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Abschiebung nach Afghanistan nach 20 jahren (Gelesen: 5.754 mal)
forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.04.2017 um 14:07:47
 
Hallo,

Meine mutter lebt  20 jahre in Deutschland und hat eine Aufenthaltserlaubnis. Meine Mutter  hatte einen Termin um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde  hat in ihren pass gesehen,dass sie für 2 Monate Urlaub in Afghanistan  gemacht hat, ohne dem jobcenter  bescheid zu geben. Deswegen muss meine Mutter  das Geld für die 2 Monate an das Jobcenter zurück zahlen oder sie bekommt eine Strafanzeige. Außerdem sagte die Sachbearbeiterin dass meine Mutter  keinen Grund hat ihre aufenthaltserlaubnis zu verlängern da sie 2 Monate in Afghanistan  Urlaub gemacht hat und fragt sich deshalb warum sie nicht für immer nach Afghanistan  zurück geht .
Jetzt möchte die Sachbearbeiterin das Bundesamt für  Migration anrufen und Fragen ob meine Mutter die Aufenthaltserlaubnis  verlängert bekommt oder abgeschoben  wird?
Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht ob die Ausländerbehörde  Meine Mutter abschieben darf nur weil sie ohne Erlaubnis vom jobcenter 2 Monate Urlaub in ihrer Heimat gemacht  hat ?
Bitte helft mir
Ich bin euch dankbar
LG
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.04.2017 um 14:23:40
 
Welchen § hat sie?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.04.2017 um 14:33:36
 
25 Abs.3
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.04.2017 um 15:49:15
 
§25 Abs. 3

Zitat:
(3) Einem Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 vorliegt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen entsprechende Mitwirkungspflichten verstößt. ...


Mit Ihrem 2-monatigem Urlaub im Heimantland hat Sie bewiesen dass für Sie offenbar keine Gefahr dort vorhanden ist, und somit keine Rechtsgrundlage für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben ist.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 04.04.2017 um 15:58:41
 
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Mutter aufgrund einer Krankheit in Afghanistan nicht leben kann – vielleicht kann sie aber trotzdem dort für 2 Monate Urlaub machen, wenn sie dann wieder in Deutschland zum Arzt geht.

Falls das BAMF sagt, dass sie in Afghanistan leben kann, bekommt sie eine Ankündigung, dass beabsichtigt ist, ihre Aufenthaltserlaubnis nicht mehr zu verlängern. Dann hat sie Zeit zum Antworten (normalerweise vier Wochen). Das sollte sie gut nutzen und ausführlich antworten, und zwar genau bezogen auf die Fragestellung.
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forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.04.2017 um 16:00:25
 
Was kann meine Mutter  machen damit sie nicht abgeschoben wird ?
Sie hat 2 Töchter 26 jahre alt
Welche Krankheit müsste sie haben z.b damit sie nicht abgeschoben wird?
Geht auch psychisch Krankheit?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.04.2017 um 16:19:48
 
Ich bitte dich!
Was willst du machen? Jetzt soll sie noch krank spielen?

Ist sie krank, ja oder nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.04.2017 um 16:28:20
 
Ja sie ist krank
Hat psychische Krankheit und Osteoporose.
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Jojo2015I
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.04.2017 um 21:00:26
 
Warum war sie denn 2 Monate dort und wie wurde sie in dieser Zeit behandelt?
Scheint ja unproblematisch gewesen zu sein...
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #9 - 04.04.2017 um 21:20:36
 
Ist denn für dich bisher deutlich geworden, dass die Verlängerung nicht verweigert wird, weil deine Mutter (gelinde formuliert) das Jobcenter betuppt hat?

Die Verlängerung wird verweigert, weil deine Mutter unfreiwillig bewiesen hat, dass ein Leben in ihrer Heimat wieder zumutbar und ungefährlich für sie ist. Urlaub halt!

Ansonsten würde ich anfangen ihre Fachärzte zu fragen, ob diese glaubhaft bestätigen, dass nur Ärzte in Deutschland sie gegen unverhältnismäßig ausgeprägte seelische/körperliche Leiden behandeln können. Wenn ja, kann man da anknüpfen.

Wenn nein, wüsste ich keinen Grund, der gegen eine eventuelle Ablehnung spricht.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 05.04.2017 um 00:51:09
 
Mojo Jojo schrieb am 04.04.2017 um 21:20:36:
Die Verlängerung wird verweigert, weil deine Mutter unfreiwillig bewiesen hat, dass ein Leben in ihrer Heimat wieder zumutbar und ungefährlich für sie ist. Urlaub halt!

§ 72 AsylG http://www.buzer.de/gesetz/6406/a89071.htm
Zitat:
§ 72 Erlöschen
(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen, wenn der Ausländer
...
1a. freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat,
...
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Aras
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Antwort #11 - 05.04.2017 um 01:01:40
 
AufenthG § 25 Abs. 3 ist weder anerkanntes Asyl noch Flüchtlingsstatus.
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Antwort #12 - 05.04.2017 um 08:50:42
 
forme1 schrieb am 04.04.2017 um 14:07:47:
weil sie ohne Erlaubnis vom jobcenter 2 Monate Urlaub in ihrer Heimat gemachthat ?

War das der erste Urlaub nach 20 Jahren?
Ist sie alleine gereist?
Seit wann ist sie schon Kundin beim JC?
Hast du sie nicht informieren können, was ihre Pflichten sind, bevor sie nach A. gefahren ist?

So eine Reise unternimmt man als psych. Kranke doch nicht einfach mal eben so.
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Saxonicus
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Antwort #13 - 08.04.2017 um 21:51:05
 
forme1 schrieb am 04.04.2017 um 16:00:25:
Was kann meine Muttermachen damit sie nicht abgeschoben wird ?

Abgeschoben werden Straftäter und Personen, die einer Ausreiseverfügung nicht nachkommen.
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