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Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken (Gelesen: 7.404 mal)
rubisco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
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28.02.2017 um 14:00:08
 
Hallo alle,

Entschuldigung für mein Deutsch.

Für mich steht eine Einreisebedenken im AZR für 3 Jahre aber BKA sagt es gibt keine Speicherung in SIS.

Kann ich ein turistisches Schengen Visum von anderen Lander haben?

Was bedeutet eigentlich eine Einreisebedenken und was ist der Unterschied zwischen beiden?

Danke im voraus
Grüsse
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.02.2017 um 14:17:39
 
Einreisebedenken bedeutet: Er hat sich mal nicht an die Regeln gehalten, also genau hinsehen, bevor er ein Visum bekommt.

Einreisesperre bedeutet: Darf kein Visum bekommen.

Mit den Einreisebedenken kann das Visum natürlich gegeben werden, aber das werden sich die zuständigen Konsulate immer genau überlegen. Wenn es früher mal Probleme gab, ist es für einige besser, nichts zu riskieren. Aber jeder darf das Visum geben.

Wenn es um eine Reise in ein anderes Land geht: Wenn es ein Land des Schengerner Abkommens ist, kann jeder die Einreisebedenken (Warnung) sehen und dann entscheiden. Wenn es ein Land außerhalb ist, sehen die nichts.
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rubisco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #2 - 28.02.2017 um 14:33:59
 
hallo Reinhard,

Danke für deine Antwort.

Zum beispiel wenn ich Schengen-Visum von ıtalien Konsulat will, wie können die Einreisebedenken sehen?

Es ist im AZR aber nicht in SIS.

Danke sehr
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.02.2017 um 15:19:14
 
Wenn du, rubisco, der Kumpel von celikpinar bist und der >>hier<< bereits für dich angefragt hat, weil du nach Deutschland willst, dann ist eine italienische oder sonst nichtdeutsche Auslandsvertretung die ganz falsche Stelle für einen Visumsantrag...

Ansonsten kannst du die Antworten gerne für dich nutzen, aber bleibe bitte in deinem Thread Zwinkernd

Daddy

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rubisco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #4 - 28.02.2017 um 15:24:55
 
Hallo Daddy,

bei anderer Thread alles bekommt zu kompliziert für mich(Ich kann leider Deutsch sehr schlecht), und meine Freundin hat keine Zeit zu schreiben, deshalb wollte ich die Fragen selbst stellen und Antworten verstehen.

Eigentlich will ich nicht nach Deutschland, wenn es so eine Einreisebedenken gibt.

Wir können auch in irgendwo in SchengenRaum zusammentreffen.

Aber ıch habe nicht verstanden, ob ich jetzt ein Schengen-Visum von anderen Lander bekommen kann, ob die diese in AZR gespeicherte Einreisebedenken sehen können(oder gucken sie)

Danke sehr für die Hilfe
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.02.2017 um 20:11:11
 
Du kannst ein Visum bekommen, sowohl für Deutschland als auch für jedes andere Schengen-Land.

Jedes Schengen-Land sieht dass es bei dir Einreisebedenken gibt. Das sieht nicht nur Deutschland.

Jedes Land entscheidet jedoch alleine, ob du ein Visum bekommst oder nicht.

Hoffe, ich habe verständlich geschrieben. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.

Edit (um es nochmal zu verdeutlichen): Kein Land ist verpflichtet dir ein Visum zu geben. Es ist aber möglich. Erfahren wirst du es nur, wenn du einen Antrag stellst.

Wenn du wegen der Warnung nicht nach Deutschland willst, kommen alle anderen Schengen-Länder für dich auch nicht in Frage - strenggenommen...
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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rubisco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #6 - 28.02.2017 um 21:21:31
 
Hallo Mojo Jojo,

Danke sehr für die verstandliche Antwort.

Was ich nicht verstanden ist, wie können die andere Lander Einreisebedenken sehen?
Das steht nicht im SIS sondern nur im AZR.

http://www.justanswer.de/anwalt/8yvu7-guten-tag-ich-habe-noch-eine-frage-spielt-...

Hier hat ein Anwalt so was geschrieben:

Nur Einreiseverweigerungen und -sperren können von den ausländsichen Behörden für das Schengeninformationssystem eingesehen und negativ berücksichtigt werden.
Die Einreisebedenken sind nicht weiter relevant und entfalten keine Rechtswirkung somit.

Was sehr lustig ist, Ich hatte schon ein Schengen Visum und wusste nicht von Einreisebedenken, und ich bin nach München geflogen und durch die Polizei gegangen und niemand hat mir etwas gesagt, ich verstehe auch nicht wie es möglich war.

Danke sehr
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Aras
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Antwort #7 - 28.02.2017 um 21:32:31
 
Einreisebedenken...

Also wenn ich damit konfrontiert wäre... Also wie sieht das aus?

Man beantragt ein Visum. Die deutsche Botschaft sagt, wir haben Bedenken wegen dem was vorher vorgefallen ist und wollen nicht dass es wieder passiert. Also muss man remonstrieren und erklären/glaubhaft machen warum es nicht wieder passieren würde. Da kann man also erklären wie es zu diesem Eintrag gekommen ist, wieso es eine Sondersituation war und wieso es nicht wieder passieren würde. und man kann anf7hren dass man bereits andere Schengenvisa hatte und man auch bereits in Deutschland war und sich diese vorher unbekannten Bedenken über die angebliche Gefahr die man darstellt auch nicht im Schengengebiet realisiert hat..

Und dann würde ich davon ausgehen, dass die Botschaft die Einreisebedenken neu beurteilt und hoffentlich zu einem anderen Ergebnis kommt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rubisco
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 28.02.2017 um 21:35:49
 
Und wenn ABH die Einreisebedenken nicht auslöscht, dann ist die Frage ob andere Lander das sehen oder nicht?
Manche sagen ja die können sehen und manche nein die können nicht.
Aber für remonstration du hast Recht, das ist was ich machen soll, danke sehr
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Aras
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Antwort #9 - 28.02.2017 um 21:44:52
 
Dafür gibt es das 10 tägige Konsultationsverfahren. Andere Mitgliedsstaaten werden dann gefragt ob diese Bedenken gegen die Erteilung des Visums haben. Und da kann Deutschland seine Bedenken erklären.
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Antwort #10 - 28.02.2017 um 22:08:13
 
Machen die dieses Konsultationsverfahren für alle Schengen Visum Antrage?

Danke für die Hilfe
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Aras
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Antwort #11 - 28.02.2017 um 22:53:34
 
Artikel 22 VO(EG) 810/2009
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Antwort #12 - 28.02.2017 um 23:04:02
 
Dieses Konsultationsverfahren wird nicht aufgrund Einreisebedenken eingeleitet.

Aras, schau Dir doch mal Art. 22 (1) Satz 1 an. Dort sieht man, dass auf wen sich das KZB-Verfahren bezieht.

Zudem wäre es eine hinreichend blödsinnige Übung, aufgrund eines Treffers im SIS mit klarer Nennung des einspeichernden Staates nun auch noch alle anderen abzufragen ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #13 - 01.03.2017 um 16:11:05
 
Hallo Petersburger,

Bedeutet es, dass Konsulaten von andere Lander diese Einreisebedenken nicht sehen können oder nicht gucken?

Danke im voraus
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Antwort #14 - 01.03.2017 um 17:51:37
 
Nein, das bedeutet es nicht - wie kommst Du auf diese Idee?

Meine Worte bedeuten exakt das, was da geschrieben steht.
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