Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
touristenvisum (Gelesen: 1.543 mal)
alici88
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 107
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag touristenvisum
12.01.2017 um 21:56:24
 
Guten Abend an alle,

Mein Mann (türkischer Staatsangehöriger)
Unsere gemeinsame Tochter ( deutsche Staatsangehörige)
Meine Tochter aus 1. Ehe ( deutsche Staatsangehörige)
Ich ( deutsche Staatsangehörige)
Beziehen Alg2 und möchten gern unsere Tochter (12 Jahre alt türkische Staatsangehörige.Tochter aus 1. Ehe meines Mannes. Das Sorgerecht hat er.) Die in der Türkei lebt und dort zur Schule geht. In den Sommerferien für ein paar Wochen zu uns holen.
Können wir Sie einladen und herholen oder wäre es besser wenn wir unsere Bekannten, Nachbarn etc. darum bitten sie einzuladen?

Welchen weg würdet ihr für angemessen halten.
Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten und Hilfe.. Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: touristenvisum
Antwort #1 - 13.01.2017 um 06:50:54
 
alici88 schrieb am 12.01.2017 um 21:56:24:
Beziehen Alg2

alici88 schrieb am 12.01.2017 um 21:56:24:
Können wir Sie einladen



Eine Verpflichtungserklärung könnt ihr unter diesen Umständen nicht abgeben. Denn ihr müsst Einkommen nachweisen, welches über der Pfändungsfreigrenze liegt. Die andere zudem ist, wie ihr für die Kleine während der Sommerferien finanziell aufkommen wollt. ALG 2 deckt ja grade mal euren eigenen Bedarf.

Ansonsten wäre es natürlich möglich, dass andere Verwandte oder Bekannte die VE abgeben. Natürlich muss ihnen aber klar sein, was sie dort unterschreiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alici88
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 107
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: touristenvisum
Antwort #2 - 13.01.2017 um 09:07:44
 
Danke für die Antwort, also könnten wir sie einladen wenn z.b. unsere Nachbarn die Verpflichtungserklärung abgeben würden? Habe ich das richtig verstanden?

Außerdem würde ich noch wissen wollen ob eine von uns, unseren Nachbarn oder bekannten selbst geschriebene Einladung reicht oder muss das auch bei der Ausländerbehörde ausgestellt werden?
Oder ist die Verpflichtungserklärung schon die Einladung. Ich blicke nicht ganz durch bei der sache.. sorry
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: touristenvisum
Antwort #3 - 13.01.2017 um 09:40:43
 
Eine Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument mit vorgegebenem Inhalt. Derjenige, der die VE abgibt, muss zur Gemeinde / zur bei euch dafür zuständigen Stelle gehen mit Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate und seinem Mietvertrag. Wenn der Bearbeiter anhand dieser Zahlen errechnet, dass eine VE abgegeben werden kann (da Einkommen minus Miete hoch genug ist) wird die VE ausgefüllt, ausgedruckt, es müssen 25€ bezahlt werden und dann muss der VE-Geber unterschreiben. Nachdem er sich durchgelesen hat, wofür er alles haftet im Fall der Fälle. Dann bekommt er die VE ausgehändigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: touristenvisum
Antwort #4 - 13.01.2017 um 09:44:11
 
Eine Einladung ist nur ein einfaches Scheiben "Hiermit lade Ich xyz zum Besuch ein".

Eine VE sichert den Staat vor Kosten ab die der Besucher hier verursacht sollte er nicht mehr ausreisen und Sozialleistungen beziehen usw.

VE Geber und Einlader müssen nicht die selbe Person sein. das könnten also auch die Nachbarn sein, wenn die sich überzeugen lassen so eine immense Bürgschaft abzugeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema