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illegaler Aufenthalt mit Vermögen (Gelesen: 3.249 mal)
Infinity
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.02.2017 um 15:28:43
 
Hallo,
ich habe mal gehört, dass bei einem Migranten, der beim illegalen Aufenthalt auffällt, Geld und sonstige teure Gegenstände dauerhaft entzogen werden dürfen, auch wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er solche aus illegalen Handlungen (z.B. Schwarzarbeit) angeeignet hat. Ist das richtig?

Gruß
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.02.2017 um 15:33:29
 
Wie soll er sich denn beim illegalen Aufenthalt Geld oder Sachwerte legal angeeignet haben?
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Infinity
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.02.2017 um 15:35:52
 
okatomy schrieb am 21.02.2017 um 15:33:29:
Wie soll er sich denn beim illegalen Aufenthalt Geld oder Sachwerte legal angeeignet haben?


Vielleicht hat er die Sachen schlicht aus seinem Herkunftsland mitgenommen.
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Obst88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.02.2017 um 15:39:02
 
okatomy schrieb am 21.02.2017 um 15:33:29:
Wie soll er sich denn beim illegalen Aufenthalt Geld oder Sachwerte legal angeeignet haben?


Auch wenn er hier illegal arbeitet, hat er doch gültige Kaufverträge abgeschlossen. Es kann ihm ja auch jemand was geschenkt haben, ist doch nicht illegal.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 21.02.2017 um 15:42:00
 
Vielleicht verwechselst Du auch etwas:

Wenn er kontrolliert und aufgrund des unerlaubten Aufenthalts festgenommen wird, wird ihm Vermögen abgenommen und sichergestellt. Das dient dann als Sicherheit für die Kosten, die den Behörden entstehen. Es kann also für Transportkosten, Bewachung, Kosten einer Unterbringung (z.B. Abschiebungshaft), Flugkarten etc. verwendet werden.

Aber wenn die Abschiebung 12.500 Euro kostet, und ihm wurden 13.000 Euro abgenommen, bekommt er 500 Euro zurück.
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Infinity
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.02.2017 um 15:46:48
 
Obst88 schrieb am 21.02.2017 um 15:39:02:
Auch wenn er hier illegal arbeitet, hat er doch gültige Kaufverträge abgeschlossen. Es kann ihm ja auch jemand was geschenkt haben, ist doch nicht illegal.


Also ein Freund erzählte mir, dass bei seinem Bekannten im Rahmen einer allgemeinen Personenkontrolle schlicht 300 Euro Bargeld und ein Handy im Wert von 600€ entzogen wurden.
Vielleicht liegt es daran, dass die Unschuldsvermutung ausnahmsweise bei illegalen Migranten nicht gibt hä?
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Infinity
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 21.02.2017 um 15:54:29
 
reinhard schrieb am 21.02.2017 um 15:42:00:
Aber wenn die Abschiebung 12.500 Euro kostet, und ihm wurden 13.000 Euro abgenommen, bekommt er 500 Euro zurück.


...Und wenn er die legale Herkunft dieser Summe nicht erklären kann, dann werden ihm sicherlich sogar die 13.000€ abgenommen.

Und gibt es da überhaupt Grenzen, was beschlagnahmt werden darf? Auch die 100€ Bargeld und die 200€ teuren Schuhe?
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Budweiser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.02.2017 um 16:26:55
 
okatomy schrieb am 21.02.2017 um 15:33:29:
Wie soll er sich denn beim illegalen Aufenthalt Geld oder Sachwerte legal angeeignet haben?

War das die Frage?
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Mick
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Antwort #8 - 21.02.2017 um 16:51:45
 
reinhard schrieb am 21.02.2017 um 15:42:00:
Wenn er kontrolliert und aufgrund des unerlaubten Aufenthalts festgenommen wird, wird ihm Vermögen abgenommen und sichergestellt. Das dient dann als Sicherheit für die Kosten, die den Behörden entstehen. Es kann also für Transportkosten, Bewachung, Kosten einer Unterbringung (z.B. Abschiebungshaft), Flugkarten etc. verwendet werden.

Aber wenn die Abschiebung 12.500 Euro kostet, und ihm wurden 13.000 Euro abgenommen, bekommt er 500 Euro zurück. 


Damit ist alles erklärt. Ggf. wird auch Geld als Sicherheits-
leistung für ein Strafverfahren einbehalten. Man wird aber
in jedem Fall darüber informiert, wofür das Geld einbehalten
wird.

Ansonsten: Hören-Sagen, Spekulationen etc. im Userforum

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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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