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Mit eAt ausreisen? (Gelesen: 1.161 mal)
Jui
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Münster, Germany
Münster
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit eAt ausreisen?
26.01.2017 um 13:54:57
 
Hey ihr lieben,
hab mal eine frage zum eAt.

Mein Mann und ich haben am 27.12 geheiratet und in 5 Tagen kommt auch sein eAt-Ausweiss. Er kommt ursprünglich aus dem Kosovo.
Er hat auch seinen Pass aus dem Kosovo.

Jetzt zu meiner Frage weil überall was anderes steht und ich es auch ehrlich gesagt nicht richtig verstehe. Wir wollten Flitterwochen machen bei seinen Eltern im Kosovo, vor unser Hochzeit haben wir das mit dem Amt besprochen dann war es auch kein problem, jetzt wo wir vor 2 wochen da waren um den eat zu beantragen wüsste man mitmal nix davon das man in die flitterwochen darf.

Dürfen mein Mann und ich jetzt in den Kosovo fliegen mit eat & pass? oder darf er das land nicht verlassen?
Und wenn, wann darf er das land verlassen?
Oder was muss man beantragen oder müssen wir jetzt erst 3 Jahre verheiratet sein und dann darf er erst das land verlassen?

Vielen dank schonmal Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.01.2017 um 14:05:16
 
Natürlich darf er mit AE das Land verlassen ( für maximal 6 Monate am Stück) und auch wiederkommen.

Ausländerrechtlich gibt es da kein Problem. Die ABH geht das auch noch nichtmal was an.

Nur wenn Ihr von Sozialleistungen lebt hätte das Jobcenter ein Mitspracherecht an der Reise und dessen Finanzierung, aber das ist ggf. ein anderes Thema.
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