Hallo und guten Abend,
ich habe 2016 eine Verpflichtungserklärung für meine Stieftochter bei der deutschen Botschaft in Bangkok abgegeben.
Meine zuständige
ALB hat mir mitgeteilt(intern, nicht über die AV), das ich eine
VE für meine Stieftochter abgeben soll. Also bin ich nach BKK und wollte eine
VE abgeben.
Mir wurde eine ,,blanko,,
VE in die Hand gedrückt, und ich sollte die ausfüllen. Hab ich gemacht. Die
VE hab ich dann einer Ortskraft zurückgegeben. Dann hab ich die Gebühr bezahlt, und hab die
VE zurück bekommen, mit ,,nicht glaubhaft gemacht,,. Der Grund war, weil ich auf einem Konto 250 €uro minus hatte. Nettoeinkommen von >2222 €uro hat keine Rolle gespielt.
Dann hab ich mir die
VE genauer angeschaut, und hab folgendes gelesen.
Beglaubigungsvermerk der
AVDie Unterschrift des Verpflichtungserklärenden ist vor mir vollzogen worden
Behörde, im Auftrag, Unterschrift, Dienstsiegel
Die Person, die das unterschrieben hat, und das Dienstsiegel angebracht hat, hab ich nie getroffen.
Ist die
VE gütig? ,,Falschbeglaubigung,,?
Mikkael