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Stellvertreterhochzeit einer Spanierin in Kuba (Gelesen: 4.995 mal)
juanito
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09.03.2017 um 16:17:30
 
Ich glaube, heute habe ich einen maximal exotischen Fall für Euch - aber ich denke mir so etwas nicht aus.  Zwinkernd

Eine befreundete Spanierin, die in Deutschland lebt - die hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446727835 - möchte einen Kubaner heiraten.

Dem Kubaner wurde im letzten und in diesem Jahr der Antrag auf ein Schengenvisum abgelehnt. Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, ohne Hochzeit ein Zusammenleben in Deutschland zu proben.

Für dieses Jahr hatte sie sogar schon begonnen, eine Eheschließung hier in Deutschland vorzubereiten. Allerdings wollte sie es noch offenlassen, während seines Aufenthalts hier tatsächlich zu heiraten oder eben nicht.

Da das ja leider nicht klappt, wollen die zwei nun in Kuba heiraten und der Kubaner anschließend zu ihr nach Deutschland ziehen. Nun haben wir herausgefunden, dass in Kuba auch eine Eheschließung per Stellvertreter möglich ist. Das ist für sie interessant, weil sie in ihrer Arbeit noch in der Probezeit ist und deshalb nicht so leicht Urlaub bekommen kann. Finanziell ist bei ihr auch alles etwas eng und sie könnte einen Hin- und Rückflug für sich sparen.

Wird eine solche Stellvertreterhochzeit von der Botschaft und der ABH akzeptiert werden müssen?

Ich habe beim schnellen Googeln gesehen, dass es in Deutschland selbst keine Trauung per Stellvertreter gibt, aber in Spanien schon (falls in diesem Fall auch noch spanisches Recht zu beachten wäre).

Übrigens macht mir auch das hier etwas Sorge: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1488851748

Da sieht es so aus, dass sich die Botschaft in Havanna schwer tut, ein Visum zu erteilen, obwohl sie es ganz klar tun muss.  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #1 - 09.03.2017 um 17:46:23
 
juanito schrieb am 09.03.2017 um 16:17:30:
Übrigens macht mir auch das hier etwas Sorge: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1488851748

Da sieht es so aus, dass sich die Botschaft in Havanna schwer tut, ein Visum zu erteilen, obwohl sie es ganz klar tun muss


Da ich die Autorin des o.g. Threads bin, moechte ich nur kurz klar stellen, dass die Botschaft in Havanna sich nicht grundsaetzlich schwer damit tut, ein Visum zu erteilen, sondern wendet lediglich das Freizuegigkeitsgesetz falsch an. Um fair zu sein.

juanito schrieb am 09.03.2017 um 16:17:30:
Finanziell ist bei ihr auch alles etwas eng 


Ohje, ich hoffe, dass sie auf die Ausgaben vorbereitet ist. Allein fuer die Papiere, Uebersetzungen, Beglaubigungen, Stempel ueber Stempel, Versandkosten etc. (ohne Hochzeitsfest und Kubareise) muss sie mit ca. 1500-2000 EUR rechnen, je nach Fall.



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Antwort #2 - 09.03.2017 um 20:06:10
 
Naja sooo teuer sollte es nicht werden. Die Spanierin hat wahrscheinlich spanische Urkunden. Da muss wahrscheinlich nur die spanischsprachige kubanische Eheurkunde ins Deutsche übersetzt werden. Ggf. natürlich auch Vorbeglaubigung und Legalisation der Urkunden.

Ob die Stellvertreter-Hochzeit anerkannt wird ist nicht Sache des deutschen Rechtes. Hier wollen ein Kubaner und eine Spanierin heiraten. Also muss kubanisches und spanisches Eherecht geprüft werden. Wenn das kubanische Recht eine Stellvertreterhochzeit kennt, dann ist der Kubaner davon erfasst. Ob das spanische Eherecht eine Stellvertreter-Hochzeit kennt, ist eigentlich zweitrangig, sondern es geht viel mehr darum, dass das spanische Eherecht eine ausländische (Stellvertreter-)Hochzeit anerkennen würde. Wahrscheinlich ist das sogar der Fall, wenn das spanische Eherecht eine Stellevertreter-Hochzeit kennt.

Zum Vergleich: Wir wissen, dass eine ausländische Eheschließung zwischen einem Deutschen und einem Ausländer auch in Deutschland ohne Anerkennungsverfahren wirkt. Eine ausländische Scheidung von einem Deutschen muss aber in einem gesonderten Verfahren anerkannt werden damit es Rechtskraft entfaltet.
In anderen Staaten gelten ausländische Ehescheidungen ohne Anerkennung und in anderen Staaten braucht es für die Anerkennung von ausländischen Eheschließungen ein gesondertes Verfahren.

Die Spanierin sollte da selber recherchieren oder bei ihrem Konsulat direkt nachfragen ob sie da irgendwelche Verfahren für die Anerkennung der (Stellvertreter-)Ehe anstoßen muss oder ob das automatisch anerkannt wird. Bitte aber zuverlässig versichern. Also nicht irgendwie beim Pförtner oder Telefonistin versichern lassen sondern von einer fachlich-kompetenten Person.

Wenn alles automatisch anerkannt wird, dann super.

Aber als möglicher Ansatz für deine Suche:
Zitat:
Für den Fall, dass die Ehewilligen beide Ausländer sind, können sie die Ehe in der für Spanier vorgesehenen Form oder der nach dem Heimatrecht eines jeden von ihnen schließen (Art. 50 Cc). Außerhalb Spaniens können Spanier die Ehe in der am Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Form schließen.

[...]
Vgl. hierzu das Übereinkommen zur Ermöglichung der Eheschließung im Ausland mit Beitritt Spaniens vom 10. 9. 1964 (BOE v. 19. 1. 1977).

(Rieck, Ausländisches Familienrecht, Spanien Rn. 6, beck-online)


CC sollte Codigo Civil sein


Wenn also der Artikel 50 CC noch das obige besagt, dann kann die Spanierin ohne Probleme nach kubanischem Recht heiraten und es wäre theoretisch automatisch anerkannt.

Ohne Gewähr.
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Antwort #3 - 10.03.2017 um 01:37:35
 
Steht es denn auf der Heiratsurkunde dann, dass es eine Stellvertreterhochzeit war? Wenn nicht, wird es doch kein Mensch mitbekommen.

Doch, heiraten in Kuba ist genau so teuer, besonders fuer nicht-Deutsche, die in Deutschland leben, @Aras. Ja, sie wird ihre Geburtsurkunde und das Ehefaehigkeitszeugnis wahrscheinlich nicht uebersetzen muessen, aber diese wird sie in Spanien holen muessen. Dann im spanischen Auslandsministerium legalisieren lassen. Je nachdem, wenn sie persoenlich vor Ort in Spanien dafuer vorsprechen muss, um diese Dokumente zu besorgen/legaliseren (war bei mir der Fall), kalkuliere noch Fahrtkosten dazu. Danach muessen alle Papiere einzeln beim kubanischen Konsulat in Spanien legalisiert werden. Da kostet's 110 EUR pro Blatt. Jedes Blatt. Zwei wird sie sich aber schon sparen koennen, weil diese nicht uebersetzt werden muessen. Ich musste aber z.B. 440 EUR allein fuer die Legalisation der Papiere bei der kubanischen AV zahlen. ISt sie geschieden, dann muss sie das Gleiche Prozedere auch mit den Heirats-/Scheidungsurkunden durchmachen. Auch wieder 110 EUR pro Blatt. Dann noch DHL-Kosten, damit diese zurueck geschickt werden (oder eben vor Ort abholen). Und allein die Heiratsregistrierung in Kuba kostet um die 800 EUR. Plus Legalisierung beim kubanischen Auswaertsamt, plus deutsche Botschaft. Das ganze laeppert sich schoen zusammen. Und dauert. Je nach Botschaft. Bei mir hat's 2 Monate lang gedauert, allein, um die Papiere zusammen zu bekommen. Und 1500 EUR hat's insgesamt auch gekostet. Wer einen Kubaner/-in heiratet, muss sehr, aber auch sehr verliebt sein und Nerven aus Stahl besitzen Smiley
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Antwort #4 - 10.03.2017 um 06:36:20
 
Wow 800€ für die Registrierung? Heiraten Kubaner überhaupt? Die verdienen bestimmt nicht soviel um mal 800€ aufn Tisch zu legen. Vielleicht dan andersrum? Stellvertreter-Ehe in Spanien?
Aber zum Thema:
Ich weiß nicht ob es auf der Urkunde geschrieben ist, ob es eine Stellvertreter-Ehe ist.

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Antwort #5 - 10.03.2017 um 09:20:52
 
Aras schrieb am 10.03.2017 um 06:36:20:
Wow 800€ für die Registrierung? Heiraten Kubaner überhaupt?


Fuer Kubaner gelten andere Gesetze und andere Preise, als fuer Auslaender. Auslaender-Ehen werden ja auch in einem Sonder-Standesamt fuer Auslaender geschlossen. Kubaner verdienen im Schnitt ca. 20-25 EUR/Monat. Kuba ist halt ein ganz besonderes Land.  Smiley

Aber wir kommen vom Thema ab, deswegen hoer ich jetzt auf.
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Antwort #6 - 10.03.2017 um 10:58:41
 
Dass es teuer ist, weiss ich. Ich habe selbst vor 10 Jahren in Kuba geheiratet. Es ist unverschämt teuer.

In diesem Fall sind wir auch grob überschlagen bei mindestens 1000 EUR.

Das hier erschreckt mich etwas:

Kubanode schrieb am 10.03.2017 um 01:37:35:
Danach muessen alle Papiere einzeln beim kubanischen Konsulat in Spanien legalisiert werden. Da kostet's 110 EUR pro Blatt. Jedes Blatt. 


Wirklich jedes Blatt? Wenn ich mich recht erinnere, ist das pro Dokument. Aber es ist ja schon so lange her bei mir.

