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Erlöschen der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 6.532 mal)
KaGe
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Antwort #15 - 22.06.2017 um 17:31:26
 
Frage2002 schrieb am 22.06.2017 um 17:21:10:
Beim "reichen Deutschen" reicht ein albener Schlüssel.
Beim "armen Ausländer" trifft die volle Wucht des Gesetzes mit "Spielraum" für die Abschiebung. (Ist es ein Spiel?)

Ja, ziemlich provokativ und einäugig.

Beim armen Deutschen reicht nicht immer ein alberner Schlüssel.
Beim reichen Ausländer trifft nicht immer die volle Wucht.
Weil: Auslegungssache. Jedesmal und nicht pauschal.
Was ist daran nun zum Weinen? Daß du in vorkoloniale Bilder verfällst und es allen anderen ebenso unterstellst?
Ja, zum Weinen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #16 - 22.06.2017 um 19:31:09
 
Dem Foristen Frage2002 ist offensichtlich nicht klar, dass derartige Rechtsprechung immer eine Einzelfallentscheidung mit Bewertung aller relevanten Umstände ist. Und dass "Umstände" immer mehr umfasst als nur einen einzelnen Aspekt ("Schlüssel").
Und durch solch eindimensionale Betrachtungen komplexer Sachverhalte kommen dann oft Verfolgungswahn, Verschwörungstheorien und ein schwer greifbares Gefühl des "Schlecht-behandelt-Werdens" zustande.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Frage2002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.06.2017 um 13:15:05
 
Ja, das wird dann wohl mein letzter Beitrag werden und werde mich dann verabschieden (puh, endlich ist er weg und Ihre heile Welt bleibt sauber…).

Sie haben bezüglich des Schlüssel-Urteils (Boris, ich hab' dich lieb.) keine Argumente dagegen aufzeigen können.
Stattdessen bin ich einäugig, eindimensional, habe Verfolgungswahn, Verschwörungstheorien und das Gefühl des "Schlecht-behandelt-Werdens.

"Dem Foristen Frage2002 ist offensichtlich nicht klar" --> von welchem Thron sind Sie abgestiegen...LEute, kommt schon. Neue Ideen entwickeln...


Aufenthaltsgesetz bezüglich aller Ausländerbehörden in Deutschland:
§1 Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.

Steuerung -->Eindimendional, SChlecht-behandelt-WERden -> Ausländerbehörde ist am Steuer, hinten sitzen "Gäste".

Begrenzung: -> Verfolgungswahn, Verschwörungstheorien.

Zuzugs von Ausländern: Ein Zug von Ausländern kommt nach Deutschland. -->Verfolgungswahn

Die Ausländerbehörde und deren Mitarbeiter sind per Gesetz dazu verpflichtet den Zuzug von Ausländern zu begrenzen.
WArum sollten Sie "uns" beraten.
Das Forum (gut, dass es das gibt), zeigt doch wie problematisch es ist mit ABH ist.

Kommen wir zum Schlüsselurteil von Bobbele (Boris Becker):

Einkommensteuergesetz bezüglich aller Finanzämter:

(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Der Schlüssel zur Wohnung ist ein Beweis für einen gewöhnlichen Aufenthalt. Bobbele, sei Dank.

Ausländer mit AE, NE, EzDa-EU sollten sich statt mit der ABH auseinanderzusetzen sich von dem Steuerberater, FAchanwalt für Steuerrecht (200 EUR pro Stunde --> Kanzlei) und den Sachbearbeitern des Finanzamts beraten lassen.

Das Finanzamt wird immer einen gewöhnlichen Aufenthalt feststellen. Diesen Nachweis von einer Behörde immer als Brief (ABH fast nur Mails) ist ein Beweis für ihren Aufenthalt.

DAgegen kann die ABH nichts machen. Auch vor Gericht nicht. Im Zweifel für den Abzuschiebenden.
----------

DAss ich so provokant geschrieben habe, liegt daran, dass es tatsächlich Menschen, die so reagieren. Und ich verstehe sie. Vielleicht kennen sie ("die Ausländer) Boris Becker beim Endspiel von Wimbeldon nicht. Kennen den Kulturkreis nicht.
Aber man muss diese Menschen auch verstehen...

Aus steuerrechtlichen Gründen sind nach meiner Meinung einige Abschiebungen rechtswidrig!
Daher sollten Ausländer sich immer auch vom Finanzamt beraten lassen.

Tschüssi weinend
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Daddy
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Antwort #18 - 23.06.2017 um 13:40:07
 
Und nun ist es wirklich gut...

geschlossen
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