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Alias-Name/ABH (Gelesen: 1.506 mal)
chris19
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alias-Name/ABH
06.04.2017 um 16:34:01
 
Hallo, wenn jemand mit falscher Identität lebt,dies der abh meldet gleichzeitig seine richtigere Identität preisgibt und einen Pass vorlegt. Müsste doch die abh, dies neue/RICHTIGE Identität, speichern und die Person hat dann bis zur endgültigen Klärung, den Zusatz alias. Als bsp: Olli Schmidt  alias Horst Meier. Kennt sich da jemand aus? Wenn die keinen Zusatz macht, wie soll die Person dann korrekt unterschreiben? Vielen Dank, ich korregiere  die schreibfehler später am pc:)
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« Zuletzt geändert: 06.04.2017 um 16:54:20 von chris19 »  
 
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blubb


Beiträge: 2.771

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.04.2017 um 17:51:22
 
chris19 schrieb am 06.04.2017 um 16:34:01:
Hallo, wenn jemand mit falscher Identität lebt,dies der abh meldet gleichzeitig seine richtigere Identität preisgibt und einen Pass vorlegt. Müsste doch die abh, dies neue/RICHTIGE Identität, speichern und die Person hat dann bis zur endgültigen Klärung, den Zusatz alias. Als bsp: Olli Schmidtalias Horst Meier.


Hallo,

die neue Personalie wird natürlich, so wie auch der Pass, durch die ABH im AZR gespeichert.
Angesichts der Tatsache, dass er (vermutl. der Gambier aus Deinem anderen Thread...) mit Identitäten offensichtlich freihändig jongliert, wird die ABH ggf. trotz aller Überprüfungen des Proxypasses möglicherweise erst einmal die alten Personalien weiterhin als rechtmäßige Personalie (im AZR "Grundperson") beibehalten. Die mittels Proxy-Pass behauptete Identität würde vorerst als Alias-Personalie geführt. Ggf. solange, bis er seine "neue" Identität ggf. mit weiteren Dokumenten als rechtmäßige Personalie belegt hat (s. das im anderen Thread verlinkte Urteil). Muss nicht so sein, könnte aber.

Ihm werden zumindest keine Papiere ausgestellt werden, in denen beide Personalien zusammen aufgeführt werden, wie von Dir hinterfragt. Neue Papiere werden ggf. auf die zur Zeit als rechtmäßig angesehenen Personalien ausgestellt.

Tja, wenn er z.B. heiraten will, wird das in der Tat problematisch, das Jonglieren mit Identitäten.
Aber die Verknüpfung der Identitäten (rechtmäßig und Alias) zur Person wird, solange er jetzt in DEU in ausländerrechtlichen und polizeilichen Dateien geführt wird, zumindest immer bestehen bleiben und für Behörden nachvollziehbar sein.

Für Rechtsgeschäfte aller Art außerhalb von Behörden kann er dann ja, um die Verknüpfung zwischen Olli Schmid & Horst Meier (und deren Dokumenten) darzustellen, Dokumente aus dem anstehenden Strafverfahren nutzen, auf denen beide Personalien aufgeführt sind.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 06.04.2017 um 18:03:33 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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