Hallo an alle,
Ausländerbehörde macht andauernd Theater ...zu dem Sachverhalt ;
Ich als Deutscher habe eine Frau aus Serbien geheiratet ..da sie Visumfrei für 3 Monate nach Deutschland einreisen dürfte und schwanger wurde hat meine Frau aufgrund Risikoschwangerschaft und weil Sie nicht ausreisen könnte eine Duldung bekommen ..während sie noch schwanger war haben wir hier in D geheiratet...eine Familienzusammenführung zu mir über Deutsche Botschaft in Serbien könnte nicht beantragt werden da sie hier bleiben müsste und ich die Vaterschaft zu dem noch nicht Neugeborenen Kind anerkannt habe...laut Ausländebehörde bekommt sie mit dem Geburt eine
AE nach SS 28 ..auch kein Problem war doch für mich verständlich..aber mit dem Geburt im Oktober 2016 hat meine Frau Antrag auf
AE gestellt und die Ausländerbehörde hat ihren Pass einbehalten bis über ihren
AE Antrag entschieden wird..auch kein Problem ...vorgestern nach ca 5 Monaten hat sie Schreiben bekommen dass sie sich bei der AB vorstellt und sie dort ihre Fingerabdrücke einzuscannen ...also sie bekommt ihre
AE Karte erst in 4-5 Wochen ..gestern waren wir dort und ich hab nach ihrem Pass gefragt ob die AB ihr ihren Oass zurück geben wird und dann für mich keine logische Antwort (ihr Pass wird weiterhin beibehalten bis die
AE Karte da ist ...und sie bis dahin weiterhin als geduldete zählt...meine Fragen: dürfen Sie das so machen!? Gilt ihre
AE Karte ab dem Antrag oder ab dem Ausstellungsdatum der Karte!? Und wir hatten vor im Februar ins Urlaub zu fahren und jetzt ist das auch nicht möglich weil meine Frau kein Pass hat!! Was kann die AB jetzt noch machen!? Etiketten Aufkleber im Pass!? Fiktionsbescheinigung ausstellen !?? Wie sollen wir vorgehen weil uns auch Staatliche Leistungen(Wohngeld)verweigert werden weil meine Frau ihre
AE noch nicht hat...
Ich hoffe ich bekomme Tipps wie und ich was machen kann!!!
Mit freundlichen Grüßen