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Legalisierung (Gelesen: 20.916 mal)
Melanny
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Antwort #30 - 29.07.2017 um 11:31:12
 
Danke für Deinen Rat.

Ich werde eine E-Mail senden, aber ohne Scann. Ist meine Vermutung richtig, dann kann ich die vollständigen bzw. fehlenden Unterlagen nachreichen und mir zuvor die "unvollständigen" zeigen lassen.
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Antwort #31 - 29.07.2017 um 11:59:05
 
Warum denn ohne Scan? Hängst Du den an, dann ist Arbeit gespart.

Stell' Dir den Aufwand Deines "Gegenüber" vor, falls tatsächlich die Seite fehlt:
Er holt die Akte, stellt durch Vergleichen des Scans mit seiner Kopie fest, dass die Seite fehlt, legt die dazu und macht weiter.
Missverständnisse ausgeschlossen.

Deine Idee ohne Scan:
Er versteht im besten Fall Deine Beschreibung ohne Missverständnis, teilt Dir das mit. Du kommst zu einem Termin, lässt ihn die Akte nochmal holen, Dir das zeigen, dann legst Du das Fehlende vor ... und erst dann geht es weiter.

Sei mir nicht böse, aber wer so vorgeht, darf sich dann nicht beschweren, dass die Verwaltung langsamer zum Ziel kommt als es wünschenswert wäre.
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Antwort #32 - 29.07.2017 um 12:45:56
 
@Petersburger,
ich verstehe Dich und Deine Argumente. Leider bin ich im Moment "stinke-sauer".

Ich habe Zeit und so viel Arbeit gibt es in meinem Ort nicht. Die Unterlagen, ob vollständig oder nicht, sind sowieso schon zur Fachaufsicht unterwegs oder dort bereits angekommen.

Es tut mir leid, das zu schreiben, aber mit einer E-Mail ohne Scann komme ich der Behörde schon wieder auf halbem Wege entgegen. Ich könnte ja auch die Vermutung für mich behalten und warten, was die Fachaufsichtsbehörde schreibt. (Nicht ich habe mich dahin gewendet.)

Ich war ca. 5-6 mal auf dem Einwohnermeldeamt und habe nie konkrete Antworten auf konkrete Fragen (z.B. welche Unterlagen ich einreichen soll) erhalten und wenn, dann waren diese nicht nachvollziehbar: z.B. erst zum Standesamt gehen, Nachbeurkundung ist Pflicht, weil Kanada nicht auf der Vertragsliste steht, geht es nicht ohne Nachbeurkundung, ohne ok vom Standesamt dürfen wir nichts eintragen ... . Wir habe keine Erfahrung mit ausländischen Urkunden ... .

Man hat sich innerhalb von 3 Monaten, so scheint es mir, nicht die Mühe gemacht, sich überhaupt einmal mit dem Thema Legalisation zu befassen, obwohl man wusste, dass eine ausländische Urkunde eingereicht wird und auch aus welchem Land. Ich habe sie doch nicht "überrumpelt".

Wie soll ich erfahren, dass es wirklich ein Versehen gab? (falls meine Vermutung stimmt) Man nimmt stillschweigend meinen Scann, schickt ihn weiter (FAB) und schreibt mir, die Fachaufsichtsbehörde gab das OK?

Missverständnisse kann es geben, das ist menschlich. Und ich möchte, dass es die Behörde, wenn es so ist, zugibt. Man hat mich reichlich "rennen" lassen, viel Zeit und Wege für nichts.
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Antwort #33 - 29.07.2017 um 14:00:49
 
Da ticken wir wohl unterschiedlich.

Solange es mir um eine Problemlösung geht, interessiert mich die "Schuldfrage" überhaupt nicht, sondern nur, dass es voran geht.
Und das möglichst prozessökonomisch.

Und dass auch dann, wenn ich stinksauer bin.

Melanny schrieb am 29.07.2017 um 12:45:56:
Wie soll ich erfahren, dass es wirklich ein Versehen gab?

Bringt Dich das weiter? Wen sonst?

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Antwort #34 - 29.07.2017 um 14:19:09
 
Nebenbei:
Ich habe schon Leute gesehen, die ein Versehen nicht zugeben konnten. Die dann alles unternahmen, um das entweder zu verschleiern oder so aussehen zu lassen, dass jemand anders "schuld war".


Melanny schrieb am 29.07.2017 um 12:45:56:
schreibt mir, die Fachaufsichtsbehörde gab das OK?

Ist es nicht genau das, was Du willst? Oder ist Dir anderes wichtiger?
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Antwort #35 - 29.07.2017 um 15:52:20
 
Petersburger schrieb am 29.07.2017 um 14:19:09:
Ich habe schon Leute gesehen, die ein Versehen nicht zugeben konnten. 


Dies habe ich auf beiden Seiten gesehen Smiley. Auf der Seite der Verwaltung und auf der Seite der Antragsteller. Manchmal sehe ich so eine Person auch im Spiegel Smiley

@Melanny
Ich sehe das wie Petersburger. Fakt ist nämlich, dass falscher Stolz immer im Wege des Erfolges steht. Bau der Stadtverwaltung eine goldene Brücke.

Ich bin ja auch sehr oft (immer?) kritisch ggü. der öffentlichen Verwaltung. Aber das heißt nicht, dass ich keinen Respekt vor der öffentlichen Verwaltung habe. Und Petersburger hat es mir ja auch mal erklärt:
(Kollegialer) Respekt bedeutet auch es dem anderen leicht zu machen.

Und wenn du den kompletten Scan der Urkunde schickst, dann kann auch der bis dahin unbeteiligte Beamte in der Fachaufsicht das schneller erledigen. Der wäre ja quasi dein "Opfer" Smiley.

Außerdem ist meines Erachtens das Erreichen des Zieles wichtiger als persönliche Belange. Ich verlange niemals Entschuldigungen oder rechtfertigende Erklärungen. Sondern das Ziel ist wichtiger als der Weg.

Nur zur Klarstellung:
Ich sage nicht, dass du keinen Respekt vor der Verwaltung hast.
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Antwort #36 - 29.07.2017 um 18:12:26
 
@Petersburger, @Aras:

Überzeugt. Schicke eine E-Mail mit Anhang morgen ab.

Melanny.
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Antwort #37 - 31.07.2017 um 08:57:36
 
Antwort auf meine E-Mail ans Einwohnermeldeamt:

Sehr geehrte Frau .... ,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Ich habe Ihre E-Mail gleich an unsere Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und verbleibe mit freundlichen Grüßen
........................
Leiter Bürgerbüro

Ich vermute (schon wieder) es muss wohl ein Rechts-Gespräch mit der Standesbeamtin gegeben haben, als sich der Leiter des Bürgerbüros nach der Rechtsgrundlage ihrer geforderten notwendigen Pflicht-Nachbeurkundung erkundigte.

Nochmals Danke an
@Aras und @Petersburger
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Antwort #38 - 12.08.2017 um 10:56:59
 
Kopien nachgereicht. Alles ging zur Fachaufsicht. Man hat nicht beachtet, dass einer der beiden Stempel von der deutschen AV und damit in deutscher Sprache war.

Antwort an die deutsche Meldebehörde und Standesamt (mündlich übermittelt an mich): Die Pflicht zur Nachbeurkundung bestehe nicht, die Urkunde sei "echt" - aber: reiche nicht aus, weil zu wenig darauf stehe. (keine vollständigen Angaben meines Ehemannes, obwohl seine Geburtsurkunde  vorgelegt wurde)

Die Standesbeamtin äußerte Folgendes: Ähnlich wie Dänemark-Ehen werde auch diese Ehe schwer anzuerkennen sein, des weiteren meinte sie, in Kanada könnten auch Indianerhäuptlinge Eheschließungen vornehmen - stünde als "Warnung" in ihrem Gesetz. (Diese Aussagen gab sie und die Meldestelle weiter und dort vertraut man ihrer Kompetenz.)

Man hätte gern das Ehefähigkeitszeugnis meines Mannes, das er vor der Hochzeit gehabt haben müsste.
Gibt es nicht. Glaubt man nicht.

Ich habe den legalisierten und übersetzen Eheeintrag (Registrierung) eingereicht: Dort steht alles drin von der Anmeldung bis zur Eheschließung mit Unterschriften des Standesbeamten, unsere Unterschriften und die der beiden Zeugen. Das Dokument enthält ebenfalls einen festen "Anhang"  und ist nur mit diesem als vollständig anzuerkennen. Der Anhang bescheinigt den Status meines Mannes vor der Eheschließung und dass die Beweise (Scheidungsdokument: Gericht und Registriernummer - im Anhang eingetragen.) dem Amt vorgelegt wurden. Zum Vergleich haben wir das originale Scheidungsurteil einschließlich Übersetzung vorgelegt und es ist nachzulesen, dass die Ex-Frau die Scheidung eingereicht hat. Der Zweifel, sie habe davon nichts gewusst, dürfte wohl ausgeräumt sein.

Es scheint nicht zu reichen. Es kommt mir so vor, als habe man Probleme, die Dokumente zu lesen oder die Standesbeamtin sucht nach irgendeinen Grund der Ablehnung. Nach wie vor steht die Aussage: Ohne OK vom Standesamt keine Änderung auf "verheiratet".

Und da mein Mann auf Urlaub hier war, hat er noch seinen Pass gezeigt und war mit der Anfertigung einer Kopie einverstanden.

Frage:
Ab wann soll ich zwecks einer schriftlichen Antwort nachfragen? (Entscheidung sollte Mitte dieser Woche sein, wenn alles i.O. wäre.)

Kann ich auch die Fachaufsicht anschreiben und dort persönlich über die "Begutachtung" der Dokumente nachfragen? Ich bekomme scheinbar nur mündlich gesagt, was der Meldebehörde schriftlich vorliegt.

Was könnte denn noch verlangt werden? Mir fällt nichts mehr ein. Aber Folgendes machte mich stutzig: Der Leiter fragte, ob ich meinen Namen ändern lassen möchte. Meine Antwort: vielleicht irgendwann später einmal.
Er: Dann müsste ich noch viel mehr Urkunden als bei einer Nachbeurkundung einreichen.

Alles in allem, ich fühle mich vom Amt schlecht beraten und mit Fehl- bzw. Falschinformationen gefüttert - wobei ich die Ursache gar nicht beim Leiter des Meldeamtes sehe, sondern beim zuständigem intern gefragten Standesamt.                                                

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Antwort #39 - 12.08.2017 um 11:57:19
 
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
aber: reiche nicht aus, weil zu wenig darauf stehe. (keine vollständigen Angaben meines Ehemannes, obwohl seine Geburtsurkunde  vorgelegt wurde)

Was reicht denn nicht aus? Ist der Name deines Ehemannes nicht darauf? Sein Geburtsdatum? Sein Geburtsort? Und selbst wenn: Wer sagt, was auf einer Eheurkunde sein muss? Es muss nur klar sein, wer geheiratet hat. Unterschriften machen ja auch die Personen eindeutig.



Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Man hätte gern das Ehefähigkeitszeugnis meines Mannes, das er vor der Hochzeit gehabt haben müsste.
Gibt es nicht. Glaubt man nicht.

Glaub im anglo-amerikanischen Rechtskreis heißt das "marriage license". Aus der marriage license wird doch aber soweit ich weiß dann der Eheregistereintrag (nicht sicher).

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Die Standesbeamtin äußerte Folgendes: Ähnlich wie Dänemark-Ehen werde auch diese Ehe schwer anzuerkennen sein, des weiteren meinte sie, in Kanada könnten auch Indianerhäuptlinge Eheschließungen vornehmen - stünde als "Warnung" in ihrem Gesetz. (Diese Aussagen gab sie und die Meldestelle weiter und dort vertraut man ihrer Kompetenz.)

Wurde denn vor einem Indianerhäuptling die Ehe geschlossen? Oder ist ein anderer Begriff für Bürgermeister?  Laut lachend Und wieso sollen Dänemark-Ehen schwer anerkennbar sein? Die soll nicht soviel Schrott erzählen. Mit "Gesetz" ist wahrscheinlich der Länderbericht im Bergmann/Ferid/Henrich "Internationales Ehe- und Kindheitsrecht" gemeint.

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Der Anhang bescheinigt den Status meines Mannes vor der Eheschließung und dass die Beweise (Scheidungsdokument: Gericht und Registriernummer - im Anhang eingetragen.) dem Amt vorgelegt wurden. Zum Vergleich haben wir das originale Scheidungsurteil einschließlich Übersetzung vorgelegt und es ist nachzulesen, dass die Ex-Frau die Scheidung eingereicht hat. Der Zweifel, sie habe davon nichts gewusst, dürfte wohl ausgeräumt sein.

Welcher Anhang? Anhang zur Urkunde oder hast du selber die weiteren Urkunden der Behörde gegeben?

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Es scheint nicht zu reichen. Es kommt mir so vor, als habe man Probleme, die Dokumente zu lesen oder die Standesbeamtin sucht nach irgendeinen Grund der Ablehnung. Nach wie vor steht die Aussage: Ohne OK vom Standesamt keine Änderung auf "verheiratet".

Ja, sollen die doch davon abhängig machen. Dir kann es egal sein.

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Kann ich auch die Fachaufsicht anschreiben und dort persönlich über die "Begutachtung" der Dokumente nachfragen? Ich bekomme scheinbar nur mündlich gesagt, was der Meldebehörde schriftlich vorliegt.

Kommt darauf an. In der Regel ist es das Rechtsamt der Gemeinde. Ob die Publikumsverkehr haben oder nicht, ist aber ne andere Frage. Aber kann ja sein, dass es im Interesse aller und des effektiven Rechtschutzes ist die Sache mündlich zu besprechen.

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Was könnte denn noch verlangt werden? Mir fällt nichts mehr ein. Aber Folgendes machte mich stutzig: Der Leiter fragte, ob ich meinen Namen ändern lassen möchte. Meine Antwort: vielleicht irgendwann später einmal.
Er: Dann müsste ich noch viel mehr Urkunden als bei einer Nachbeurkundung einreichen.

Manche Standesbeamte glauben, dass man eine Nachbeurkundung machen muss, damit man einen Familiennamen bestimmen kann. Weil in welche Akte soll dann die Familiennamenserklärung reingesteckt werden  Laut lachend. Für manche ist es unvorstellbar, dass man dann eine separate Akte anlegen muss.  hä? Außerdem kann man die Namenserklärung auch beim Notar machen. Da bricht dann die Heile Welt deiner Standesbeamtin dann vollkommen auseinander, weil sie dann eine wirksame notarielle Namenserklärung und eine ausländische Eheurkunde dann vorliegen hat und das ausreichen muss.  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:
Alles in allem, ich fühle mich vom Amt schlecht beraten und mit Fehl- bzw. Falschinformationen gefüttert - wobei ich die Ursache gar nicht beim Leiter des Meldeamtes sehe, sondern beim zuständigem intern gefragten Standesamt.                                                

Gibt immer solche und solche Standesbeamte. Gibt viele Standesbeamte die vollkommen korrekt sind. Und es gibt Standesbeamte die glauben, dass § 2 II PStG denen vollkommene Narrenfreiheit gibt. Dabei sind sie als Urkundspersonen in einer quasi-richterlichen-Stellung und nur dann weisungsfrei. Die fallen dann aus allen Wolken, wenn man denen dann mit Grundrechten und prozessualen Grundrechten (welche  einfachgesetzlich im VwVfG normiert sind) dann argumentiert. So nach dem Motto: "Ach Sie meinen Sie haben auch Rechte?"  Laut lachend


Meiner Meinung nach ist die Standesbeamtin gerade in einem schweren Rückzugsgefecht. Sie muss quasi jetzt alles aufwerfen was sie hat, um ihre Falschansicht durchzusetzen.

Wenn ich meinen USB-Stick finde, dann gehe ich nachm Training mal zum Juridicum und scanne mal den Länderbericht zu Kanada ein.
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Antwort #40 - 13.08.2017 um 09:49:04
 
Es stimmt: erst die License, auf dem selben Dokument die Hochzeit: Ort, Zeit, alle Unterschriften, dann zur Registrierung zu Vital Statistics, dann darf man zwei Urkunden beantragen: Eheurkunde oder/und Registrierung. Wir haben beides.

Unser kanadischer "Standesbeamte" hat die "Marriage License and Registration of Marriage" (ein Dokument) eingereicht. (Registrierung der Ehe bei Vital Statistics) Dieses Dokument hat nun 2 Seiten - ("Anhang"), Seite 1 ist nur im Zusammenhang mit Seite 2 gültig.

Der Grund dafür: Es gab einen kleinen Fehler, der mir erst aufgefallen ist, als ich die Kopie der Fotokopie sah: der angekreuzte Familienstand meines Mannes war nicht sichtbar. Ich weiß nicht, ob es daran lag, dass der Stift nicht richtig schrieb, danach wurde er nämlich gewechselt oder ob einer der Durchschläge eingescannt wurde und nicht alles durchgedrückt war ... keine Ahnung ... 4 Personen ist es zuvor nicht aufgefallen,weil wir uns beim Durchlesen mehr auf die richtige Schreibweise der Namen und Daten konzentriert haben.

Auf Anraten der deutschen AV (nicht sichtbares Kreuz sei "nicht soooo wichtig, könnte aber zu Erklärungsproblemen bei den Ämtern in DL führen ... Korrektur empfehlenswert ...") haben wir es korrigieren lassen, d. h. mein Mann musste mit unseren Originaldokumenten noch einmal zu Vital Statistics, unsere erste "Registration" wurde einbehalten, eine zweite ausgestellt - sieht genauso aus wie das "fehlerhafte" erste Dokument, aber zusätzlich mit dem zweiten korrigierten Blatt - welches wie ein neues Dokument behandelt wurde: vorbeglaubigt und legalisiert.

Die Trauung durch einen "Indianerhäuptling" gibt es vereinzelt als Tradition als "freie Trauung". Echte "Indianische Hochzeiten" sind kirchliche Eheschließungen, werden anschließend registriert. In Kanada kann zwischen beiden Formen (kirchlich, standesamtlich) gewählt werden. Für uns kam nur standesamtlich in Betracht.

Warum sie ständig mit "Dänemark-Ehen" gegenüber dem Meldeamt argumentiert, weiß ich auch nicht - triff ja für uns nicht zu.

Die für mich zuständige Standesbeamtin kann diese Urkunden nicht "händeln". Erst war es der deutsche Stempel von der deutschen AV in Kanada, der übersehen wurde.

Ich erinnere mich an den Beginn "meines Falles", (Mai 2015) als wir planten, in DL zu heiraten: "Eine ausländische Hochzeit? sehr kompliziert, kaum machbar." Von Beginn an wollte sie nichts damit zu tun haben - so mein Eindruck. Als ich später fragte, wie es sei, wenn wir im Heimatland meines Mannes heiraten, war die Antwort: "Es wird schwer werden, Ihren Familienstand hier zu ändern, ohne mich läuft im Meldeamt dazu nichts." (fast wörtlich)


Welche Daten stehen auf der Eheurkunde? Ort und Datum der Trauung, unsere Namen, Geburtsdaten - nur der Ort (er: Provinz, ich: Land, Registriernummer - keine Unterschriften, diese sind auf der Registrierung - deshalb auch die Empfehlung der deutschen AV, beide Dokumente (Urkunde und Registrierung) "deutschlandfähig" machen zu lassen, weil manchen Behörden die Urkunde allein zu wenig erscheint.

"Ich bekomme scheinbar nur mündlich gesagt, was der Meldebehörde schriftlich vorliegt."
Damit wollte ich ausdrücken, dass die Fachaufsicht angeschrieben wurde, diese dann der Meldebehörde zurück mailte und mir die Meldebehörde nur mündlich weitergab, was die Fachaufsicht übermittelte: 1. Nachbeurkundung ist nicht Pflicht, 2. Eheurkunde ist echt, 3. Registrierung nachreichen - 4. Kontrolle dieser liegt beim Standesamt. Mich würde interessieren, wurden alle 4 Punkte (vor allem 3. und 4.) so von der Fachaufsicht angegeben.

