Tina05 schrieb am 08.03.2017 um 10:09:08:Dein Verlobter sollte nebenbei klären, ob Eheschließungen und Scheidungen auch in der Türkei registriert worden sind. Ansonsten könnte es bei der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses Probleme geben, denn auch in der Türkei müssen ausländische Entscheidungen geprüft und anerkannt werden.
Und ja, beide Heiratsurkunden dürfen verlangt werden, da die Ehen und deren Auflösung nachzuweisen sind. Neue Urkunden kann er vermutlich am jeweiligen Heiratsort anfordern.
Ja die Eheschließungen und Scheidungen sind schon in der Türkei registriert. Es dauert jetzt nur und ist mit Kosten und Wartezeit verbunden alle Urkunden zu bestellen, z.T. aus dem Ausland inklusive Apostillen und Übersetzungen, bevor ich überhaupt zum Standesamt gehen kann.
Ich hätte gehofft dass evtl. die Scheidungsurteile ausreichen, diese setzen ja die vorangegangenen Eheschliessungen voraus.
Eine Frage noch, die Dame vom Standesamt verlangte ein Ehefähigkeitszeugniss (in der Türkei: Evlenme Ehliyet Belgesi) ...
Mein Freund fragte nun vor Ort und bekommt lediglich einen Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi), reicht das / ist dies gleichwertig?
Ein Detail ist mir noch unklar, müssen die Apostillen auf den Übersetzung sein oder auf den Originalurkunden?