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Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen (Gelesen: 7.943 mal)
MummyShqiptare16
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
16.01.2017 um 16:12:20
 
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe einige Fragen...
Ich bin mit meinem Partner und Vater unserer Tochter seit 1,5 Jahren zusammen. Er hat nach der Vaterschaftsanerkennung den Antrag auf Asyl freiwillig zurück gezogen, da man uns sagte, dass er nach Geburt des Kindes problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. (Zur Info: Ich, Mutter des Kindes bin deutsche und unsere Tochter bekam dadurch automatisch beide Staatsangehörigkeiten)
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut. Ich musste im Dezember noch ein Gutachten einreichen, welches besagt, dass ich auf Grund von psychischen Erkrankungen nicht in der Lage bin, unser Kind allein groß zu ziehen und ich den Kindsvater zur Unterstützung benötige. Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren. Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings möchte keiner die entstehenden Kosten dafür tragen und wir leben von Sozialamt/Jobcenter. Wie sollen wir solch imense Kosten Stämmen? Und gibt es nicht noch andere Möglichkeiten, dass er das Sorgerecht ausüben kann und trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Und was würde es uns kosten, wenn wir uns von einem Anwalt für Ausländerrechte beraten lassen wollen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.01.2017 um 16:29:49
 
Fehler war hier den Asylantrag zurückzuziehen bevor er die AE in den Händen hält.

Da Ihr Sozialleistungen bezieht könnt Ihr Euch einen Beratungsschein holen und einen Anwalt das klären lassen.

Ihr müsst das ggf. Auf dem Rechtsweg klären. Die Kosten die dein Mann hätte um nach Albanien zu gehen und dann dort aufs Visum zu warten sind keine Kosten die euch der Staat zahlen kann.

Viel wichtiger als dass du seine Unterstützung brauchst sind Gutachten dass das Kind Ihn als Vater ebenfalls braucht. Das Kindeswohl wird an 1. Stelle stehen. Hat er bereits geteiltes Sorgerecht?

Ansonsten habt ihr ausser telefonischen Aussagen mal einen Ablehnugsbescheid mit Rechtsmittel Belehrung bekommen?
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MummyShqiptare16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.01.2017 um 20:22:21
 
Danke okatomy für deine schnelle Antwort.
Mein Partner wurde regelrecht dazu gedrängt den Asylantrag zurück zu ziehen, da es hieß, er würde sonst nur noch mehr Probleme bekommen, da es daraus hinaus lief, dass der Asylantrag so oder so abgelehnt würde, weil er ja aus einem sicheren Herkunftsland kommt und es nur noch 1,5 Monate bis zum ET waren, allerdings kam unsere Tochter 4 Wochen zu früh. Problem bei der ganzen Sache war auch, dass die Ausländerbehörde seine Pässe brauchte, er wusste von Anfang an, dass die noch bei der bamf liegen, wo er sich als erstes hier in Deutschland regestriert hat allerdings sagte die Ausländerbehörde die würde hier bei uns bei der bamf liegen. Bis wir dann selbst zu bamf hier gefahren sind und man uns sagte dass die Pässe dort nicht sind. Ein Anruf später bei der bamf in dem Ort in dem er sich regestriert hat, zack da waren die pässe. Hätte das alles nicht so lange gedauert wäre es wahrscheinlich auch schneller gelaufen.

Ja, geteiltes Sorgerecht hat er. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht wurde schon vor Geburt geregelt.

Wir haben heute Nachmittag bei der SKF angerufen, haben dort für morgen Nachmittag einen Termin zur Beratung bekommen. Ich hoffe so sehr, dass es eine Chance gibt, ohne dass er nach Albanien ausreisen muss und womöglich einige Monate der Entwicklung unserer Tochter verpasst und sie ihn womöglich nicht mehr erkennt wenn er wieder kommt.
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Aras
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Antwort #3 - 16.01.2017 um 20:29:52
 
Ja, aber es ist tatsächlich ratsam gewesen, da es in Folge eines abgelehnten Asylantrages eine Einreisesperre drohte.

Ihr solltet eher eine Vorabzustimmung bei der ABH und einen Termin bei der Botschaft organisieren. Und dann fährt er mit dem Bus nach Albanien hin, holt das Visumverfahren nach und kehrt zurück.

