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1 jährige AE läuft im Juli ab, nun schwanger wie lange verlängern? (Gelesen: 1.771 mal)
inmes
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i4a rocks!


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31.03.2017 um 15:22:19
 
Hallo Zusammen,

Mein türkischer Ehemann ist mit einem Visum zwecks Ehegattennachzug letztes Jahr zu mir nachgezogen.
Im Juli letzten Jahres hat er eine AE für ein Jahr bekommen, welche im Juli abläuft, im Mai beantragen wir die Verlängerung.
Nun erwarten wir ein Baby, welches im November geboren wird.
Bekommt der dann wieder eine befristete AE für ein oder zwei Jahre? Oder kann er während der Schwangerschaft oder sobald das Kind da ist einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen?
Kenne mich damit leider nicht aus...


Danke.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 31.03.2017 um 15:28:24
 
Er bekommt wieder einen befristeten Aufenthaltstitel für 1 bis 3 Jahre! Hat er einen Integrationskurs mit Erfolg abgeschlossen, verdient ihr genug um ohne Unterstützung leben zu können kann er frühestens nach 3 Jahren in Deutschland (verheiratet mit einer Deutschen) einen Antrag auf unbefristete AE (NE) stellen! Also noch ein wenig warten
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reinhard
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Antwort #2 - 31.03.2017 um 15:29:47
 
Nein, es ist die gleiche Aufenthaltserlaubnis. Ob er mit einer großen Deutschen oder einer kleinen Deutschen zusammenlebt, ist dafür egal. Wenn er mit beiden zusammen lebt, was zu erwarten ist, nützt das nichts doppelt.

Er kann die unbefristete Erlaubnis bekommen, wenn er den Integrationskurs bestanden hat (B1-Zertifikat + "Leben in Deutschland") und ohne Hilfe vom Jobcenter leben kann. Dazu muss er außerdem drei Jahre hier sein. Falls er eine der Bedingungen erst später erfüllt, wird die Aufenthaltserlaubnis einfach verlängert, die Niederlassungserlaubnis kann er dann beantragen und bekommen, sobald er alle Bedingungen erfüllt.
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inmes
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Antwort #3 - 31.03.2017 um 15:30:15
 
Super, Dankeschön  Smiley
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Daddy
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Antwort #4 - 13.04.2017 um 12:38:55
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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