Die Spanierin wird ihre Geburtsurkunde und ihr Scheidungsurteil vorlegen müssen. Das Scheidungsurteil allein besteht aus 8 Blättern. Damit wäre ja die Legalisierung allein teurer als alles andere.

Aras, vielen Dank für deine Ausführungen. Wir werden das spanische Konsulat fragen.
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Antwort #7 - 10.03.2017 um 21:14:40
 
juanito schrieb am 10.03.2017 um 10:58:41:
Wirklich jedes Blatt? Wenn ich mich recht erinnere, ist das pro Dokument.


Hmm, ich verstehe es selbst nicht so ganz, wie sie es kalkulieren. Also ich hatte Folgendes:

- Geburtsurkunde Original
- Geburtsurkunde Uebersetzung
- Notarische Beglaubigung der Uebersetzung
- Ehefaehigkeitszeugnis Original
- Ehefaehigkeitszeugnis Uebersetzung
- Notarische Beglaubigung der Uebersetzung

Mir wurden dafuer in der kubanische Botschaft 440 EUR berechnet. Kann gut sein, dass es pro Dokument ist, aber dann zaehlten Uebersetzungen bei mir als ein getrenntes Dokument.

Ich hoffe wirklich nicht, dass sie 880 EUR allein fuer die Scheindungsurkunde zahlen muss, aber in Kuba weiss man es nie!
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Antwort #8 - 10.03.2017 um 21:26:24
 
Wie gesagt.... Es könnte ggf. Schlauer sein eine Stellvertreter-Ehe in Spanien durchzuführen statt in Kuba. Dann hat man auch gleich eine spanische eheurkunde die man als mehrsprachige Eheurkunde der Botschaft vorlegen kann
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Antwort #9 - 10.03.2017 um 22:37:40
 
Ich vermute mal dass bei einer Stellvertreterhochzeit der Stellvertreter mit seinem Namen die Heiratsurkunde unterzeichnen muss. Der eigentliche Ehegatte kann ja nicht unterschreiben, da nicht anwesend. Und auf der Urkunde wird ja wohl auch der Name des Stellvertreters und des/der eigentliche(n) Ehegatte(n) aufgeführt sein. Also klar erfahren die Behörden dann auch hier von dieser Art der Eheschließung.
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Antwort #10 - 10.03.2017 um 23:59:22
 
Nein. Bei einer Stellvertreter-Hochzeit erteilt der Vertretene eine "Vollmacht" seinem Vertreter. Darin wird konkret festgelegt welche Person geheiratet werden soll. Der Vertreter ist meines Erachtens kein Vertreter sondern vielmehr ein Bote. Ob jetzt Bote oder Bevollmächtigter ist jetzt egal. Zumindest wird eine Willenserklärung geäußert.

Der Auszug aus dem Eheregister, welche Eheurkunde genannt wird, sollte nicht den Stellvertreter enthalten sondern den Ehegatten.
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Antwort #11 - 27.04.2017 um 10:50:44
 
Um für nachfolgende Leser festzuhalten, wie es ausgegangen ist:

Die Spanierin ist nun doch "mal schnell" nach Kuba geflogen und hat dort geheiratet, also doch keine Stellvertreterhochzeit. Es war ihr letztendlich zu unsicher, zumal man in Havanna in der Consultoría Jurídica Internacional sagte, dass Deutschland diese Eheschließung nicht anerkennen würde. Allerdings sagten die auch, dass ihr Jetzt-Ehemann einen Deutschtest bei der Botschaft machen müsse. Also nicht unbedingt glaubwürdig.

Danke für Eure Unterstützung!
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Antwort #12 - 27.04.2017 um 11:05:28
 
juanito schrieb am 27.04.2017 um 10:50:44:
Es war ihr letztendlich zu unsicher, zumal man in Havanna in der Consultoría Jurídica Internacional sagte, dass Deutschland diese Eheschließung nicht anerkennen würde.

Derzeit ist sowohl nach dem Recht Italiens, Kolumbiens, Mazedoniens, Mexikos, Hollands, Polens, Portugals, Spaniens und diverser US Bundesstaaten eine Stellvertreterhochzeit (Handschuhehe) möglich.

Die Ehe wird in Deutschland anzuerkennen sein, wenn die am Ort der Eheschließung geltenden Formvorschriften beachtet worden sind.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #13 - 27.04.2017 um 12:45:09
 
juanito schrieb am 27.04.2017 um 10:50:44:
Allerdings sagten die auch, dass ihr Jetzt-Ehemann einen Deutschtest bei der Botschaft machen müsse. 

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Antwort #14 - 27.04.2017 um 13:26:07
 
Aras schrieb am 27.04.2017 um 12:45:09:
Wer sind die?

Consultoría Jurídica Internacional - staatliche Anwalts- und Notarkanzlei, wo auch die Eheschließungen zwischen Kubanern und Ausländern vorgenommen werden. Ob die Aussage von einem Notar, einer Sekretärin oder sonstwem kam, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen.
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