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Einreise nach Abschiebung wegen ehe (Gelesen: 7.785 mal)
Valentinajassin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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04.06.2017 um 01:54:04
 
DHallo ich bräuchte dringend Hilfe da ich leider sehr ratlos und unwissend bin.. Also ich und mein Freund sind beide 22 Jahre alt ich weiblich bin deutsche Staatsangehörige und mein Freund ist marrokaner er hat 2 Jahre in Deutschland gelebt davon 1,5 Jahre unter falscher Identität aus diesem Grund wurde er abgeschoben wir wollen seid 6 Monaten heiraten hatten auch alle Papiere zusammen konnten leider keinen Termin beim Standesamt bekommen weil sein Reisepass noch nicht da war 2 Wochen nach seiner Abschiebung bin ich jetzt zu ihm nach marroko gereist und wir möchten dort heiraten meine Fragen sind jetzt darf er nach der Hochzeit wieder zurück nach Deutschland was kann ich tun ich möchte nicht schon wieder Unmengen an Geld für einen Anwalt investieren der mir wie es mir leider passiert ist danun wieder sagt ist halt so bin für jeden Tipp uns jede Hilfe im Voraus schon von Herzen dankbar LG
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 04.06.2017 um 08:16:42
 
Er wird vermutlich eine Einreisesperre haben und so einfach nicht wieder einreisen dürfen! Auch dürften vermutlich noch Abschiebungskosten offen sein  Cool
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.06.2017 um 11:02:46
 
Valentinajassin schrieb am 04.06.2017 um 01:54:04:
und wir möchten dort heiraten

Dagegen wird niemand etwas haben.
Du wirst aber in seinen Papieren auch alles finden, was zur Abschiebung gehört.
Einreisesperre und Kostenerstattung der Abschiebung wurden schon genannt.
Der Anwalt hat das schon ganz richtig und einfach gesagt.
Ist halt so: Wer mit falschen Papieren versucht, in D zu leben, und erwischt wird, darf nicht bleiben. Mindestens das.
Wer dann nicht freiwillig ausreist, sondern sogar *richtig* abgeschoben wird, hat viele Kosten an der Backe .

Überleg mal: Du willst einen jungen Mann heiraten, der eine falsche Identität hat?

Ist denn schon klar, WIE ihr in Marokko heiraten wollt?
Hast du für dich selbst alle notwendigen Papiere mit nach Marokko genommen?
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reinhard
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Antwort #3 - 04.06.2017 um 14:50:07
 
Er muss nach der Heirat an die Ausländerbehörde schreiben. Vermutlich weiß er, wie lang die Einreisesperre ist (drei Jahre? fünf Jahre?). Er beantragt dort, dass sie verkürzt wird, zum Beispiel auf dem 1. September oder 1. Oktober, damit er danach wieder ein Visum bekommen kann.

Falls Du bei Deiner Fahrt nach Marokko feststellst, dass er seine Unterlagen nicht in Ordnung hat und Du die Länge der Einreisesperre nicht feststellen kannst, kann das die zuständige Ausländerbehörde sagen. Dann wäre es praktisch, wenn Du aus Marokko eine Vollmacht mitbringst, dass Du für ihn mit der Ausländerbehörde reden darfst und die Ausländerbehörde Dir Informationen über ihn geben darf. Die Vollmacht könnt Ihr mit Kugelschreiber auf einem Blatt Papier selbst entwerfen.
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Valentinajassin
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Antwort #4 - 04.06.2017 um 18:05:47
 
Vielen dank fuer alle antworten das problem jedoch ist das wir nicht wissen ob er eine einreise sperre hat und die frau auf der auslaenderbehoerde wird uns sicherlich keine auskunft geben weil sie von anfang an mit einer hasserfuellten intensitaet daran gearbeitet hat ihn abzuschieben  weinend
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Aras
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Antwort #5 - 04.06.2017 um 18:09:07
 
Soll man etwa liebevoll abschieben?

Also wie wir schon schrieben, brauchst du eine Vollmacht von deinem Verlobten. Lass dir ruhig eine Generalvollmacht erteilen.

Dann kannst du im Namen deines Verlobten Akteneinsicht und Auskünfte beatragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #6 - 04.06.2017 um 19:30:29
 
Wenn rauskommt, daß der Mensch 1,5 Jahre unter falscher Identität in D lebte, was willst du da von einer ABH erwarten?
Da klingeln doch noch ganz andere Alarmglocken, wo lebst du denn?

