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Einreisesperre "entfernen" / Antrag schreiben (Gelesen: 5.877 mal)
Hilfesuchend123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.05.2017 um 12:31:47
 
Hallo zusammen,

nach ewigem hin und her waren wir heute bei der ABH an meinem und jetzt auch dem Wohnort meines Mannes und haben eine vorläufige Bescheinigung erhalten, bis der elektronische Aufenthaltstitel fertig ist. Sprich: Er hat seinen Aufenthalt bekommen. Nun sagte uns der ABH Mitarbeiter, dass noch auf Grund des abgelehnten Asylantrages die Abschiebung / Einreisesperre vorhanden ist und wir dies formlos schriftlich einreichen können.

Muss ich etwas beachten beim Schreiben? Zweizeiler soll reichen. Hintergründe:

- seit Anfang 2016 verheiratet
- Zuzug zu meinem Wohnort erst vor ca. 1 Monat.
- ABH an meinem Wohnort sagt, auf Grund Eheschließung alles gut (alle anderen Unterlagen ebenfalls vorhanden)
- BAMF hat damals den Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, dadurch ist die Androhung der Abschiebung entstanden mit entsprechender Einreisesperre.

Kann ich schreiben, dass er beantragt die Einreisesperre aufzuheben oder muss ich schreiben "befristen"? Bei den Bearbeitungszeiträumen kann es durchaus sein - so sagte man uns - dass wir dieses Jahr noch abwarten müssen. Im Internet habe ich zwar formlose Schreiben gefunden 2 Stück, die aber alle für Ausländer, die bereits nicht mehr in Deutschland sind ausgestellt wurden. Mein Mann lebt ja weiter in DE,  hat jetzt sogar den Aufenthalt erhalten, nur die Einreisesperre muss weg, damit wir auch mal aus DE raus können ohne die Gefahr, dass er nachher einkassiert wird an der Grenze.

Ich hatte mir das so vorgestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Vorname Nachname, dass die Einreisesperre aufgehoben wird. Ich bitte um Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Ist das so ok? Was meint ihr?

Lieben Gruß
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.05.2017 um 15:38:46
 
Das ist so okay.
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Hilfesuchend123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.05.2017 um 12:57:36
 
Danke dir reinhard.

Dann drücke ich mal die Daumen, dass die Einreisesperre verkürzt oder aufgehoben wird. Wenigstens ist er bei mir und wir sind schon 2 Schritte weiter Zwinkernd
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diogenes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.09.2017 um 20:24:41
 
Hilfesuchend123 schrieb am 03.05.2017 um 12:31:47:
nach ewigem hin und her waren wir heute bei der ABH an meinem und jetzt auch dem Wohnort meines Mannes und haben eine vorläufige Bescheinigung erhalten, bis der elektronische Aufenthaltstitel fertig ist. Sprich: Er hat seinen Aufenthalt bekommen. Nun sagte uns der ABH Mitarbeiter, dass noch auf Grund des abgelehnten Asylantrages die Abschiebung / Einreisesperre vorhanden ist und wir dies formlos schriftlich einreichen können


Das liest sich so als ob Ihr beide bereits in Deutschland seid, wie kam es dazu, wenn noch eine Einreisesperre besteht?

Von wann ist die Sperre und wie war sie befristet oder ist sie eventuel noch ursprünglich unbefristet (was päter durch Europarech gekippt wurde)?
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Alle Menschen sind Ausländer, fast überall... Smiley
 
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Hilfesuchend123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.11.2017 um 15:07:47
 
Hallo zusammen,

Ich krame meinen Beitrag noch mal raus und benötige noch mal Tipps oder Hilfe. Denn der Sachverhalt hat sich seit Mai nicht verändert. 

Also meine Frage ist, wer hebt die Einreisesperre auf bzw. Wer muss da mitarbeiten? Unsere ABH sagt dass das BAMF zustimmen muss. Bzw. wurde von der ABH an das BAMF geschrieben und gefragt ob Bedenken bestehen. Das ist stand Mai. Bisher kam nix und ich habe bei einem Anwalt nachgefragt, der sagte dass nur die ABH da zuständig sei und nicht das Bamf. Weiß von euch jemand Wer wann was zu tun hat?

