@Saxonicus
Da gab es ein kleines Missverständnis.
Ich reagierte auf grisu 1000, welcher schrieb, die Nachbeurkundung sei von Vorteil wegen eventueller Geburtsurkunden für gemeinsame Kinder und ich meinte: Solche Urkunden werden in unserem Fall wegen des Alters nicht mehr ausgestellt werden müssen.
Sorry, mein Fehler. Ich hatte mich nicht klar genug ausgedrückt.
@Aras
Über Deinen Vorschlag werden wir nachdenken. Vor meinem Flug lasse ich alles beim Alten - das gibt mir Passsicherheit.
Meine Freundin riet mir heute bei ihrem Besuch: Ich solle damit warten, bis ich in 2 Jahren aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sein werde, meine Rentenbeantragung erledigt und eine Versicherung beendet sein wird. Das bringt weniger Ummeldungen.
Trotzdem, danke für den Rat.
Von der notariellen Möglichkeit hatte ich irgendwann einmal gelesen, dachte jedoch, dass man danach selbst wieder zum Standesamt muss.
Aber es stimmt, alles, was ich bisher notariell habe erledigen lassen, wurde vom Notar den entsprechenden Stellen zugeschickt.
Es wäre ja einfacher den Nachnamen zu behalten. Aus bestimmten persönlichen Gründen möchte ich es nicht. Ich hatte mich schon entschieden, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen, aber, als das Thema Hochzeit aktuell wurde, sein gelassen.
Nachtrag:
Ich war etwas langsam.
Unsere Dokumente entsprechen der Form. Sie wurden ausgefüllt, wie es in Kanada üblich ist, sie wurden registriert, wie es dort üblich ist. Sie sind so, wie sie auch kanadische Ehepaare erhalten.
Die echte HU ist nur in dieser Form erhältlich (mit Registriernummer) und der vollständige Registerausdruck enthält die Angaben unserer Eltern: deren Namen, Geburtsort und Land. Der einzige Unterschied: Der Registerauszug enthält nur die Mädchennamen der Mütter und diese finden sich auch auf den Geburtsurkunden wieder.
Weiterhin enthält er von uns beiden die exakten Geburtsdaten: Datum, Ort und Land.
Da sich das eine Dokument HU nennt, das andere Registerauszug, habe ich vor der Legalisation in der
AV nachgefragt, welches von beiden wir benötigen. Mich hatte der Begriff "Long Form der HU mit Angabe der Eltern" verwirrt, die es ja nicht gibt. Antwort: Es sei im Grunde genommen egal. Beide werden legalisiert. (sind es nun) Beide Dokumente seien hier anerkannt. Allein die HU dürfte ausreichend sein - so die
AV.