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Reise nach Kroatien mit ugandischem Pass + EAT (Gelesen: 3.366 mal)
Zola123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reise nach Kroatien mit ugandischem Pass + EAT
15.05.2017 um 15:29:38
 
Hallo,

ich habe einen ugandischen Pass, wohne seit 5 Jahren in Deutschland und hab hier einen befristeten Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 3. Ich möchte nun nach Kroatien in den Urlaub fahren. Da Kroatien nicht im Schengen-Raum liegt, bin ich mir nicht sicher, ob ich hierfür ein Visum benötige.

Auf http://www.mvep.hr/en/consular-information/visas/visa-requirements-overview/ steht folgendes:

--
IMPORTANT NOTICE:

Pursuant to the Government’s Decision, starting with 22 July 2014, the Republic of Croatia applies the Decision No 565/2014/EU. All aliens who are holders of valid Schengen documents, as well as national visas and residence permits of Bulgaria, Cyprus, and Romania do not require an additional (Croatian) visa for Croatia.
--

Ich interpretiere das so, dass ich kein Visum benötige, sondern einfach mit meinem elektronischen Aufenthaltstitel + meinem ugandischen Pass über die Grenze (und wieder zurück) komme. Ist das richtig?

Es gibt noch eine Besonderheit: Als ich den Aufenthaltstitel in Deutschland letztes Jahr beantragt habe, hatte ich keinen Pass. Auf dem Aufenthaltstitel (Plastikkarte) steht nun: "Ausweisersatz siehe Beiblatt" und ich habe noch ein Blatt zum Aufenthaltstitel bekommen. Den ugandischen Pass habe ich erst vor kurzem bekommen. Muss ich das auf der Plastikkarte noch irgendwie ändern lassen, oder eine neue Plastikkarte beantragen, so dass dort die Passnummer eingetragen ist? Oder ist das beim Grenzübertritt irrelevant?

Danke für eure Hilfe
Zola
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2017 um 17:30:17
 
Zola123 schrieb am 15.05.2017 um 15:29:38:
Ich interpretiere das so, dass ich kein Visum benötige, sondern einfach mit meinem elektronischen Aufenthaltstitel + meinem ugandischen Pass über die Grenze (und wieder zurück) komme. Ist das richtig?


Genau so ist es. Und klappt auch problemlos, habe das oft genug bei Drittstaatlern mit deutschen oder anderen Schengen ATs in Bussen beobachten dürfen.
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Zola123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.05.2017 um 21:04:54
 
Hallo fab87,

vielen Dank für deine Hilfe. Weißt du ob es zu Problemen an der Grenze kommen kann, weil mein neuer Pass nicht auf/in dem EAT eingetragen ist?

Liebe Grüße
Zola
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.05.2017 um 21:47:15
 
Du gehst mit deinem Pass zur ABH und brantragst übertragung der AE auf diesen Pass.

Dann wird der Vermerk Ausweisersatz entfernt und die Passnummer eingetragen. Du bekommst dann einen neuen eAT.

Erst danach solltest du ausserhalb Deutschlands verreisen !
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.05.2017 um 22:52:36
 
Zola123 schrieb am 15.05.2017 um 15:29:38:
Oder ist das beim Grenzübertritt irrelevant?


Hallo,

an der deutschen Grenze ist es irrelevant.

An der kroatischen Grenze ist es, da Personengleichheit (Name, Geburtsdaten), vermutlich kein Problem, da auch kroatische Grenzbeamte mit der Tatsache vertraut sind, dass sich Pässe / Passnummern ändern.

Falls Du hinsichtlich der kroatischen Grenze verbindlich die Problemlosigkeit bescheinigt haben möchtest, bliebe aber tatsächlich nur ein neuer eAT oder die Beauskunftung diesbezüglich durch die kroatische Grenzbehörde (z.B. per Mail durch das zuständige Innenministerium hier).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Zola123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.05.2017 um 23:34:52
 
danke für die Infos und eure Hilfe. Die Beantragung einer neuen EAT-Karte dauert leider 6 Wochen und die Reise soll schon in zwei Wochen losgehen. Dies ist also nicht möglich. Ich hab nun mal beim kroatischen Konsulat nachgefragt.
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Jojo2015I
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Antwort #6 - 16.05.2017 um 04:48:36
 
Es gibt für Notfälle die Möglichkeit ein Klebeetikett in den Pass zu erhalten.
Das bekommt man nahezu direkt.

Mit nachweisen zur Reise, eAT und Pass zur ABH und um Ausstellung für die Reise bitten. Zwinkernd
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Zola123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.05.2017 um 13:59:42
 
Jojo2015I schrieb am 16.05.2017 um 04:48:36:
Es gibt für Notfälle die Möglichkeit ein Klebeetikett in den Pass zu erhalten.
Das bekommt man nahezu direkt.


danke für den Tipp. Genau so werde ich es machen.

Das kroatische Konsulat hat mir nun auch auf meine Anfrage geantwortet. Nachfolgend die Originalantwort. vielleicht hilt sie anderen Forenteilnehmern.

gemäß dem Beschluss der kroatischen Regierung vom 22. Juli 2014 wurde die Anwendung des Beschlusses 565/2014/EU festgestellt. Alle Ausländer, die Inhaber eines gültigen Schengen Dokumentes sind, sowie die Inhaber der bulgarischen, rumänischen und zypriotischen Visa und Aufenthaltstitel, benötigen kein zusätzliches (kroatisches) Visa.

Ausländer, die im Besitz:

• einer Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von einem der Mitgliedsländer des Schengen-Raums;

• eines einheitlichen Visums (C), gültig für den gesamten Schengen-Raum, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;

• eines Langzeitvisums (D) für einen Aufenthalt länger als 90 Tage, das von einem der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums ausgestellt wurde;

• eines Visums mit beschränkter territorialer Gültigkeit (LTV), ausgestellt dem Inhaber eines Reisedokuments, das nicht anerkannt von einem oder mehreren, aber nicht von allen Staaten des Schengen-Raums ist, und welches gültig ist für das Gebiet der Staaten die das Visum anerkennen, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;

• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des bulgarischen Aufenthaltstitels;

• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des zypriotischen Aufenthaltstitels;

• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des rumänischen Aufenthaltstitels,

sind, benötigen kein Visum für den Transit oder für einen geplanten Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien, der nicht 90 Tage überschreitet  in jedem Zeitraum von 180 Tagen.

Die Gültigkeit der aufgezählten Dokumente, welche einem kroatischem Visum gleichberechtigt sind, muss die Dauer des Transits oder des Aufenthalts auf dem Gebiet Kroatiens abdecken. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate ab der geplanten Ausreise aus Kroatien gültig sein und muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein.

Die erleichterte Einreise für Ausländer ist bis zur vollständigen Übernahme der Schengener Rechtsnormen in Kraft.
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Zola123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.06.2017 um 13:03:19
 
Jojo2015I schrieb am 16.05.2017 um 04:48:36:
Es gibt für Notfälle die Möglichkeit ein Klebeetikett in den Pass zu erhalten.
Das bekommt man nahezu direkt.

Mit nachweisen zur Reise, eAT und Pass zur ABH und um Ausstellung für die Reise bitten. 


Hallo Jojo,

danke nochmal für deinen Tipp, den ich genau so umgesetzt habe. Hat wunderbar geklappt. Mein elektronischer Aufenthaltstitel wurde eingezogen und ich habe ein Klebeetikett in meinen Pass erhalten. Dieses ist ein Monat gültig. An der kroatischen Grenze gab es keinerlei Probleme.

Liebe Grüße
Zola
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Jojo2015I
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Antwort #9 - 21.06.2017 um 04:49:18
 
Huch, jetzt erst gelesen.

Freut mich! Manchmal ist alles so schön unkompliziert  Zwinkernd
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