Hat dein Freund denn keine Papiere mit nach Marokko genommen, aus denen das ersichtlich ist?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 04.06.2017 um 20:43:17
 
Valentinajassin schrieb am 04.06.2017 um 18:05:47:
Vielen dank fuer alle antworten das problem jedoch ist das wir nicht wissen ob er eine einreise sperre hat und die frau auf der auslaenderbehoerde wird uns sicherlich keine auskunft geben weil sie von anfang an mit einer hasserfuellten intensitaet daran gearbeitet hat ihn abzuschieben  weinend


Doch, natürlich gibt sie Auskunft. Du solltest mit einer Vollmacht wiederkommen und dann freundlich und schriftlich anfragen. Er schreibt einen "Antrag auf Neubefristung der Einreisesperre", weil er jetzt verheiratet ist (das ist eine neue Information für die Ausländerbehörde), und die Ausländerbehörde wird dann antworten. Wenn es nicht klappt, schreibst Du nochmal mit Kopie an Chefin oder Chef.

Wichtig ist, dass Du freundlich bleibst. Und dass Du Anträge und Anfragen immer schriftlich machst.

Hast Du Dir denn schon die Bescheide angesehen, die Dein Freund / dein Verlobter bekommen hat? Oder hat er seine Unterlagen nicht sortiert oder nicht mitgenommen? Falls er an einem Visum interessiert ist, sollte er seine Unterlagen möglichst gut sortieren und seine Anträge ordentlich stellen, sonst verzögert sich alles um ein paar Monate oder Jahre.
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Valentinajassin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.06.2017 um 00:44:14
 
Ja natürlich ist es verständlich das er abgeschoben worden ist das  bestreite ich auch nicht trotzdem auf die Art und Weise wie es diese Frau getan hat hat sie zu viel eigenes Interesse an diesem Fall gehabt naja ist auch unwichtig jetzt sie hat ja ihre Arbeit voll und ganz geleistet-.- er aber hat keine abschiebe Papiere oder irgendwelche Unterlagen erhalten nichts.  Wie und wo soll ich da anfordern wenn ich bis hier richtig gelesen habe kann ich das mit der generalvollmacht bei der ABH sprich bei der Frau die ihn abgeschoben hat?  hä?
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Budweiser
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Antwort #9 - 05.06.2017 um 01:54:21
 
Dein Verlobter hat keine Papiere zur Abschiebung erhalten?
Wer erzählt das?
Er wurde vor der Abschiebung zur Ausreise aufgefordert - die Abschiebung ist der Schluss eines lange andauernden Verfahrens.
Und weil er abgeschoben wurde hat er drei/fünf Jahre Einreisesperre.
Lass Dir von Ihm eine Generalvollmacht geben.
Wie so was aussieht kannst Du über die Suchfunktion hier im Forum erfahren.
Da kannst Du dann nachlesen dass die Abschiebung ohne Papiere garantiert NIE stattgefunden hat.
Da steht auch drin was die Abschiebung gekostet hat.
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Valentinajassin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 05.06.2017 um 03:58:33
 
Dankeschön ich bin froh über die vielen Antworten jetzt weiß ich wenigstens was ich tun kann. Muss leider sagen dass das einzige was wir haben ein zettel mit dem er sich in marroko ausweisen musste weil er keinen pass hatte aber Papiere in denen steht das er abgeschoben wurde bzw. Wie lange und ob eine einrese sperre festgelegt wurde haben wir nicht erhalten.   Griesgrämig
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Valentinajassin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.06.2017 um 04:08:42
 
Und ja es war ein langer Prozess allerdings hatten wir einen Anwalt der in Kontakt mit der sachbearbeiterin stand sie hat ihm jeden Monat mitgeteilt das er seine Duldung abholen darf das hatte sie aber an diesem Monat nicht gemacht es war aber auch Wochenende und Feiertag vor dem Tag trotzdem kam mir das komisch vor daraufhin habe ich unseren anwalt gefragt ob er denn seine Duldung abholen könne obwohl wir diesmal keine Bestätigung haben er bejate dies und darauf hin wollte mein verlobter dann seine Duldung abholen gehen dort wartete dann aber die Polizei und hat ihn mit genommen Papiere hat er wie gesagt nicht erhalten
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Antwort #12 - 05.06.2017 um 09:41:03
 
Ganz ehrlich:
Wenn die Behörde diese Papiere nicht ausgehändigt hat, dann liegt ein erheblicher Formmangel vor und die Abschiebung wäre von seiten des Staates rechtswidrig gewesen.

