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Abschiebekosten - Einmalzahlung umwandelbar in Ratenzahlung? (Gelesen: 1.470 mal)
Chrisi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebekosten - Einmalzahlung umwandelbar in Ratenzahlung?
04.03.2017 um 17:12:10
 
Hallo Zusammen,

mein Verlobter wurde 2004 aus Deutschland abgeschoben.
Bereits in 2013 wurde die Einreisesperre befristet ohne das die Abschiebekosten gezahlt wurden.
Durch den Antrag für das Heiratsvisum hat er ein Schreiben "Anhörung" bzgl der Abschiebekosten bekommen.
Darin war eine Frist von 4 Wochen gegeben. Allerdings war der Brief erst nach 3 Wochen bei ihm.
Somit hat er es schnell dem Anwalt in DE gegeben der noch seine Vollmacht hatte (von der Befristung).
Der hat wohl aber nur der ABH geschrieben das es verjährt ist  unentschlossen und jetzt hat er einen Leistungsbescheid bekommen in dem er die Summe komplett zahen soll (11k Euro innerhalb 4 Wochen).
Das Geld hat er nicht (und ich auch nicht).
Kann man jetzt noch eine Ratenzahlung vereinbaren oder hat er dies jetzt verpasst? Der Anwalt will es jetzt vorschlagen und ich wollte gerne wissen wie die Chancen stehen, dass auf die Ratenzahlung eingangen wird.

Danke im Voraus.
lg

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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2017 um 19:58:10
 
Hallo,

natürlich ist es grundsätzlich noch möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Grundsätzlich stehen m.E. die Chancen auch nicht so schlecht, da die Verwaltung lieber ihre Forderungen in Raten bekommen wird, als dass sie überhaupt nicht oder nur nach weiterem Aufwand beglichen werden würde.

Also abwarten und evtl. mal ein Gespräch mit dem Anwalt führen, dass er nicht auf Eure Kosten zocken sollte.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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