Es ist für mich echt eine Katastrophe, dass ich (dass man) an das Standesamt seines Wohnsitzes gebunden ist.
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Antwort #41 - 13.08.2017 um 10:08:12
 
Welche Registrierung soll nachgereicht werden? Das habt ihr doch gemacht?

Melanny schrieb am 13.08.2017 um 09:49:04:
4. Kontrolle dieser liegt beim Standesamt.

Sollen Sie kontrollieren, solange sie zu deinem gewünschten Ergebnis kommen.

Schon beim zuständigen Landrat/Oberbürgermeister beschwert? Mich stört der Umstand, dass du immer schreibst, dass für die Standesbeamtin alles schwer durchführbar sein soll und doch alle Verfahren dann in ihren Händen durchgehen müssen. Weil sie dir das so schwer gemacht hat, hast du in Kanada geheiratet und jetzt redet sie die ganze Zeit von Nichtanerkennbarkeit von Dänemark-Ehen als Vergleichs für deine kanadische Eheschließung. Vielleicht sollte mal vom Landrat / Oberbürgermeister nachgegangen werden, warum die Standesbeamtin soviel Erfahrung mit Dänemark-Ehen haben will. Macht die Standesbeamtin dass allen so schwer, sodass die meisten in Dänemark heiraten? Macht sie vielleicht sogar die Anerkennung der Dänemark-Ehen auch so schwer, sodass die meisten Betroffenen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt ausziehen?  Wenn ihr alles zu schwer ist, dann sollte sie vielleicht ersetzt werden.
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Antwort #42 - 13.08.2017 um 12:45:06
 
@ Aras Zitat:
Mich stört der Umstand, dass du immer schreibst, dass für die Standesbeamtin alles schwer durchführbar sein soll und doch alle Verfahren dann in ihren Händen durchgehen müssen.


So ist es leider - ein Eiertanz. Das Problem ist (schon zweimal), dass sich die Beamtin auf ihre Gesetze beruft - nur stand das, wovon sie behauptete, es stehe da, nicht drin.

Was zwischen den Behörden abläuft, weiß ich nicht - außer der wenigen Aussagen vom Leiter des Meldeamtes und dieser traut sich keine selbstständige Entscheidung zu und mein Vertrauen ist auf dem Nullpunkt angekommen.

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Antwort #43 - 18.08.2017 um 17:51:40
 
Sorry, wenn ich Euch erneut nerve.

Anruf beim Einwohnermeldeamt: Ich fragte nach, da vor reichlich einer Woche über meinen Antrag entschieden worden sein sollte, ob mein Familienstand geändert und nur vergessen wurde, mich zu benachrichtigen.

Antwort: Ist noch in Bearbeitung. Es werde überlegt, ob weitere Prüfungen stattfinden müssen. Es könnten noch Kosten erhoben werden.


Kann ich noch einmal schriftlich "verlangen", auf meinen Antrag zu antworten - so ein Schreiben meinerseits liegt schon vor, nur bekomme ich keine schriftliche Antwort. Eine Zusage steht aus, einer eindeutigen und begründeten Absage, so sehe ich das, verweigert man sich aber auch.

Hat jemand noch einen Tipp für mich? Soll ich weiter einfach so warten und wie lange, wenn nichts kommt?

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Antwort #44 - 18.08.2017 um 18:15:43
 
Melanny schrieb am 18.08.2017 um 17:51:40:
Es könnten noch Kosten erhoben werden


Was für Kosten sollen erhoben werden, wenn man einen kostenfreien Antrag stellt?


Melanny schrieb am 18.08.2017 um 17:51:40:
Eine Zusage steht aus, einer eindeutigen und begründeten Absage, so sehe ich das, verweigert man sich aber auch.

Abwarten und Tee trinken.

Im Zweifel geht es vor Gericht. Und da wird ein Richter sein, der 4,5 Jahre Recht studiert hat und zwei Staatsexamina bestanden hat.
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