Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59: aber: reiche nicht aus, weil zu wenig darauf stehe. (keine vollständigen Angaben meines Ehemannes, obwohl seine Geburtsurkunde vorgelegt wurde)
Was reicht denn nicht aus? Ist der Name deines Ehemannes nicht darauf? Sein Geburtsdatum? Sein Geburtsort? Und selbst wenn: Wer sagt, was auf einer Eheurkunde sein muss? Es muss nur klar sein, wer geheiratet hat. Unterschriften machen ja auch die Personen eindeutig.
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Man hätte gern das Ehefähigkeitszeugnis meines Mannes, das er vor der Hochzeit gehabt haben müsste.
Gibt es nicht. Glaubt man nicht.
Glaub im anglo-amerikanischen Rechtskreis heißt das "marriage license". Aus der marriage license wird doch aber soweit ich weiß dann der Eheregistereintrag (nicht sicher).
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Die Standesbeamtin äußerte Folgendes: Ähnlich wie Dänemark-Ehen werde auch diese Ehe schwer anzuerkennen sein, des weiteren meinte sie, in Kanada könnten auch Indianerhäuptlinge Eheschließungen vornehmen - stünde als "Warnung" in ihrem Gesetz. (Diese Aussagen gab sie und die Meldestelle weiter und dort vertraut man ihrer Kompetenz.)
Wurde denn vor einem Indianerhäuptling die Ehe geschlossen? Oder ist ein anderer Begriff für Bürgermeister?
Und wieso sollen Dänemark-Ehen schwer anerkennbar sein? Die soll nicht soviel Schrott erzählen. Mit "Gesetz" ist wahrscheinlich der Länderbericht im Bergmann/Ferid/Henrich "Internationales Ehe- und Kindheitsrecht" gemeint.
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Der Anhang bescheinigt den Status meines Mannes vor der Eheschließung und dass die Beweise (Scheidungsdokument: Gericht und Registriernummer - im Anhang eingetragen.) dem Amt vorgelegt wurden. Zum Vergleich haben wir das originale Scheidungsurteil einschließlich Übersetzung vorgelegt und es ist nachzulesen, dass die Ex-Frau die Scheidung eingereicht hat. Der Zweifel, sie habe davon nichts gewusst, dürfte wohl ausgeräumt sein.
Welcher Anhang? Anhang zur Urkunde oder hast du selber die weiteren Urkunden der Behörde gegeben?
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Es scheint nicht zu reichen. Es kommt mir so vor, als habe man Probleme, die Dokumente zu lesen oder die Standesbeamtin sucht nach irgendeinen Grund der Ablehnung. Nach wie vor steht die Aussage: Ohne OK vom Standesamt keine Änderung auf "verheiratet".
Ja, sollen die doch davon abhängig machen. Dir kann es egal sein.
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Kann ich auch die Fachaufsicht anschreiben und dort persönlich über die "Begutachtung" der Dokumente nachfragen? Ich bekomme scheinbar nur mündlich gesagt, was der Meldebehörde schriftlich vorliegt.
Kommt darauf an. In der Regel ist es das Rechtsamt der Gemeinde. Ob die Publikumsverkehr haben oder nicht, ist aber ne andere Frage. Aber kann ja sein, dass es im Interesse aller und des effektiven Rechtschutzes ist die Sache mündlich zu besprechen.
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Was könnte denn noch verlangt werden? Mir fällt nichts mehr ein. Aber Folgendes machte mich stutzig: Der Leiter fragte, ob ich meinen Namen ändern lassen möchte. Meine Antwort: vielleicht irgendwann später einmal.
Er: Dann müsste ich noch viel mehr Urkunden als bei einer Nachbeurkundung einreichen.
Manche Standesbeamte glauben, dass man eine Nachbeurkundung machen muss, damit man einen Familiennamen bestimmen kann. Weil in welche Akte soll dann die Familiennamenserklärung reingesteckt werden
. Für manche ist es unvorstellbar, dass man dann eine separate Akte anlegen muss.
Außerdem kann man die Namenserklärung auch beim Notar machen. Da bricht dann die Heile Welt deiner Standesbeamtin dann vollkommen auseinander, weil sie dann eine wirksame notarielle Namenserklärung und eine ausländische Eheurkunde dann vorliegen hat und das ausreichen muss.
Melanny schrieb am 12.08.2017 um 10:56:59:Alles in allem, ich fühle mich vom Amt schlecht beraten und mit Fehl- bzw. Falschinformationen gefüttert - wobei ich die Ursache gar nicht beim Leiter des Meldeamtes sehe, sondern beim zuständigem intern gefragten Standesamt.
Gibt immer solche und solche Standesbeamte. Gibt viele Standesbeamte die vollkommen korrekt sind. Und es gibt Standesbeamte die glauben, dass § 2 II PStG denen vollkommene Narrenfreiheit gibt. Dabei sind sie als Urkundspersonen in einer quasi-richterlichen-Stellung und nur dann weisungsfrei. Die fallen dann aus allen Wolken, wenn man denen dann mit Grundrechten und prozessualen Grundrechten (welche einfachgesetzlich im VwVfG normiert sind) dann argumentiert. So nach dem Motto: "Ach Sie meinen Sie haben auch Rechte?"
Meiner Meinung nach ist die Standesbeamtin gerade in einem schweren Rückzugsgefecht. Sie muss quasi jetzt alles aufwerfen was sie hat, um ihre Falschansicht durchzusetzen.
Wenn ich meinen USB-Stick finde, dann gehe ich nachm Training mal zum Juridicum und scanne mal den Länderbericht zu Kanada ein.