Albanien sollte jetzt mitm Bus nicht sooo teuer sein.  Wenn er natürlich mitm Flugzeug fliegen will, dann ist das nur ein Luxusproblem. Dann muss man nur die Ansprüche senken.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 16.01.2017 um 20:52:03
 
MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 16:12:20:
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut. Ich musste im Dezember noch ein Gutachten einreichen, welches besagt, dass ich auf Grund von psychischen Erkrankungen nicht in der Lage bin, unser Kind allein groß zu ziehen und ich den Kindsvater zur Unterstützung benötige. Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren. Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen


Habt ihr einen schriftlichen Antrag auf AE gestellt?
Habt ihr eine schriftliche Ablehnung? Wenn nein auf eine schriftliche Ablehnung bestehen.
Grundsätzlich ist bei Vater eines deutschen Kindes ein Nachholen des Visverfahrens nicht zumutbar, wenn er bereits da ist.

Grundsätzlich, außer es liegt z.B eine kriminelle Vergangenheit vor.
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MummyShqiptare16
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Antwort #5 - 16.01.2017 um 21:22:45
 
Aras schrieb am 16.01.2017 um 20:29:52:
Ja, aber es ist tatsächlich ratsam gewesen, da es in Folge eines abgelehnten Asylantrages eine Einreisesperre drohte.

Ihr solltet eher eine Vorabzustimmung bei der ABH und einen Termin bei der Botschaft organisieren. Und dann fährt er mit dem Bus nach Albanien hin, holt das Visumverfahren nach und kehrt zurück.

Albanien sollte jetzt mitm Bus nicht sooo teuer sein.  Wenn er natürlich mitm Flugzeug fliegen will, dann ist das nur ein Luxusproblem. Dann muss man nur die Ansprüche senken.


Es ist nicht das Problem der Frage, ob er mit dem Flugzeug oder Bus nach Albanien möchte. Er würde wenn mit dem Bus fahren, bzw. Mit dem was am günstigsten wäre.
Das Problem an der Sache ist, dass auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Albanien schon steht, dass ein Visunsverfahren 8 bis 10 Wochen oder länger dauert und ich wäre dann die Zeit komplett ohne weitere Unterstützung mit der kleinen allein und dazu gesagt, sie ist 6 Monate und zahnt - wer Kinder hat, weiß wovon ich rede.
Ich kann aufgrund dessen, dass ich psychisch nicht stabil bin nicht für lange Zeit allein bleiben. Kann nicht mal allein die öffis nutzen, etc.

Und auch für das Kind wäre es eine Zumutung, dass sie so lange nichts von ihrem Vater hätte.
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MummyShqiptare16
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Antwort #6 - 16.01.2017 um 21:25:43
 
grisu1000 schrieb am 16.01.2017 um 20:52:03:
Habt ihr einen schriftlichen Antrag auf AE gestellt?
Habt ihr eine schriftliche Ablehnung? Wenn nein auf eine schriftliche Ablehnung bestehen.
Grundsätzlich ist bei Vater eines deutschen Kindes ein Nachholen des Visverfahrens nicht zumutbar, wenn er bereits da ist.

Grundsätzlich, außer es liegt z.B eine kriminelle Vergangenheit vor.


Nein, es wurde kein schriftlicher Antrag unsererseits auf AE gestellt. Und auch keine schriftliche Ablehnung erhalten.

Eine kriminelle Vergangenheit liegt nicht vor.
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Antwort #7 - 17.01.2017 um 12:11:05
 
MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 21:25:43:
Nein, es wurde kein schriftlicher Antrag unsererseits auf AE gestellt. Und auch keine schriftliche Ablehnung erhalten


In Beitrag #1 hast Du noch behauptet, es sei eine AE beantragt und abgelehnt worden.
MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 16:12:20:
Hallo alle zusammen,
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut.
...
Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren...
Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen...

