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Duldung statt AE nach SS 28 (Gelesen: 3.225 mal)
Themen Beschreibung: AE nach SS 28 aufgrund Geburt deutsches Kindes !!!
Ich35
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i4a rocks!


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28.01.2017 um 14:45:19
 
Hallo an alle,
Ausländerbehörde macht andauernd Theater ...zu dem Sachverhalt ;

Ich als Deutscher habe eine Frau aus Serbien geheiratet ..da sie Visumfrei für 3 Monate nach Deutschland einreisen dürfte und schwanger wurde hat meine Frau aufgrund Risikoschwangerschaft und weil Sie nicht ausreisen könnte eine Duldung bekommen ..während sie noch schwanger war haben wir hier in D geheiratet...eine Familienzusammenführung zu mir  über Deutsche Botschaft in Serbien könnte nicht beantragt werden da sie hier bleiben müsste und ich die Vaterschaft zu dem noch nicht Neugeborenen Kind anerkannt habe...laut Ausländebehörde bekommt sie mit dem Geburt eine AE nach SS 28 ..auch kein Problem war doch für mich verständlich..aber mit dem Geburt im Oktober 2016 hat meine Frau Antrag auf AE gestellt und die Ausländerbehörde hat ihren Pass einbehalten bis über ihren AE Antrag entschieden wird..auch kein Problem ...vorgestern nach ca 5 Monaten hat sie Schreiben bekommen dass sie sich bei der AB vorstellt und sie dort ihre Fingerabdrücke einzuscannen ...also sie bekommt ihre AE Karte erst in 4-5 Wochen ..gestern waren wir dort und ich hab nach ihrem Pass gefragt ob die AB ihr ihren Oass zurück geben wird und dann für mich keine logische Antwort (ihr Pass wird weiterhin beibehalten bis die AE Karte da ist ...und sie bis dahin weiterhin als geduldete zählt...meine Fragen: dürfen Sie das so machen!? Gilt ihre AE Karte ab dem Antrag oder ab dem Ausstellungsdatum der Karte!? Und wir hatten vor im Februar ins Urlaub zu fahren und jetzt ist das auch nicht möglich weil meine Frau kein Pass hat!! Was kann die AB jetzt noch machen!?  Etiketten Aufkleber im Pass!? Fiktionsbescheinigung ausstellen !?? Wie sollen wir  vorgehen weil uns auch Staatliche Leistungen(Wohngeld)verweigert werden weil meine Frau ihre AE noch nicht hat...
Ich hoffe ich bekomme Tipps wie und ich was machen kann!!!

Mit freundlichen Grüßen
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Saxonicus
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Antwort #1 - 28.01.2017 um 18:42:46
 
Ich35 schrieb am 28.01.2017 um 14:45:19:
..da sie Visumfrei für 3 Monate nach Deutschland einreisen dürfte und schwanger wurde hat meine Frau aufgrund Risikoschwangerschaft und weil Sie nicht ausreisen könnte eine Duldung bekommen ..

Ja, das ist richtig so. Eine visafreie Einreise ist nicht dazu geeignet einen Daueraufenthalt zu begründen. Da das Kind noch nicht geboren ist, sie aber das Visumsverfahren nicht nachholen kann, ist die Duldung gerechtfertigt. Die Aufenthaltserlaubnis als Mutter eines deutschen Kindes nach § 28 bekommt sie erst, wenn das Kind auf der Welt ist.
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Ich35
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 28.01.2017 um 18:55:58
 
Danke .. nun wir haben schon unsere Baby im Oktober 2016 bekommen und Antrag auf AE gestellt und jetzt 5 Monate Bearbeitungszeit und warum wird Pass beim Aualänderbehörde einbehalten...ihr AE soll in der Regel ab Antraggdatum gelten oder ????
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grisu1000
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Antwort #3 - 28.01.2017 um 21:13:06
 
Ich35 schrieb am 28.01.2017 um 18:55:58:
Danke .. nun wir haben schon unsere Baby im Oktober 2016 bekommen und Antrag auf AE gestellt und jetzt 5 Monat


Nach drei Monaten hättet ihr auf Untätigkeit klagen können, oder zumindest eine Beschwerde. Ggf hätte man damit auch ein Haftung für die Mehrkosten durch die Behörde ausgelöst, wenn man willens ist sowas später einzuklagen. Da aber scheinbar nun die eAT bestellt wurde, wird es nicht mehr lange dauern.

Auch wenn sie den Pass bekommt ist der nutzlos. Mit einer Duldung kann sie Deutschland nicht verlassen. Sie darf nicht zurückehren wenn sie das tut. Eine Duldung ist kein AT.
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HeFi
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Antwort #4 - 29.01.2017 um 00:58:02
 
Ich35 schrieb am 28.01.2017 um 14:45:19:
aber mit dem Geburt im Oktober 2016 hat meine Frau Antrag auf AE gestellt und die Ausländerbehörde hat ihren Pass einbehalten bis über ihren AE Antrag entschieden wird

wann ist sie visumfrei eingereist?
wann ist/wird das Kind geboren ?
wann wurde welcher Antrag gestellt?
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Ich35
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 31.01.2017 um 22:42:43
 
Hallo,

Sie ist Im Dezember eingereist !!!
Mitte  Februar schwanger geworden!!
Weil sie Serbischen Pass hat und Risikoschwangerschaft hatte hat sie von ABH eine Duldung bekommen.inszwischen haben wir im August geheiratet und das Kind kam Mitte Oktober !!

=====
Im Oktober Antrag auf AE gestellt. Meine Frage wäre auch noch :
Ist ihr Aufenthalt ab dem Geburt rechtmäßig und ob Sie Ansprüche auf Wohngeld ab dem Oktober erheben kann weil wir Antrag auf Wohngeld auch im Oktober gestellt haben!?nach dem Erhalt der Aufenthaltskarte wird die Dauer des Aufenthaltstitels ab dem ausstellungsdatum gültig oder vom Oktober !?wenn ja kann uns die ABH eine Bestätigung ausstellen dass ihr Aufenthalt in D ab Oktober rechtmäßig war!???

Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 01.02.2017 um 11:15:04 von Daddy »  
 
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asula
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.02.2017 um 09:20:57
 
Hallo,
Bekannte von mir haben eine ähnliche Geschichte.
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Lange war ihnen und den Ämtern allerdings nicht klar, ab wann der Aufenthalt wegen Familienzusammenführung gilt. Der Antrag bzw. Leistungen beim Jobcenter wurde nur für den deutschen Elternteil bewilligt, Gelder gabs auch nur für den.

Nach Monaten kam vom Jobcenter die Nachricht (das war noch vor dem tatsächlichen Erhalt der Karte mit der Aufenthaltserlaubnis), dass sie von der Ausländerbehörde erfahren haben, dass der Aufenthalt bewilligt wird, und die Familie bekam rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung der Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge die Leistungen vom Jobcenter nachbezahlt.

Aus diesen Erfahrungen würde ich dir folgende Tipps geben:

Stellt sofort beim Jobcenter (oder wo ihr vermutlichen einen Anspruch habt; Wohngeld? Kinderzuschlag?) einen Antrag. Rückwirkend werden die Anträge nicht bewilligt, frühestens ab dem Monat der Antragstellung, z.T. auch mit dem Datum.

Vielleicht könnt ihr Kontakt aufnehmen mit der Ausländerbehörde. Sie könnte euch evtl. bescheinigen, dass der Aufenthalt der Frau bereits bewilligt ist (und ab wann) und nur die Karte noch gedruckt werden muss.

Viel Glück, dass jetzt alles schnell geht.

Asula



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