Und ich gehe davon aus, dass die Behörde eben nicht wegen maximal 1€ Materialkosten die Rechtswidrigkeit der Abschiebung riskiert.

Vielleicht sind die Papiere auch beim Anwalt. Aber die Papiere wurden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben.
Also bevor ihr behauptet, dass die ABH ihre Arbeit (aus Boshaftigkeit) nicht richtig gemacht hat, solltest du davon ausgehen, dass dein Verlobter die Papiere verschlampt hat.

Aber es ist ja nicht so, als wäre alles verloren. Die Behörden führen sogenannte Akten damit auch unachtsamen Betroffenen die Verwaltungsakte stets entgegen gehalten werden können.
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Antwort #13 - 05.06.2017 um 10:14:42
 
Wir dürfen doch davon ausgehen, dass der ABH bekannt war, dass der Ausländer anwaltlich vertreten wird.
In diesem Fall erfolgt die Zustellung doch an den Anwalt ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #14 - 05.06.2017 um 11:31:28
 
Alle Abschiebungen und alle Einreisesperren werden auch in das Ausländerzentralregister eingetragen. Dein Freund kann dort eine Auskunft erhalten über alles, was über ihn eingetragen wurde – nicht nur von der Ausländerbehörde, auch alles von der Bundespolizei oder der Staatsanwaltschaft.

Das nennt sich Selbstauskunft. Du kannst hier jedes Wort, das grün ist, anklicken und bekommst eine zusätzliche Erklärung.

Holen kann er sich alles – vielleicht am besten, wenn Du dort bist, mit ihm zusammen – über das Internet. Es muss allerdings bezahlt werden, sind aber nur ein paar Euro.
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Antwort #15 - 05.06.2017 um 12:03:31
 
Valentinajassin schrieb am 05.06.2017 um 04:08:42:
sie hat ihm jeden Monat mitgeteilt das er seine Duldung abholen darf das hatte sie aber an diesem Monat nicht gemacht 

Das ist auch klar: Weil das lange Verfahren  nun abgeschlossen war. Und er keine Duldung mehr bekommen konnte.

Alle Unterlagen (oder die jetzt wichtigen) bekommst du ganz gewiß von dem Anwalt. Der hat sie für seinen Mandaten.
Ganz viele Angaben aus diesem Schriftverkehr brauchst du auch für den Antrag Selbstauskunft.
Es soll doch jetzt alles *richtig* werden..

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Antwort #16 - 05.06.2017 um 12:19:28
 
Um dir mal einen Plan in die Hand zu geben:

1. In Marokko heiraten
2. Ehevertrag/Eheurkunde beglaubigen und legalisieren lassen.
3. Vollmacht erteilen lassen
4. Nach Deutschland zurückkehren
5. Bei der ABH Befristung der Einreisesperre beantragen unter Verweis auf die Eheschließung
6. Wenn befristet wurde soll er einen Visaantrag bei der deutschen Botschaft stellen.
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Antwort #17 - 05.06.2017 um 13:17:46
 
Naja behaupten tu ich gar nix ich sage offen und ehrlich was passiert ist ich gestehe mir unsdre Fehler ein trotzdem bin ich nicht blind und weiß das auch andere viele Fehler gemacht haben zbs der anwalt der gesagt hat es ist kein Problem er könne seine Verlängerung abholen. Wir haben einen Anwalt bezahlt der statt mit uns mit der ABH zusammen gearbeitet hat und angeblich nichts davon wusste das mein verlobter abgeschoben wird und verschlampt hat er die Papiere nicht er hat einfach nichts bekommen aber dank der vielen Antworten weiß ich ja jetzt wo ich die Papiere besorgen kann . Ich bedanke mich herzlichst für eure Hilfe ganz liebe grüße
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Valentinajassin
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Antwort #18 - 05.06.2017 um 13:22:34
 
Wow echt super danke ☺
Kann die ABH denn den Antrag anlehnen? das ist meine größte angst das diese Frau weiterhin nicht nach geben wird selbst die Polizisten und die sachbearbeiterin im Knast haben zu uns gesagt sie arbeitet mit persönlichem Interesse an diesem Fall das wäre willkür der ABH
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Antwort #19 - 05.06.2017 um 13:26:33
 
Kann nicht abgelehnt werden, sofern es eine schutzwürdige Ehe ist.
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Antwort #20 - 05.06.2017 um 14:29:07
 
Das hört sich doch mal nach nach einem kleinen Licht an vielen Dank ☺☺☺☺
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