Ich will das Folgende nicht einfach so stehen lassen:
Katamaut schrieb am 27.03.2017 um 13:30:10:da wir ja offensichtlich getäuscht wurden.
Fakt ist:
Es ging um vollziehbar Ausreisepflichtige. Alle Fristen zur freiwilligen Ausreise waren abgelaufen.
Was erwartest Du bei einem Telefonanruf?
Die Auskunft, das Du Dir Deine Bemühungen sparen kannst, weil die Abschiebung morgen stattfindet?
Findet die Abschiebung dann tatsächlich noch statt?
Der Kollege hat exakt so gehandelt, wie das zu erwarten ist.
Nachdem alle vorherigen Bemühungen der Ausländerbehörde, den Aufenthalt zu beenden, offenbar ins Leere gingen, gibt es auch keine andere erkennbare Möglichkeit.
Wenn mich der Fall interessieren würde, dann wäre meine erste Frage:
Wie kann es sein, dass über einen durch den Anwalt eingereichter
Eilantrag am 26.01. entschieden wird und die Betroffenen erst 9 (neun)! Tage später die Information darüber von ihrem Anwalt erhalten?