Hallo zusammen,
ich bin Marokkanischer Staatsbürger und habe mein Studium an der Hochschule absolviert und suche momentan einen Einstieg, bin auch verheiratet (Marokkanische Staatsbürgerin) und habe ein deutsches Kind.
Lebe seit 2003 in Deutschland und war immer immatrikuliert aber Studium erst ab 2012 erst genommen.
Ich würde gerne wissen wie ich mich einbürgern lassen kann:
Ich habe eine Nachricht an die zuständige Ausländerbehörde geschickt und diese Antwort kam heute :
die Zeit, die sie mit §16 Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland verbracht haben, kann
leider nicht angerechnet werden. Somit haben Sie noch keine 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland.
Mit der Beziehung von Hartz IV ist eine Einbürgerung nicht möglich, trotz Nebenjob.
Im Regelfall müssen Sie für die Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rechtmäßiger, ununterbrochener Daueraufenthalt im Bundesgebiet über mindestens 8 Jahre
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (entsprechend der Stufe
B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung u. der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Ausreichendes Einkommen zur eigenständigen Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Keine Vorstrafen
- Keine Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher Betätigung
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,- € (bei miteinzubürgernden Kindern bis 16 Jahre 51,- €)
Also meine Fragen sind?
Warum zählt die Studienzeit nicht? oder zählt sie zur Hälfte?
Es gibt auch so eine Anspruchseinbürgerung oder so?
Hilft das deutsche Kind da auch?
Was benötige ich momentan ausser Einkommen?
Vielen Dank für eure Hilfen!
Liebe Grüsse