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Chancen für ein Besuchsvisum für die Schwiegereltern (Gelesen: 1.319 mal)
A M
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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14.04.2017 um 15:39:57
 
Hallo zusammen,

wir würden gerne meine Äthiopischen Schwiegereltern zum Besuch in Deutschland einladen.
Meine Frau mit Deutschem Pass und unsere gemeinsame Tochter Leben hier wieder seit ca. 7 Jahren. (Vorher drei Jahre in Äthiopien).

Wie sind die Visa Bestimmungen / Kriterien zur Erteilung eines Visums für die Eltern meiner Ehefrau?

Wir haben gehört, dass dies teilweise stark von dem Wohlstand dieser in Äthiopien abhängt ... sie leben in recht einfachen Verhältnissen. Besteht hier überhaupt eine Chance?

Wie weißt man die finanzielle und familiäre Verwurzelung nach?

Gibt es feste Entscheidungskriterien oder ist alles ein Ermessungsspielraum?

Mein Schwiegervater ist in Rente, meine Schwiegermutter Hausfrau.

Grüße
A.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.04.2017 um 15:57:06
 
Eine Chance besteht – je ärmer die Leute sind, desto kleiner ist die Chance.

Kriterien sind, dass sie der Botschaft genau erklären, warum sie nach dem Besuch zurückreisen werden.
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A M
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 14.04.2017 um 16:06:24
 
Danke für die schnelle Antwort!

Geschieht das erklären mündlich oder schriftlich?

Wo ist die Grenze zu "arm" und "ärmer"?

In äthiopischen Maßstäben sind sie Mittelschicht. In.deutschen natürlich sehr arm.
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Aras
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Antwort #3 - 14.04.2017 um 16:31:01
 
Hallo,

was sie sind können sie nicht (mehr) ändern. Ihre soziale Klasse können sie nicht so schnell ändern. Konnten Sie beeinflussen, dass ihre Tochter einen Deutschen heiratet und ein deutsches Kind hat (Artikel 7 GRCh)?

Das man in unterschiedlichen Teilen der Erde auch unterschiedliche Einkommensverhältnisse hat, ist auch kein Geheimnis. Des Wegen ist ja auch eine Verpflichtungserklärung, dass eben das Tragen der Kosten für die Schwiegereltern erklärt,  auch essenziell, wenn eben ihr Einkommen nur für ein mittelständisches Leben in Äthopien reicht. Wahrscheinlich werdet ihr auch die Flugtickets kaufen und ggf. schickt ihr denen auch seit Jahren von Zeit zu Zeit Geld?

Man darf auch nicht vergessen, dass die Eltern auch schon alt sind. Welchen Migrationsdruck sollen sie denn haben? Nochmal Chancen ausloten um in Europa durch Arbeit reich zu werden? Als Rentner Asyl beantragen obwohl sie 60 Jahre unproblematisch in Äthopien gelebt haben?

Also nochmal:

Was sie sind können sie nicht (mehr) ändern. Ihre soziale Klasse können sie nicht so schnell ändern. Konnten Sie beeinflussen, dass ihre Tochter einen Deutschen heiratet und ein deutsches Kind hat?


Also kann man nur ein Visumantrag stellen und das Ergebnis abwarten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 14.04.2017 um 18:00:52
 
A M schrieb am 14.04.2017 um 16:06:24:
Wo ist die Grenze zu "arm" und "ärmer"?

In äthiopischen Maßstäben sind sie Mittelschicht. In deutschen natürlich sehr arm.


Die deutsche Botschaft arbeitet ja in Äthiopien. Die Landesverhältnisse sind nicht wirklich eine Überraschung.

Die beiden sollten es einfach versuchen.

[Bessere Chancen hat man immer, wenn sie ein Visum für den Juni und er ein Visum für den August beantragt. Dann können sie sich gegenseitig als Referenz für die Rückkehr-Absicht anführen.]
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