Ich will mal kurz auch die obigen Fragen beantworten auch wenn sie schon was älter sind. Asylverfahren würde als offensichtlich unbegründet abgelehnt, wir waren aber schon verheiratet. Er wurde nie ausgewiesen, erhielt seinen Aufenthalt und kann hier bleiben. Er arbeitet und alles. Nur besteht die Einreisesperre weiter und sollte begrenzt werden und das ist nun auch wieder 6 Monate her. Ich glaube 10 Monate sind es.

Danke schon mal
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reinhard
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Antwort #5 - 10.11.2017 um 15:27:25
 
Die Einreisesperre ist von vornherein befristet.
Guck mal nach, wann sie von selbst ausläuft. Dann kannst Du leichter entscheiden, ob es sich lohnt, in die weitere Verkürzung Arbeit zu investieren.

Zuständig ist die Ausländerbehörde. Das ist aber bei der letzten Gesetzesänderung (BMAF verhängt Sperre mit der OU-Ablehnung) nicht hinreichend vermittelt worden, und bei der ABH arbeiten teils wenig erfahrene Leute.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.11.2017 um 16:32:13
 
Man hat mir gesagt, dass die Einreisesperre erst beginnt in dem Moment wo er Deutschland verlässt. Das kam mir schon komisch vor, weil das ja keiner Wissen Ka. Problem ist dass ich die Ablehnung nicht habe....muss ich mir dann mal holen vom alten Anwalt. Ab wann beginnt denn die Frist zu Laufen?
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reinhard
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Antwort #7 - 10.11.2017 um 20:11:00
 
Das stimmt. Gesetzlich ist nur der Normalfall geregelt: Ablehnung, Sperre, Ausreise, die Sperre ist auf 18 Monate befristet, die Frist startet mit der Ausreise.

Da heißt: Schriftlicher Antrag an die Ausländerbehörde. Drängt auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Ehe ist ein Grund, die Sperre kürzer zu befristen als normal.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.11.2017 um 09:57:59
 
Ok, also schreibe ich einen zweiten Antrag hin? Habe ja im Mai den Antrag gestellt.
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reinhard
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Antwort #9 - 11.11.2017 um 11:54:43
 
Ich dachte, Du bist gar nicht gesperrt? Sondern Dein Mann?

Er hat doch die Aufenthaltserlaubnis bekommen, also ist die Sperre aufgehoben.

Schreib mal etwas deutlicher, ob es überhaupt noch ein reales Problem gibt. Wenn der Ausländerbehörde nur noch ein Zettel fehlt, schlage der ABH vor, dass sie das formulieren und Dein Mann nur zum Unterschreiben vorbeikommt.

Du musst meines Erachtens gar nichts machen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.11.2017 um 14:18:09
 
Mein Mann hat die Sperre aber ich kümmere mich. Ich habe im Mai einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre gestellt. Die ABH sagt, dass sie dies nicht alleine entscheiden können, sondern das BAMF mitteilen muss, dass keine Bedenken bestehen. Er hat Aufenthalt, aber die Sperre wurde nicht aufgehoben. Klingt komisch? Ist aber leider eine ganz dämliche Tatsache, die seit 1,5 Jahren dafür sorgt, dass wir nicht ins Ausland können.

Eine ganz einfache Frage: Stelle ich jetzt erneut einen Antrag? Ich möchte ungern einen Anwalt beauftragen, ich möchte nur, dass diese sinnlose Sperre wegfällt.
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reinhard
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Antwort #11 - 12.11.2017 um 12:51:27
 
Nein, Du machst gar nicht.

Er schreibt einen Brief (Einschreiben), dass er im Mai 2016 einen Antrag gestellt und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb einer Woche bittet. Er sollte präzisieren, dass er die Aufhebung der Sperre zum 1. 12. 2017 beantragt.

Was behördenintern (Ausländerbehörde, BAMF) dazu nötig ist, muss Euch nicht zwingend interessieren. Er könnte zumindest annehmen, dass die beiden Behörden das im Sommer 2016 geklärt haben.
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