Daraus folgt:
1. der Asylantrag wurde zurück gezogen.
2. eine AE wurde gar nicht beantragt, obwohl er Vater eines deutschen Kindes ist.
3. sein Aufenthalt ist illegal, er ist ausreisepflichtig,
4. bei der ABH könnte er sich um eine Vorabzustimmung für das FzF-Visum zum deutschen Kind bemühen, in jedem Fall aber eine GÜB für die Ausreise besorgen.
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Antwort #8 - 17.01.2017 um 12:51:38
 
Vielleicht könnte die TE die Widersprüche erst mal aufklären. Hier ist irgendwie einiges nicht klar. Welcher Antrag wurde denn nun abgelehnt wenn gar keine AE beantragt wurde? Stimmt die Zusammenfassung der Ereignisse von HeFi aus seinem letzten Post?
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MummyShqiptare16
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Antwort #9 - 17.01.2017 um 18:41:45
 
Wir hatten bei bekannt werden der SS gesagt, dass wir einen Antrag auf AE stellen möchten. Uns wurde allerdings kein Schriftstück gegeben und uns auch nicht gesagt, ob wir formlos einen Antrag schreiben sollen, dem nach wurde der Antrag auf AE nur mündlich gestellt  - mir kam das ja schon koscher vor, weil ich es selbst kenn, dass man alles in Deutschland schriftlich beantragen muss. Ich bin dann allerdings davon ausgegangen, dass das so seine Richtigkeit hat und seinen Weg gehen wird. Uns wurde bei der ABH immer gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen sollten, er würde bald seine AE in den Händen halten.
Ihr habt recht, es wurde rein theoretisch kein richtiger Antrag auf AE gestellt, da es nicht schriftlich erfolgte.
Illegal hält er sich nicht auf, da er eine gültige Duldung besitzt und diese laut ABH auch weiterhin genehmigt wird.

Ich möchte einfach nur wissen, welche Schritte wir nun tun sollten, um aus der maserie wieder raus zu kommen und er sich dann hier weiterhin aufhalten darf und auch legal arbeiten darf.
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Antwort #10 - 17.01.2017 um 18:48:58
 
AE schriftlich beantragen, bei schriftlicher Ablehnung mit Rechtsbehelf dagegen klagen.

Die Alternative kennst du ja - Ausreise und mit FZF Visum wieder kommen.
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Antwort #11 - 18.01.2017 um 21:06:59
 
Mit einer Vorabzustimmung, die die Ausländerbehörde geben kann (nicht geben muss), dauert das Visumverfahren nicht 10 Wochen, sondern nur noch eine Woche.

Das sollte er versuchen, falls er die Aufenthaltserlaubnis ohne Visum nicht bekommt.
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Antwort #12 - 18.01.2017 um 23:51:17
 
MummyShqiptare16 schrieb am 17.01.2017 um 18:41:45:
Illegal hält er sich nicht auf, da er eine gültige Duldung besitzt und diese laut ABH auch weiterhin genehmigt wird.

Ihr wisst aber auch:
eine Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel (AT) und vermittelt eben KEIN Aufenthaltsrecht,
eine Duldung bedeutet Ausreisepflicht mit (zeitweiser) Aussetzung der Abschiebung
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Antwort #13 - 19.01.2017 um 04:32:50
 
HeFi schrieb am 18.01.2017 um 23:51:17:
ine Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel (AT) und vermittelt eben KEIN Aufenthaltsrecht,
eine Duldung bedeutet Ausreisepflicht mit (zeitweiser) Aussetzung der Abschiebung


Ja aber genau das bekommen werdende Elternteil wenn sie bei Feststellung der Schwangerschaft mit einem zukünftig deutschen Kind bereits in Deutschland sind. Mit Geburt eines Kindes dann die AE nach §28 AufenthG. Siehe auch AVwV Nr 28ff zum AufenthG. Und diser Fall ist Analog. Das Recht ist das Recht des deutschen Kindes mit seinem Vater aufzuwachsen, jegliche Trennung im Kleinkinderalter wird dabei als unzumutbar angesehen (Die Grundsatzurteile muss ich mal noch Heraussuchen).
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Antwort #14 - 19.01.2017 um 20:57:56
 
MummyShqiptare16 schrieb am 17.01.2017 um 18:41:45:
Ihr habt recht, es wurde rein theoretisch kein richtiger Antrag auf AE gestellt, da es nicht schriftlich erfolgte. 


doch, ein Antrag auf AE kann auch mündlich gestellt werden.
Ihr habt nun "nur noch" das Problem, das nachzuweisen (daher schirftlich!)
Und ohne Nachweis (und wenn sich bei den Behörden keiner daran erinnern kann) eben (praktisch) kein Antrag!


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