.06.2017 um 19:08:12
 
Laut einen Anwalt, zieht es hier in Deutschland kein Richter vor
Ist ja Italienisches Recht und immer wenn ich jemand dieses Erzähle kann es sehr schwer glauben
War auch in Italien vor 2 Wochen (dank ein Notreiseausweis) und dort sagte mir ein Anwalt, er konnte nichts machen, da Sie Deutsche ist und der Lebenmittelpunkt in Deutschland ist.
Ist alles ein Paradox
Trotzdem musste Sie freiwillig unterschreiben, verpflichten kann ich Sie nicht
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Antwort #11 - 06.06.2017 um 19:09:52
 
Geh zum Amtsgericht und verklag sie auf Leistung der Unterschrift.
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Antwort #12 - 06.06.2017 um 19:17:14
 
Ich war hier bei einen Anwalt, er sagte ich kann Sie nicht verklagen da 1) kein Deutsches Recht ist und 2) selbst in Italien im Pass und Ausweis Recht (die übrigens aus den Jahr 1967 ist) die Unterschrift freiwillig ist
Das Problem in diesen Fall, sie ist Deutsche, wäre Sie Italienerin gewesen konnten wir uns die Unterschrift gegenseitig Tauschen
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deerhunter
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Antwort #13 - 06.06.2017 um 20:33:12
 
Dann lass das Kind aus dem Pass raus...die Ex - Frau kannst du nicht zwingen! Wie auch?
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Saxonicus
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Antwort #14 - 06.06.2017 um 20:37:36
 
deerhunter schrieb am 06.06.2017 um 20:33:12:
Dann lass das Kind aus dem Pass raus...

Kinder werden doch schon längst (seit Sommer 2012) nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen. Sie benötigen einen eigenen Pass.
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