Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erteilung NE abhängig vom Einkommen? (Gelesen: 2.600 mal)
MalimErnst
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Paderborn, Germany
Paderborn
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
24.01.2017 um 11:27:01
 
Hallo zusammen da ich vor einigen Jahren hier schon sehr hilfreiche Infos bekommen habe möchte ich mich noch einmal an euch wenden.
Mein Lebensgefährte (Ägypter) lebt seit November 2012 in Deutschland, wir haben seinerzeit Zuzug zum deutschen ungeborenen Kind beantragt, mittlerweile haben wir zwei gemeinsame Kinder und nachdem er gleich zu Anfang einen dreijährigen Aufenthaltstitel bekam (2 J. + 1J.) wollte er danach die Niederlassungserlaubnis beantragen diese wurde aber abgelehnt da er laut Sachbearbeiterin der ABH kein ausreichendes Einkommen vorweisen konnte. Da sein Reisepass abläuft bekam er nochmal für 18 Mon. einen Aufenthaltstitel mit den Worten :" Vielleicht verdienen Sie ja in 18 Mon genug!" Er ist seit Dezember 2014 Vollzeit und in Festeinstellung bei einer Fensterbaufirma angestellt, bekommt etwas mehr als den Mindestlohn aber nicht die geforderten 1400,-
Zu meiner Frage, ich kann im Netz keine Anforderung eines Mindestgehalts finden, wie können wir diesmal bei der ABH die NE bekommen oder habe ich es eventuell falsch gelesen?

Ich wäre sehr dankbar für Antworten  Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #1 - 24.01.2017 um 11:53:35
 
Geregelt ist das in § 9, Absatz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz.

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, es darf kein Anspruch auf öffentliche Hilfe wie "Arbeitslosengeld II" bestehen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #2 - 24.01.2017 um 11:56:31
 
Der LU muss für eine NE gesichert sein, dass heißt er muss soviel verdiehnen um sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigkeiten, also seine Kinder und gg.  Ehefrau ( Arbeitest du? ) zu versorgen, ohne dabei Solzialleistungsanspruch zu haben.

Es geht darum keinen Anspruch zu haben, nicht ob Ihr z.b. weil Ihr sparsam lebt keine Sozialleistungen nutzt.

Was er verdienen müsste ermittelst du im Internet anhand eines Harz 4 Rechners für eure Familie.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MalimErnst
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Paderborn, Germany
Paderborn
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #3 - 24.01.2017 um 12:06:25
 
Da steht ja das 'sein' Lebensunterhalt gesichert sein muss. Wir haben keinen Anspruch auf Leistungen da ich selbständig bin und ja auch über Einkommen verfüge. Er liegt 100,- unter dem was "gefordert" wird. Sie meinte im Falle einer Trennung könne er ja keinen Kindesunterhalt zahlen und bei zwei Kindern wären 1400,- das mindeste.
Sorry nochmal aber für mich heißt es er hat den Anspruch erfüllt.   Augenrollen achso es hapert an den 60 Mon?!  unentschlossen

Hatte die andere Antwort nicht gelesen, danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #4 - 24.01.2017 um 12:12:12
 
MalimErnst schrieb am 24.01.2017 um 12:06:25:
Wir haben keinen Anspruch auf Leistungen da ich selbständig bin und ja auch über Einkommen verfüge. 


Du kannst ja auch den LU für ihn sicherstellen. Dann reicht doch alles, was ihr an Einkommen habt ein und dann soll die ABH eine Berechnung erstellen, ob ihr alle 4 mit euren Einkommen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hättet. Wenn dem nicht so ist, dann ist der LU gesichert. Kannst du auch selbst in einem Hartz-4-Rechner mal durchrechnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MalimErnst
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Paderborn, Germany
Paderborn
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #5 - 24.01.2017 um 12:19:57
 
Da wir nicht verheiratet sind wäre mein Einkommen irrelevant aber es spielt wohl eine Rolle ob wir noch zusammen sind bzw auch zusammen leben. Ich hatte dort ja mal angemerkt das ich uns allein unterhalten habe bevor er überhaupt eine Arbeit hatte interessierte die Dame aber nicht.
Aber danke für eure Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #6 - 24.01.2017 um 12:54:58
 
Woran es konkret hapert müsste ja im Bescheid stehen.

Ja, da Ihr nicht verheiratet seid muss er den Lebensunterhalt dauerhaupt sichern, und das bedeutet eben auch, im Falle einer Trennung alles absichern zu können. Und fünf Jahre Sozialversicherung eingezahlt haben muss er auch.

Auf Interessen einer Sachbearbeiterin kommt es in diesem Falle nicht an, sondern auf seinen schriftlichen Antrag, die vollständigen Unterlagen dazu und auf die schriftliche Antwort der Behörde. Da er zum Kind nachgezogen ist, spielt das Verhältnis zu Dir dabei keine Rolle.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #7 - 24.01.2017 um 12:55:53
 
Ja dann wird das so nichts da ohne Ehe Ihr euch gegenseitig nicht unterhaltspflichtig seit per Gesetz. Somit kann dein Einkommen seins nicht "auffüllen" und weil er Unterhaltspflichten gegenüber seinen Kindern hat ist sein LU nicht gesichert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #8 - 24.01.2017 um 13:04:55
 
Nichts für ungut, aber die Auskünfte hier sind mehrheitlich schlicht falsch:

Es gilt der Grundsatz, den das BVerwG mit dem Urt. 1 C 12.10 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160811U1C12.10.0) aufgestellt hat. Lebt ein Ausländer in einer sonst aus Deutschen bestehenden Bedarfsgemeinschaft, dann muss er mit seinem Einkommen auch nur seinen eigenen Bedarf (Hartz IV-Satz + anteilig Mietkosten) sichern. Ist das der Fall, kann man nicht von einem nicht gesicherten LU ausgehen.

Außerdem ist das Einkommen der TS auch ohne Ehe anrechenbar, sollte die erste Variante scheitern. Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, haben sie als solche keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen, ist der LU ausländerrechtlich gesichert.

Er muss auch keine fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, da hier § 28 Abs. 2 AufenthG einschlägig ist und dies dort nicht gefordert wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MalimErnst
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Paderborn, Germany
Paderborn
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung NE abhängig vom Einkommen?
Antwort #9 - 24.01.2017 um 13:19:29
 
Vielen Dank für die Antwort und den Link! 
Da ich schon so viel darüber gelesen habe und irgendwann den Überblick verloren habe war ich ziemlich verunsichert.. Aber das bringt mich jetzt eine ganze Ecke weiter.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema