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B1 Prüfung ohne Integrationskurs (Gelesen: 3.456 mal)
minhphuong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag B1 Prüfung ohne Integrationskurs
13.04.2017 um 10:22:53
 
reinhard schrieb am 31.03.2017 um 15:29:47:
Nein, es ist die gleiche Aufenthaltserlaubnis. Ob er mit einer großen Deutschen oder einer kleinen Deutschen zusammenlebt, ist dafür egal. Wenn er mit beiden zusammen lebt, was zu erwarten ist, nützt das nichts doppelt.

Er kann die unbefristete Erlaubnis bekommen, wenn er den Integrationskurs bestanden hat (B1-Zertifikat + "Leben in Deutschland") und ohne Hilfe vom Jobcenter leben kann. Dazu muss er außerdem drei Jahre hier sein. Falls er eine der Bedingungen erst später erfüllt, wird die Aufenthaltserlaubnis einfach verlängert, die Niederlassungserlaubnis kann er dann beantragen und bekommen, sobald er alle Bedingungen erfüllt.

Ich hab frage , kann ich auch B1 Prüfung ohne Integrationskurs? Weil ich muss voll Zeit arbeite Smiley Danke
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.04.2017 um 11:56:55
 
minhphuong schrieb am 13.04.2017 um 10:22:53:
Ich hab frage , kann ich auch B1 Prüfung ohne Integrationskurs? Weil ich muss voll Zeit arbeite Smiley Danke

Für eine NE nur der Test bestanden werden, auch der Test "Leben in Deutschland"

Bist du aber zum Integrationskurs verpflichtet worden wird die AE bis dahin aber nur um 1 Jahre verlängert, der Test reicht nicht aus.

Am besten geht man mit bestandenen Test B1 und "Leben in Deutschland" zur ABH und beantragt die Rücknahme der Verpflichtung
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minhphuong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
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Antwort #2 - 13.04.2017 um 12:36:09
 
grisu1000 schrieb am 13.04.2017 um 11:56:55:
Für eine NE nur der Test bestanden werden, auch der Test "Leben in Deutschland"

Bist du aber zum Integrationskurs verpflichtet worden wird die AE bis dahin aber nur um 1 Jahre verlängert, der Test reicht nicht aus.

Am besten geht man mit bestandenen Test B1 und "Leben in Deutschland" zur ABH und beantragt die Rücknahme der Verpflichtung


Danke für schnelle Antwort, ich und meine Frau verheiratet bis november ist 3 Jahre alt und mein AE bis nächste Jahr April ist Ende. Ich hab 28 abs 2 numer 1 und B1 Prüfung bestanden hab ich auch vor 4 Tage bekommen, trotzdem muss ich auch noch Test leben in Deutschland machen ? Weil ich hab nur B1 Prüfung ohne Integrationskurs:) danke
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.04.2017 um 14:40:36
 
minhphuong schrieb am 13.04.2017 um 12:36:09:
trotzdem muss ich auch noch Test leben in Deutschland machen ?


wenn du eine Verpflichtung zum I-Kurs hast: ja
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minhphuong
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Antwort #4 - 13.04.2017 um 15:46:07
 
Danke für Antwort;) schön Tag noch ^^
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minhphuong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.04.2017 um 17:05:28
 
Sr aber ich habe noch eine Frage, diese Test Leben in Deutschland und eingebürungtest ist gleiche test ? Kann ich auch eingebürungtest machen order muss ich diese Leben test in Deutschland machen wenn ich möchte eine Niederlassungelaubnis bekommen? Danke euch
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reinhard
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Antwort #6 - 17.04.2017 um 17:33:51
 
Es gibt nur diesen einen Test: "Leben in Deutschland".

Das ist sowohl die Prüfung am Ende des Orientierungskurses als auch der Einbürgerungstest. Für die Einbürgerung braucht man nur mehr richtige Antworten als für das Bestehen des Orientierungskurses, aber der Test ist der gleiche.
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Alacrity
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Antwort #7 - 17.04.2017 um 23:52:23
 
Für die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist der Test "Leben in Deutschland" nicht nötig, nur der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1 Niveau.
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minhphuong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.04.2017 um 09:32:06
 
Alacrity schrieb am 17.04.2017 um 23:52:23:
Für die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist der Test "Leben in Deutschland" nicht nötig, nur der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1 Niveau.

Danke und noch eine frage wenn nach 28 Abs. 1 nr 1 der Test auch nicht nötig?
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Alacrity
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Antwort #9 - 18.04.2017 um 18:27:59
 
Für die AE ist der Test ebenfalls nicht nötig, aber ohne den bestandenen Integrationskurs wird die AE dann immer nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert.
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