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Einbürgerung: Mindestaufenthalt, "Integrationsleistungen", Studienzeit, ... (Gelesen: 1.559 mal)
neukoellner
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i4a rocks!


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Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung: Mindestaufenthalt, "Integrationsleistungen", Studienzeit, ...
08.02.2017 um 12:05:52
 
Guten Tag,

mein Name ist Karim, ich komme aus Marokko und ich lebe seit März 2011 in Berlin.

Ich habe einige Fragen bezüglich der Einbürgerungsmöglichkeite in Berlin. Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Kurz über mich: Ich bin 30 Jahre alt, ich bin in Marokko geboren und ich bin in Berlin als Softwareentwickler/IT Berater (45.000€ Brutto pro Jahr) mit einem unbefristeten Vertrag angestellt. Während meiner Zeit in Deutschland hatte ich die folgenden Aufenthaltstitel:
·         Seit 5.4.2011: Anmeldung in Berlin (ununterbrochen)
·         23.06.2011 – 6.11.2012: Aufenthaltserlaubnis für mein Studium § 16 Abs. 1
·         6.11.2012 – 1.11.2013: Aufenthaltserlaubnis § 16 Abs. 4 (Jobsuche nach dem Studium)
·         1.11.2013 – 25.11.2015: Blaue Karte EU
·         Seit 25.11.2015: Niederlassungserlaubnis DE

Können Sie mir bei den folgenden Fragen helfen?
·         Ich habe von mehreren Quellen gehört, dass meine Zeit als Student in Berlin auch für die Einbürgerung angerechnet werden kann. Ist das richtig? Wenn ja, wird das zu 100% angerechnet?

·         Auf der Berliner Seite für Einbürgerungen (https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/ ) steht das Folgende „mindestens acht Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen: sechs Jahre“.

o    Wissen Sie, was hier mit „besonderen Integrationsleistungen“ gemeint ist?

o    Ich habe mehrmals als Freiwilliger bei Bewerbungstrainings für Flüchtlinge geholfen. Wäre das eine ausreichende "Integrationsleistung"?

·         Muss ich einen Integrationskurs machen? Wenn das nicht notwendig ist, würde ich bessere Chancen für die Einbürgerung haben, wenn ich den Kurs sowieso mache?

·         Zum Sprachniveau: auf der Seite steht nur „ausreichende Deutschkenntnisse, die mindestens dem Sprachniveau nach B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens entsprechen“. Muss ich meine Sprachkenntnisse mit einem Zeugnis beweisen?

·         Haben Sie noch einige Tipps, um die Mindestaufenthaltszeit zu verkürzen, oder meine Einbürgerungschancen zu verbessern?


Ich verstehe, dass es "zu früh" ist, um diese Fragen zu stellen, ich möchte aber gerne gut vorbereitet sein.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.02.2017 um 13:01:19
 
neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Ich habe von mehreren Quellen gehört, dass meine Zeit als Student in Berlin auch für die Einbürgerung angerechnet werden kann.

Nein, sie kann nicht angerechnet werden, sondern sie wird angerechnet.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Wenn ja, wird das zu 100% angerechnet?

Ja.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Wissen Sie, was hier mit „besonderen Integrationsleistungen“ gemeint ist?

Da hat jedes Bundesland eigene Definition von. Im Prinzip reicht es, wenn man Deutschkentnisse B2 oder höher hat und nicht vorbestraft ist.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Ich habe mehrmals als Freiwilliger bei Bewerbungstrainings für Flüchtlinge geholfen. Wäre das eine ausreichende "Integrationsleistung"?

Teile das Deiner EBH mit und lege entsprechende Nachweise darüber vor. Das kann helfen, muss aber nicht.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Muss ich einen Integrationskurs machen?

Kommt auf die EBH an, meistens nicht, gerade bei Inhabern der Blauen Karte EU.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Wenn das nicht notwendig ist, würde ich bessere Chancen für die Einbürgerung haben, wenn ich den Kurs sowieso mache?

Wenn Du am IK erfolgreich teilgenommen hast, brauchst Du keine acht Jahre Voraufenthalt, sondern es reichen bereits sieben Jahre.

neukoellner schrieb am 08.02.2017 um 12:05:52:
Muss ich meine Sprachkenntnisse mit einem Zeugnis beweisen?

Kommt ebebnso auf die EBH an. Die meisten wollen ein Sprachzertifikat sehen. Falls Dein Studium deutschsprachig war, wird es höchstwahrscheinlich darauf verzichtet.
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neukoellner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.02.2017 um 14:32:50
 
Zuerst: Danke für die Hilfe! Smiley

dim4ik schrieb am 08.02.2017 um 13:01:19:
Da hat jedes Bundesland eigene Definition von. Im Prinzip reicht es, wenn man Deutschkentnisse B2 oder höher hat und nicht vorbestraft ist.
.

Das heißt, laut der Webseite von der Einbürgerungsbehörde, dass bei mir schon nach 6 Jahren eine Einbürgerung möglich ist. Meine Frage wäre: werden diese 6 Jahren ab der Anmeldung bei dem Bürgeramt gezählt (in meinem Fall, ab dem 5.4.2011 + 6 Jahre) oder ab der ersten Anmeldung bei der Ausländerbehörde (23.06.2011 + 6 Jahre)?


Zum Sprachzertifikat: ich habe keinen offiziellen Test gemacht, vor ein paar Jahren habe ich aber an einem B2 Kurs teilgenommen. Würde das reichen?
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #3 - 08.02.2017 um 14:48:12
 
Die Verkürzung der Aufenthaltszeit ist in Berlin i.d.R. möglich, wenn Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die das Niveau B1 übersteigen. Da Du hier Dein Studium abgeschlossen hast, wird das ausreichend sein, vorausgesetzt, das Studium fand in deutscher Sprache statt. Hast Du eine DSH-Bescheinigung o.ä.??

Die Zeit wird ab der ersten Erteilung der AE gerechnet, also 06/2011.

Es dürfen allerdings absolut keine Bestrafungen vorliegen, da in so einem Fall nicht von einer gelungenen Integration ausgegangen wird.

Teilnahme am I-Kurs bringt nichts, da die Zeit auf sieben Jahre verkürzt wird und Du ja die Verkürzung auf sechs Jahre willst.

Am besten einfach mal beim BA Neukölln (vermute ich, wegen Deines Namens) zu den Sprechzeiten gehen und entsprechend beraten lassen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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