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Niederlassungserlaubniss erloschen? (Gelesen: 2.888 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.03.2017 um 20:14:34
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt.

Nicht-EU-Bürger seit 2003 rechtmäßig in Deutschland mit gesicherten Unterhalt. Zuletzt im Besitz der NE. Er war nun von drei aus Deutschland abwesend. Wie stehen seine Chancen, seine NE wieder aufleben zu lassen? Sein Lebensunterhalt wäre gesichert

Vielen Dank für eure Antworten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 17.03.2017 um 21:19:32
 
Amphilochus schrieb am 17.03.2017 um 20:14:34:
Er war nun von drei aus Deutschland abwesend.

Bestimmt irgendein Fehler beim Eingeben ... ich habe diese Aussage nicht verstanden.  hä?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 17.03.2017 um 21:22:03
 
Amphilochus schrieb am 17.03.2017 um 20:14:34:
Er war nun von drei aus Deutschland abwesend.

Was bedeutet das ? Drei Jahre ?

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts;

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.03.2017 um 07:22:58
 
Hallo,

ja ich meinte, dass er drei Jahre nicht in Deutschland war. Meint ihr, es besteht die chance eine neue AE zu erhalten, eventuell mit anwaltlicher Hilfe, oder müsste er den gesamten Prozess von vorne durchlaufen?

Liebe Grüße und Danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.03.2017 um 07:32:00
 
Ist er vor der Ausreise mit einer Deutschen verheiratet und bestand diese Ehe auch im Ausland und besteht diese Ehe noch?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.03.2017 um 10:14:42
 
Hallo,

leider nein.

Liebe Grüße
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deerhunter
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Antwort #6 - 18.03.2017 um 17:26:08
 
Dann wird er vermutlich den ganzen Prozess erneut durchlaufen müssen, um an eine neue AE zu kommen! Die alte NE ist abgelaufen und nicht  reanimierbar
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.03.2017 um 17:45:56
 
Hallo,

ok. Das habe ich schon befürchtet. Also sieht es eher schlecht aus, dass er eine bekommt. Oder spielt es eine Rolle, dass er schon einmal eine NE hatte?

Liebe Grüße
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reinhard
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Antwort #8 - 18.03.2017 um 17:58:55
 
Amphilochus schrieb am 18.03.2017 um 17:45:56:
Oder spielt es eine Rolle, dass er schon einmal eine NE hatte?


Nein, das spielt keine Rolle.
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