Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken (Gelesen: 7.403 mal)
celikpinar
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Antwort #15 - 01.03.2017 um 18:55:28
 
Petersburger schrieb am 01.03.2017 um 17:51:37:
Nein, das bedeutet es nicht - wie kommst Du auf diese Idee?

Meine Worte bedeuten exakt das, was da geschrieben steht.


Das ist ein Sprachproblem gewesen Smiley

Verstehe ich den "Artikel 22, Satz (1) Verordnung (EG) Nr. 810/2009" richtig? Der besagt, dass ein Mitgliedstaat in bestimmten Fällen von den anderen Mitgliedstaaten über die relevante Person Information / Konsultation verlangen KANN. D.h. dieses Konsultationsverfahren erfolgt erst nach dem Anspruch des Mitgliedstaates, der das Visum erteilen soll.
Aber weil all die Mitgliedstaaten dieses Einreisebedenken einsehen können, würden sie deswegen höchstwahrscheinlich mit dem Mitgliedstaat Kontakt nehmen, der dieses Bedenken erstellt hat.
Ich würde mich auf eine Bestätigung freuen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Antwort #16 - 01.03.2017 um 21:20:12
 
Verstehst Du falsch.

Ein KZB-Verfahren wird in ganz bestimmten Regelfällen automatisch durchgeführt - die kann man im Visakodex nochmal nachlesen.

Gespeicherte Einreisebedenken sind niemals ein solcher Regelfall. Zudem wäre es auch - ich wiederhole mich - höchst blödsinnig, auf einen konkreten Eintrag einer konkreten Behörde dadurch zu reagieren, dass man nun alle ZB = zentralen Behörden aller Schengenstaaten konsultiert.

Was um alles in der Welt sollen die über den Eintrag wissen? Das weiß noch nicht mal die ZB des eigenen, des Staates, solange sie nicht bei der eintragenden Behörde nachfragt (oder nachschaut), was da war.


Meine höchst private Ansicht:
Einreisebedenken sind ein von mir noch nie verstandenes Instrument.
Das ist spätestens seit dem Fall ganz klar so, wo eine Russin mit einem Zweijahresvisum im ersten Halbjahr der Visumgültigkeit ihre 90 Tage um zwei überzog - gerechnet ab der ersten Einreise, mit der ein Sechsmonatszeitraum während der Gültigkeit des vorherigen Visums begann. Alte Regel eben.
BPOL München speicherte Einreisebedenken und ließ sie dann in den folgenden 18 Monaten geschlagene 8 - acht - Mal in München einreisen.
Als sie dann ihr nächstes Visum beantragte, wurde das aufgrund der Einspeicherung abgelehnt.

Selbst deutsche Visumentscheider, die doch das Wort "Bedenken" rein sprachlich erheblich besser als die meisten anderen Schengen-Visumentscheider vom Wort "Sperre" unterscheiden können, reagieren immer wieder mit Ablehnungen auf solche Anträge.

Daher verstehe ich diese Art Eintrag nicht, die keine eindeutig geregelte Rechtsfolge hat und doch für den Betroffenen nichts als vermeidbaren und meist nutzlosen Ärger hervorruft.
Bei geregelten Rechtsfolgen wäre das wohl etwas anderes - aber die konnte mir noch niemand nennen.


Einreisebedenken sind von allen befugten Schengen-Behörden zu sehen. Da es aber nicht Sache z.B. der visumentscheidenden AV ist, in die Materie der ggf. anderssprachigen Eintragung einzudringen, wird da wohl meist gar nicht gefragt, sondern abgelehnt.
Oder der Antragsteller wird zu uns geschickt, er möge dort Auskunft einholen - die wir aber auch nicht haben und nicht geben können. 
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
celikpinar
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Antwort #17 - 01.03.2017 um 22:05:24
 
Petersburger schrieb am 01.03.2017 um 21:20:12:
Einreisebedenken sind von allen befugten Schengen-Behörden zu sehen. Da es aber nicht Sache z.B. der visumentscheidenden AV ist, in die Materie der ggf. anderssprachigen Eintragung einzudringen, wird da wohl meist gar nicht gefragt, sondern abgelehnt.
Oder der Antragsteller wird zu uns geschickt, er möge dort Auskunft einholen - die wir aber auch nicht haben und nicht geben können. 

Tut mir leid, aber eine Sache habe ich nicht ganz verstanden. Meinst du hier mit "abgelehnt" --> "wird nicht drauf geachtet - not considered" oder steht es für die "Ablehnung des Visums"?
Also meinst du, dass die Schengen-Behörden der anderen Ländern dieses Bedenken zwar sehen, aber weil es auf Deutsch ist, würden sie sich das wahrscheinlich gar nicht anschauen und nicht in Betracht ziehen, oder?
Weißt du auch noch, wie die Schengen-Behörden der anderen Ländern Zugriff auf diese Information -Einreisebedenken für jemanden in einem anderen Land- haben? Gibt es eine ähnliche Datenbank wie SIS? (Weil ja im SIS nichts über den rubisco steht, sondern nur im ABH.)

Der Fall mit der Russin ist bei rubisco auch fast so passiert. Bevor sein Visum abgelaufen war, konnte er nach Deutschland reisen und nachher wurde sein Antrag für ein Visum abgelehnt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema