Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass (Gelesen: 8.249 mal)
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
09.01.2017 um 16:05:29
 
Guten Tag,

es geht um einen jungen Mann aus Eritrea, welcher in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hat. Er hat eine Frau und ein Kind, ebenfalls aus Eritrea, welche sich aktuell im Sudan aufhalten.
Die Fristwahrende Anzeige wurde gestellt und es gab bereits einen Termin in der deutschen Botschaft im Sudan/Khartum.
Nun ist es so, dass die Frau und das Kind keinerlei Reisepass besitzen, welcher zur Ausstellung des Visums notwendig ist.

Der Kontakt zur eritreischen Botschaft ist laut der Aussagen der betreffenden Personen nicht zumutbar. Gibt es alternative ein Reisedokument zu erhalten? Kennt ihr ähnliche Fälle?

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #1 - 09.01.2017 um 16:29:58
 
Dann müssen sie gleichzeit einen Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises beantragen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #2 - 09.01.2017 um 16:52:19
 
Die Botschaft kann eben mit dem Visum auch den "Reiseausweis für Ausländer" ausstellen, wird z.B. bei Palästinensern relativ regelmäßig gemacht.

Du kannst das von hier aus unterstützen, indem Du den konkreten Fall dem "Bürgerservice" schilderst und dort um Unterstützung bittest.
buergerservice@auswaertiges-amt.de

Und gut wäre es, hierher hier das Ergebnis (und den Weg dorthin) mitzuteilen, weil es immer mehr Anerkennungen zu Eritrea gibt und die Frage oft auftaucht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #3 - 18.01.2017 um 09:44:49
 
reinhard schrieb am 09.01.2017 um 16:52:19:
Und gut wäre es, hierher hier das Ergebnis (und den Weg dorthin) mitzuteilen, weil es immer mehr Anerkennungen zu Eritrea gibt und die Frage oft auftaucht. 



Ich habe eine Antwort vom Auswärtigen Amt (Ref. 509 Einzelfallreferat) erhalten:

"vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Einreise nach Deutschland benötigt ein Ausländer einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Ein eritreischer Antragsteller kann dieser Verpflichtung im Rahmen des Visumverfahrens durch Vorlage eines Nationalpasses, aber auch durch Vorlage eines anerkannten Reisedokuments für Ausländer seines Aufenthaltslandes nachkommen. Verfügt er nicht über ein solches Dokument und kann er es nicht auf zumutbare Weise erhalten, kommt eine Ausnahme von der Passpflicht oder die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer in Frage. Die Beurteilung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt jeweils im Einzelfall aufgrund des Vorbringens des Antragstellers.

Eritreische Pässe sind anerkannt und visierfähig. Grundsätzlich ist es eritreischen Antragstellern nicht unzumutbar, einen eritreischen Pass zu besorgen. Allein die Abgabe von Erklärungen oder die Zahlung von Gebühren oder Steuern bedingen für sich genommen keine Unzumutbarkeit. Die Familie in dem von Ihnen angesprochenen Fall muss im Rahmen des Visumverfahrens ausführlich darlegen, worin konkret die Unzumutbarkeit besteht und weshalb es Ihnen nicht möglich ist, sich an eritreische Behörden zu wenden."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #4 - 24.01.2017 um 08:35:58
 
Dazu habe ich ein paar Fragen:
Leben Frau und Kind in einem Flüchtlingscamp im Sudan?

Müssen Vater und Kind einen DNA Test machen?

Da Eritreer in der Regel nur kirchliche Urkunden, die hier aber nicht anerkannt werden, wie wird nachgewiesen, dass die beiden verheiratet sind?

Ich habe hier eine ähnliche Situation mit einer Mutter aus Eritrea, die 2 Kinder hat und seit 6 Mon. In DE lebt, Vater im  Sudan.
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #5 - 24.01.2017 um 08:52:12
 
Werden kirchliche Urkunden tatsächlich nicht anerkannt oder ist das deine Meinung durch Übertragung deutscher Rechtsverhältnisse auf Eritrea? Ist Eritrea nicht muslimisch?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #6 - 24.01.2017 um 19:59:31
 
Die deutschen Botschaften in Sudan und Äthiopien anerkennen keine kirchlichen Urkunden aus Eritrea. Hier in DE werden sie bei Behörden ebenfalls nicht anerkannt, auch nicht, wenn sie ins Deutsche übersetzt sind. In Eritrea ist es nicht üblich, sich bei der Behörde registrieren zu lassen.
Weil es keine Geburtsurkunden aus Eritrea gibt, können die Eritreer hier auch nicht standesamtlich heiraten. Sie heiraten dann in ihrer Kirchengemeinde nach eritreischem Recht. Nach deutschem Gesetz wird das nicht anerkannt.
Die meisten Flüchtlinge aus Eritrea sind Tigrinya (Eritreisch-Orthodox) wenige sind Muslime.
In einigen großen Städten wie Hamburg, Frankfurt und anderen haben sich inzwischen größere kirchliche Gemeinden gebildet.

Wenn ein Elternteil hier ist und es gibt gemeinsame Kinder, wird ein DNA Test von der Botschaft für jedes Kind verlangt.

Nein, das ist nicht meine Meinung sondern Auskünfte der Botschaften. Ich begleite einige Eritreer in diesen Prozessen.
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #7 - 31.01.2017 um 09:56:05
 
Eine weitere Antwort. Die oben stammt vom Auswärtigen Amt, diese hier von der Botschaft (dient der allgemeinen Information):

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Visaanträgen zur Familienzusammenführung eritreischer Staatsangehöriger wurde im letzten Jahr angepasst und vereinheitlicht. Die Vorlage eines eritreischen Reisepasses ist nunmehr für das Visumverfahren erforderlich. Die Reisepässe sind anerkannt und sofort visierfähig. Die Beantragung des Reisepasses kann bei der eritreischen Botschaft in Khartum vorgenommen werden. Die Vorlage eines eritreischen Nationalpasses erspart den Antragstellern zudem lange Wartezeiten auf das sogenannte Convention Travel Document, welches bisher nach Abschluss des Visumverfahrens über den UNHCR bei der sudanesischen Innenbehörde beantragt wurde und dessen Ausstellung im Regelfall ca. zwei Monate in Anspruch nimmt.

Zur Einreise nach Deutschland benötigt ein Ausländer einen anerkannten und visierfähigen Pass oder Passersatz. Ein eritreischer Antragsteller kann dieser Verpflichtung im Rahmen des Visumverfahrens durch Vorlage z.B. eines Nationalpasses nachkommen. Die Beurteilung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt jeweils im Einzelfall aufgrund des Vorbringens der Antragsteller.
Eine Beschaffung des Reisepasses ist für eritreische Staatsangehörige nicht grundsätzlich unzumutbar, auch wenn die Ausreise aus Eritrea illegal erfolgte. Die Abgabe von Erklärungen oder die Zahlung von Gebühren oder Steuern bedingen für sich genommen keine Unzumutbarkeit. Die illegale Ausreise aus Eritrea allein führt nach aktuellen Erkenntnissen auch nicht zu Repressalien gegenüber den Antragstellern bzw. Familienangehörigen in Eritrea. Der eritreische Staat ist in der Regel sehr gut darüber informiert, wer sich im Ausland befindet. Es ist deshalb auch nicht automatisch davon auszugehen, dass die Passbeschaffung eine Gefährdung der Angehörigen darstellt oder alleiniger Anknüpfungspunkt für die Zahlung der sogenannten Aufbausteuer ist.

Eine Beschaffung des Reisepasses ist für eritreische Staatsangehörige nicht grundsätzlich unzumutbar, auch wenn die Ausreise aus Eritrea illegal erfolgte. Die Abgabe von Erklärungen oder die Zahlung von Gebühren oder Steuern bedingen für sich genommen keine Unzumutbarkeit. Die illegale Ausreise aus Eritrea allein führt nach aktuellen Erkenntnissen auch nicht zu Repressalien gegenüber den Antragstellern bzw. Familienangehörigen in Eritrea. Der eritreische Staat ist in der Regel sehr gut darüber informiert, wer sich im Ausland befindet. Es ist deshalb auch nicht automatisch davon auszugehen, dass die Passbeschaffung eine Gefährdung der Angehörigen darstellt oder alleiniger Anknüpfungspunkt für die Zahlung der sogenannten Aufbausteuer ist.

Die Cor-ID/ UNHCR-case file ist trotzdem von besonderer Bedeutung, da sie für die Antragsteller einen Aufenthaltsstatus für den Sudan darstellt.

Eine Rückreise nach Eritrea ist ausdrücklich NICHT erforderlich.

Für die Beschaffung der fehlenden Unterlagen wird den Antragsteelern eine Frist von drei Monaten eingeräumt. Sollte innerhalb dieser Zeit es nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen einzuholen, kann ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Visastelle der Deutschen Botschaft Khartum"
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #8 - 31.01.2017 um 10:02:02
 
traute schrieb am 24.01.2017 um 08:35:58:
1. Leben Frau und Kind in einem Flüchtlingscamp im Sudan?

2. Müssen Vater und Kind einen DNA Test machen?

3. Da Eritreer in der Regel nur kirchliche Urkunden, die hier aber nicht anerkannt werden, wie wird nachgewiesen, dass die beiden verheiratet sind?


1. Seiner Aussage nach nicht.

2. Geburtsurkunden liegen vor.

3. Die Ehe wurde im Sudan geschlossen, die eheurkunde liegt ebenfalls vor.

Aras schrieb am 24.01.2017 um 08:52:12:
Ist Eritrea nicht muslimisch? 

50/50 christlich muslimisch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #9 - 18.02.2017 um 16:12:31
 
sind das beides staatliche Urkunden aus dem Sudan?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
stein2017
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #10 - 06.03.2017 um 20:53:33
 
Hallo zusammen,

im Rahmen eines Familiennachzugs soll die eritreische Ehefrau, die in Karthum wartet lt Auskunft der Deutschen Botschaft dort einen Reisepass in der eritreischen Botschaft in Karthum beantragen.
Wir befürchten jetzt Repressalien für Sie oder Ihre Familie. Hat jemand konkrete Erfahrungen oder Kenntnisse, ob das jetzt gängige Praxis ist.

"Darüber hinaus wird Ihre Ehefrau derweil gebeten, einen eritreischen Nationalpass zu beantragen und vorzulegen.

Die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Visaanträgen zur Familienzusammenführung eritreischer Staatsangehöriger wurde im letzten Jahr angepasst und vereinheitlicht. Die Vorlage eines eritreischen Reisepasses ist nunmehr für das Visumverfahren erforderlich. Die Reisepässe sind anerkannt und sofort visierfähig. Die Beantragung des Reisepasses kann bei der eritreischen Botschaft in Khartum vorgenommen werden. Die Vorlage eines eritreischen Nationalpasses erspart den Antragstellern zudem lange Wartezeiten auf das sogenannte Convention Travel Document, welches bisher nach Abschluss des Visumverfahrens über den UNHCR bei der sudanesischen Innenbehörde beantragt wurde und dessen Ausstellung im Regelfall ca. zwei Monate in Anspruch nimmt.

Zur Einreise nach Deutschland benötigt ein Ausländer einen anerkannten und visierfähigen Pass oder Passersatz. Ein eritreischer Antragsteller kann dieser Verpflichtung im Rahmen des Visumverfahrens durch Vorlage z.B. eines Nationalpasses nachkommen.

Eine Beschaffung des Reisepasses ist für eritreische Staatsangehörige nicht grundsätzlich unzumutbar, auch wenn die Ausreise aus Eritrea illegal erfolgte. Die Abgabe von Erklärungen oder die Zahlung von Gebühren oder Steuern bedingen für sich genommen keine Unzumutbarkeit. Die illegale Ausreise aus Eritrea allein führt nach aktuellen Erkenntnissen auch nicht zu Repressalien gegenüber den Antragstellern bzw. Familienangehörigen in Eritrea. Der eritreische Staat ist in der Regel sehr gut darüber informiert, wer sich im Ausland befindet. Es ist deshalb auch nicht automatisch davon auszugehen, dass die Passbeschaffung eine Gefährdung der Angehörigen darstellt oder alleiniger Anknüpfungspunkt für die Zahlung der sogenannten Aufbausteuer ist.

Die Cor-ID/ UNHCR-case file ist trotzdem von besonderer Bedeutung, da sie für die Antragsteller einen Aufenthaltsstatus für den Sudan darstellt.

Eine Rückreise nach Eritrea ist ausdrücklich NICHT erforderlich.

Für die Beschaffung der fehlenden Unterlagen wird den Antragstellern eine Frist von drei Monaten eingeräumt. Sollte innerhalb dieser Zeit es nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen einzuholen, kann ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #11 - 06.03.2017 um 20:59:57
 
Und welche Repressalien befürchtet die Frau konkret?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
stein2017
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #12 - 06.03.2017 um 21:06:48
 
Da sie quasi illegal aus Eritrea geflohen ist, hat sie Angst, dass Ihr Familie in Eritrea Nachteile haben wird.
Zudem sagte mir heute eine Sozialarbeiterin einer Erstaufnahme hier in Deutschland, dass sie dieses Vorgehen so nicht kennt und hat davon abgeraten, dass die Ehefrau in die eritreischen Botschaft in Karthum geht.
Ich bin als ehrenamtlicher Helfer hier auch mit meinem Latein am Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #13 - 08.03.2017 um 07:57:18
 
Eritreer bekommen von ihrer Botschaft keine Pässe. Es sei denn, sie zahlen 2% Steuer ihres Einkommens seit Verlassen des Landes und schreiben eine "Entschuldigung" an den Staat. Und ja, Familienmitglieder in Eritrea haben Repressalien in Form von Geldstrafen oder Gefängnis zu erwarten.
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
stein2017
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Eritrea über den Sudan/Kein Pass
Antwort #14 - 08.03.2017 um 16:36:21
 
Hallo traute,

vielen Dank für die Information.
Ich habe mittlerweile von einer deutschen Organisation gehört, dass sie dieses Vorgehen vom Hörensagen seit Anfang des Jahres kennen und es gleichzeitig das von der deutschen Botschaft in Karthum offizielle Vorgehen ist. Diese seit kurzem übliche Praxis sei noch zu neu und man habe keine dokumentierten Fälle, um diese perfide Praxis wieder zu ändern bzw. auf die deutsche Botschaft einzuwirken, diese Vorgaben wieder zu ändern.
Ohne Pass ist keine Ausreise möglich und die bisherige Ausstellung der Dokumente über den UNHCR setze wohl auch einen Aufenthalt im Flüchtlingscamp im Sudan voraus, wenn es darüber überhaupt noch funktioniert wegen der oben beschriebenen Änderung.
Stellt sich die Frage, wie Eritrer dann überhaupt an die notwendigen Pässe kommen. Weiß jemand weiter oder kann von konkreten Erfahrungen bei der Antragsstellung in der eritreischen Bitschaft berichten ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema