Verstehst Du falsch.
Ein KZB-Verfahren wird in ganz bestimmten Regelfällen automatisch durchgeführt - die kann man im
Visakodex nochmal nachlesen.
Gespeicherte Einreisebedenken sind niemals ein solcher Regelfall. Zudem wäre es auch - ich wiederhole mich - höchst blödsinnig, auf einen konkreten Eintrag einer konkreten Behörde dadurch zu reagieren, dass man nun alle ZB = zentralen Behörden aller Schengenstaaten konsultiert.
Was um alles in der Welt sollen die über den Eintrag wissen? Das weiß noch nicht mal die ZB des eigenen, des Staates, solange sie nicht bei der eintragenden Behörde nachfragt (oder nachschaut), was da war.
Meine höchst private Ansicht:
Einreisebedenken sind ein von mir noch nie verstandenes Instrument.
Das ist spätestens seit dem Fall ganz klar so, wo eine Russin mit einem Zweijahresvisum im ersten Halbjahr der Visumgültigkeit ihre 90 Tage um zwei überzog - gerechnet ab der ersten Einreise, mit der ein Sechsmonatszeitraum während der Gültigkeit des vorherigen Visums begann. Alte Regel eben.
BPOL München speicherte Einreisebedenken und ließ sie dann in den folgenden 18 Monaten geschlagene 8 - acht - Mal in München einreisen.
Als sie dann ihr nächstes Visum beantragte, wurde das aufgrund der Einspeicherung abgelehnt.
Selbst deutsche Visumentscheider, die doch das Wort "Bedenken" rein sprachlich erheblich besser als die meisten anderen Schengen-Visumentscheider vom Wort "Sperre" unterscheiden können, reagieren immer wieder mit Ablehnungen auf solche Anträge.
Daher verstehe ich diese Art Eintrag nicht, die keine eindeutig geregelte Rechtsfolge hat und doch für den Betroffenen nichts als vermeidbaren und meist nutzlosen Ärger hervorruft.
Bei geregelten Rechtsfolgen wäre das wohl etwas anderes - aber die konnte mir noch niemand nennen.
Einreisebedenken sind von allen befugten Schengen-Behörden zu sehen. Da es aber nicht Sache z.B. der visumentscheidenden
AV ist, in die Materie der ggf. anderssprachigen Eintragung einzudringen, wird da wohl meist gar nicht gefragt, sondern abgelehnt.
Oder der Antragsteller wird zu uns geschickt, er möge dort Auskunft einholen - die wir aber auch nicht haben und nicht geben können.