Hallo zusammen,
nach ewigem hin und her waren wir heute bei der
ABH an meinem und jetzt auch dem Wohnort meines Mannes und haben eine vorläufige Bescheinigung erhalten, bis der elektronische Aufenthaltstitel fertig ist. Sprich: Er hat seinen Aufenthalt bekommen. Nun sagte uns der
ABH Mitarbeiter, dass noch auf Grund des abgelehnten Asylantrages die Abschiebung /
Einreisesperre vorhanden ist und wir dies formlos schriftlich einreichen können.
Muss ich etwas beachten beim Schreiben? Zweizeiler soll reichen. Hintergründe:
- seit Anfang 2016 verheiratet
- Zuzug zu meinem Wohnort erst vor ca. 1 Monat.
-
ABH an meinem Wohnort sagt, auf Grund Eheschließung alles gut (alle anderen Unterlagen ebenfalls vorhanden)
-
BAMF hat damals den Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, dadurch ist die Androhung der Abschiebung entstanden mit entsprechender
Einreisesperre.
Kann ich schreiben, dass er beantragt die
Einreisesperre aufzuheben oder muss ich schreiben "befristen"? Bei den Bearbeitungszeiträumen kann es durchaus sein - so sagte man uns - dass wir dieses Jahr noch abwarten müssen. Im Internet habe ich zwar formlose Schreiben gefunden 2 Stück, die aber alle für Ausländer, die bereits nicht mehr in Deutschland sind ausgestellt wurden. Mein Mann lebt ja weiter in DE, hat jetzt sogar den Aufenthalt erhalten, nur die
Einreisesperre muss weg, damit wir auch mal aus DE raus können ohne die Gefahr, dass er nachher einkassiert wird an der Grenze.
Ich hatte mir das so vorgestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Vorname Nachname, dass die
Einreisesperre aufgehoben wird. Ich bitte um Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das so ok? Was meint ihr?
Lieben Gruß