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Nachbeurkundung Geburtsurkunde in Drittland (Gelesen: 1.178 mal)
cky
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Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachbeurkundung Geburtsurkunde in Drittland
15.04.2017 um 23:34:28
 
   Eine Geburtsurkunde wurde in einem Drittland nachbeurkundet (mit Haager Apostille zur Nachbeurkundung).  Wie regelt sich die Anerkennung der Nachbeurkundung zBsp in Deutschland ?  Gleichwertig mit einer deutschen Nachbeurkundung ?
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Aras
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Arnhem
Netherlands
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.04.2017 um 06:33:21
 
Es gilt § 438 I ZPO.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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