Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise aus DE mit einer GÜB (Gelesen: 1.607 mal)
siargao
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise aus DE mit einer GÜB
28.01.2017 um 23:00:04
 
Moin.

Liebe Leserin, lieber Leser. Vielleicht könnten Sie mir in meiner Lage helfen oder hätten Sie dazu hilfreiche Gedanken.

Mein letzter Antrag auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels für das Studium wurde von der Ausländerbehörde Kiel abgelehnt. Am 21.09.2016 habe ich einen Brief bekommen (Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung), in welchem steht, dass ich innerhalb eines Monates ab Zustellungsdatum (also, bis 21.10.2016) BRD verlassen soll.
Das habe ich aus finanziellen und „psychischen“ Gründen nicht gemacht. Somit bin ich schon ein Straftäter.

Jetzt will ich tatsächlich BRD verlassen: je schneller – desto besser. Die Frage ist nun, wie ich das möglichst korrekt mache.

Ich sehe vier Wege.

Erstens. Ich kaufe mir einen Flugticket und dann geschehe im Hamburger Flughafen alles, was da wolle: Wenn die Beamten dort mich einfach „freilassen“, dann ist das gut, wenn sie mich festnehmen, dann muss ich als Straftäter alle Konsequenzen ins Kauf nehmen, d.h. Strafe (interessant ist, wie hoch), Haft, Einreiseverbot.

Zweitens. Sechs oder sieben Stunden vor dem Abflug gehe ich Im Flughafen mit dem Ticket zur Polizei selbst und melde ich mich als Straftäter. Also hier will ich freiwillig meine Straftat zugeben und nicht verschweigen, wie im ersten Fall. Vielleicht hilft das.

Drittens. Das, was ich gehört habe. Manche „verlieren“ ihre Reisepässe, dann gehen hier zur Polizei, lassen sich irgendwie identifizieren und dann mit dieser Bescheinigung gehen schon zur Botschaft bzw. dem Konsulat ihres Heimatlandes und lassen einen Ausreiseersatzpapier erstellen und dann schon ausreisen und dabei 50 oder 100 EUR Strafe zahlen. Leider niemand kann mir aber gleichzeitig sagen, ob die Polizei bei der Prüfung die Gültigkeit des Aufenthaltstitels auch prüft. Ich selbst habe den Gedanken: „Dann bist du schon nie raus, hast du aber wo, ein paar Nächte zu übernahten“.

Viertens. Ich rufe die Ausländerbehörde Kiel und:
a)      sage, dass ich es nicht geschafft habe, rechtzeitig auszureisen
und
b)      bitte um die Erstellung einer GÜB, welche ich persönlich am besten abhole, da ich momentan fast „obdachlos“ bin.
Was mich dabei interessiert, ist das Folgende. Gut. Nehmen wir an, komme ich in die Ausländerbehörde zu vereinbartem Termin und dort warten schon auf mich nette Polizisten mit Kaffee, Kekse und Handschellen. Kann es so sein? Weis vielleicht jemand, wieviel die Erstellung einer GÜB kostet?

Wie finden Sie jede von diesen Strategien? Folgen welcher Strategie sind die härtesten?

Übrigens, nach der Landung zu Hause muss ich mir eine Auskunft aus dem Bundesverwaltungsamt holen.

Noch eine. Diese von mir begangene Straftat bedeutet für mich:
a)      Einreiseverbot nur nach Deutschland unbefristet,
b)      Einreiseverbot nur nach Deutschland befristet,
c)      Einreiseverbot sowohl nach Deutschland als auch in alle anderen Länder des Schengen-Abkommens unbefristet,
d)      Einreiseverbot sowohl nach Deutschland als auch in alle anderen Länder des Schengen-Abkommens befristet.

Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise aus DE mit einer GÜB
Antwort #1 - 29.01.2017 um 00:48:17
 
Plan Nr. 5:

Flugticket kaufen und mit dem Ticket in der Hand wenigstens zwei Arbeitstage vor der Reise zur ABH gehen.

Es wird bestimmt keine Freudensprünge geben und auch keine Lobesworte, aber das ist die beste Variante.

Was dann noch außer einer GÜB kommt, damit kannst Du ohnehin bei jeder Variante rechnen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema