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Plan für Antrag auf Schengenvisum (Gelesen: 5.799 mal)
Dynamic-X
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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29.12.2016 um 20:54:33
 
Hi Leute,

ich und meine Freundin aus Südostasien beschäftigen uns schon länger mit dem Vorhaben, sie zum ersten mal nach Deutschland zu holen. Meiner Erkenntnis nach geht es darum nachzuweisen, das sie in ihr Heimatland nach dem Aufenthalt zurückkehrt und sie keinen Zweifel aufkommen lässt, das sie hier nicht Heiratet bzw. untertaucht, sowie das sie alle aufkommenden kosten tragen kann.

Sie ist zur Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis, verdient jedoch nicht gut, 26 Jahre, alleinstehend, keine Kinder. Wohnt bei Ihrer Mutter. Der Mutter gehört das Haus in dem sie Wohnen. Sie selbst hat kein Vermögen, kein Land, kein Besitz.

Ich bin 29, alleinstehend, besitze eine Eigentumswohnung und verdiene recht gut, kann also mit einer VE dienen.

Nun möchte ich sie nach Deutschland für 2 bzw 3 Wochen mit einer VE einladen.

Mein Plan A war es in Deutschland für 1 Woche bei mir zu bleiben, die Umgebung mit dem Auto erkunden. ( Verschiedene Städte mit Auflistung der geplanten Sehenswürdigkeiten )

Nach dieser Woche möchte ich mit ihr einen kleinen Europa Trip machen. Ein Auto leihen und ins Ausland fahren, verschiedene Flüge innerhalb Europas nehmen und von der Endstation ( Paris ) fliegt sie wieder zurück in ihre Heimat und ich nach Deutschland.

Plan B ist sie bleibt zwei Wochen hier und wir verlassen beide Richtung Kenia für 1 Woche das Land und von dort aus fliegt sie dann zurück und ich fliege zurück nach Frankfurt.

Die Flugreservierungen wollte ich in den nächsten Tagen vornehmen. Hotelreservierungen möchte ich auch tätigen. Dies wird alles fein geordnet dem Antrag beigefügt.

Dazu kommt eine Übersicht, über den komplett durchgeplanten Trip (Was ansehen, wohin gehen, wie lang dort bleiben etc.) sowie meinen genehmigen Urlaubsantrag von meiner Arbeitsstelle sowie ein schreiben Ihrer Arbeitsstelle das sie für die Zeit freigestellt wird.

Reisekrankenversicherung und alle ausgefüllten Formulare werden ordnungsgemäß und sortiert dem Antrag beigefügt.

Wir können natürlich nachweisen das wir uns wirklich kennen mit Visa Stempeln, Fotos, Emails, Chatverläufen, Anruflisten.
( Bei Besuchsvisum steht "Proof of Relationship" )

Wie ist eure Einschätzung dazu? Lässt das Zweifel aufkommen, wenn wir alles genau durchstrukturiert vorlegen und unsere Wege uns in Paris bzw Kenia trennen?

Ich möchte auf keinen Fall das es abgelehnt wird, in meinen Augen ist es ein "guter" Plan aber mich würde interessieren was 3. dazu sagen.

Danke für eure Hilfe

Freundliche Grüße
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.12.2016 um 21:30:21
 
Das Problem wird vermutlich sein dass die Rückkehrbereitschaft angezweifelt wird.

Die Reisepläne klingen gut aber das Kernthema ist die wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland und die sehe ich bei einer jungen Frau ohne Vermögen und schlecht bezahlter Arbeit als nicht gegeben.

Also mit einer Ablehnung wäre durchaus zu rechnen, aber du wirst es nie wissen ohne es zu probieren und die Entscheidung der AV kann hier auch niemand voraussagen.
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Dynamic-X
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 29.12.2016 um 22:39:15
 
okatomy schrieb am 29.12.2016 um 21:30:21:
Das Problem wird vermutlich sein dass die Rückkehrbereitschaft angezweifelt wird.


Hm, das versuche ich natürlich zu umgehen indem ich zeige das wir beide das Land verlassen, denke mit Kenia sind wir besser dran da wir dann zusammen die EU verlassen würden...

okatomy schrieb am 29.12.2016 um 21:30:21:
Also mit einer Ablehnung wäre durchaus zu rechnen, aber du wirst es nie wissen ohne es zu probieren und die Entscheidung der AV kann hier auch niemand voraussagen.


Hm... richtig...
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deerhunter
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Antwort #3 - 29.12.2016 um 23:02:21
 
Dynamic-X schrieb am 29.12.2016 um 22:39:15:
Hm, das versuche ich natürlich zu umgehen indem ich zeige das wir beide das Land verlassen, denke mit Kenia sind wir besser dran da wir dann zusammen die EU verlassen würden...


Buche nur keine Flüge, das kann richtig Geld für nichts kosten! Erst buchen, wenn Visum vorhanden! Alles andere ist finanzielles russisches Roulette! Aus welchem land ist deine Freundin? In manchen SOA Ländern ist es etwas einfacher in anderen schwerer! Das Problem ist immer der Beweise der Rückkehrwilligkeit, wie du schon selber sagst! Das änderst du aber nicht mit "teuren" Flügen und Buchungen!
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HeFi
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Antwort #4 - 29.12.2016 um 23:21:58
 
Kriterien für die Rückkehrbereitschaft hatte ich mal hier zusammen getragen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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Dynamic-X
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Antwort #5 - 29.12.2016 um 23:46:03
 
deerhunter schrieb am 29.12.2016 um 23:02:21:
Buche nur keine Flüge, das kann richtig Geld für nichts kosten


Nein, werde ich nicht. Ich gehe ins Reisebüro und lasse sie mir reservieren.

Zitat:
Aus welchem land ist deine Freundin?


Sie kommt aus Bangladesch.

deerhunter schrieb am 29.12.2016 um 23:02:21:
Das Problem ist immer der Beweise der Rückkehrwilligkeit, wie du schon selber sagst! Das änderst du aber nicht mit "teuren" Flügen und Buchungen!


Ich weiss, aber zu zeigen das man einen größeren anschließenden Urlaub außerhalb der EU geplant hat, sollte doch zeigen das sie nicht bleibt. Naja  - das is meine Logik ... Wer weiss schon wie die Typen be der AV darüber denken. Vielleicht interessiert die das alles gar nicht.

HeFi schrieb am 29.12.2016 um 23:21:58:
Kriterien für die Rückkehrbereitschaft hatte ich mal hier zusammen getragen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15


Ohje, da kann ich ja fast alles abhaken was unter die Rubrik "Zweifel der Rückkehrwilligkeit" fällt.
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deerhunter
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Antwort #6 - 30.12.2016 um 08:03:05
 
Dynamic-X schrieb am 29.12.2016 um 23:46:03:
Ich weiss, aber zu zeigen das man einen größeren anschließenden Urlaub außerhalb der EU geplant hat, sollte doch zeigen das sie nicht bleibt. Naja- das is meine Logik ... Wer weiss schon wie die Typen be der AV darüber denken. Vielleicht interessiert die das alles gar nicht.


Diese Logik ist falsch, weil jeden Flug / Reise kann man stornieren....und wer Tausende von Euro für Schlepper ausgibt um nach Europa zu kommen, wird auch vor Pseudoreisekosten nicht zurückschrecken! Hatte das vor einiger Zeit, da war eine Australien / NZ reise gebucht und bezahlt, es waren Visa für Australien/ NZ im Pass...trotzdem abgelehnt und dann später in Remo genehmigt
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Antwort #7 - 04.01.2017 um 18:22:30
 
Soweit ist alles vorbereitet und der Termin rückt näher, jetzt wurde ich von jemandem darauf Aufmerksam gemacht das die Kopien die bei dem Antrag eingereicht werden attestiert werden bzw. beglaubigt werden müssen.

http://www.dhaka.diplo.de/contentblob/1649252/Daten/6766298/MerkblaetterSchengen...

hier steht nichts dergleichen, nur "All original documents must be presented on the day of the applicant’s appointment and
must be accompanied by one legible photocopy"

jedoch gibt es hier die Info:
http://www.dhaka.diplo.de/Vertretung/dhaka/en/02/Attestation.html

"The regulations described below are effective as of June 1st 2015.
You may get copies of your original documents and certificates attested by the German Embassy in Dhaka. Generally, such copies, along with the respective originals, are to be handed in through the visa section of the Embassy"

hat jemand eine Ahnung was jetzt richtig ist?

Danke,

Vg
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Antwort #8 - 04.01.2017 um 21:53:21
 
Ausländische Urkunden müssen für den Rechtsverkehr in Deutschland (und auch in einer dt. AV) entweder apostilliert oder beglaubigt sein.
Einzelne Behörden dürfen selbstverständlich auch die Urkunden ohne Apostille oder Begalubigungsvermerk akzeptieren, aber sie müssen es nicht.

Die Forderung nach Apostille oder Beglaubigung der ausländischen Urkunden ist durchaus korrekt.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #9 - 04.01.2017 um 22:11:38
 
erne schrieb am 04.01.2017 um 21:53:21:
Die Forderung nach Apostille oder Beglaubigung der ausländischen Urkunden ist durchaus korrekt. 

Aber nicht generell für die Beantragung von Schengenvisa.

Dynamic-X schrieb am 04.01.2017 um 18:22:30:
hat jemand eine Ahnung was jetzt richtig ist? 

Beides. Es gehört nur nicht zusammen.

Oder sind in einer Dir bekannten Sprache die Forderungen "lesbar" und "beglaubigt" identisch?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #10 - 05.01.2017 um 10:38:49
 
Petersburger schrieb am 04.01.2017 um 22:11:38:
Beides. Es gehört nur nicht zusammen.

Oder sind in einer Dir bekannten Sprache die Forderungen "lesbar" und "beglaubigt" identisch?


Nein Zwinkernd Ich wurde nur von jemanden verunsichert der sich gerne einmischt.

Danke Leute
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Antwort #11 - 05.01.2017 um 15:26:02
 
Wir haben uns übrigens für folgenden Weg entschieden und Dokumente soweit aufgesetzt:

Einladungsschreiben mit folgenden Anlagen:

1. VIDEX Application form, duly dated and signed with passport size pictures
2. Declaration of Commitment and Invitation letter of my host in Germany
- 1. Declaration of commitment (Verpflichtungserklärung)
- 2. A copy of my passport with visa stamps
- 3. Evidence of my accommodation (Grundbuchauszug)
- 4. Evidence of hotel booking
- 5. My confirmed application for leave from my employer

3. Passports showing my travel experience
4. Leave letter showing approved leaves and the date I am expected to return to work
5. Detailed travel itinerary
6. Reservation for my flights via Emirates Airlines for Dhaka - Frankfurt - Dhaka financed by the sponsor
7. Hotel booking reservation as proof of accommodation financed by the sponsor
8. Travel insurance with benefits coverage of 50,000 Euros

@Petersberger - wäre der Knaller wenn du eine Einschätzung zu den angaben abgeben würdest.

Vielen Dank!!

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Antwort #12 - 10.01.2017 um 08:08:35
 
Hey Leute, noch eine Frage.

Sie hatte den Termin heute bei der Botschaft. Hat die Dokumente abgegeben und hatte das Interview.

Am ende des Interviews wurden Ihr alle Dokumente zurück gegeben bis auf das Anschreiben und die Bank Statements. Selbst die VE wurde zurück gegeben.

Ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen?
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erne
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Antwort #13 - 10.01.2017 um 16:42:48
 
Dynamic-X schrieb am 10.01.2017 um 08:08:35:
Ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen? 


weder noch, das ist gar kein Zeichen.
Sie muss auf die Entscheidung warten.
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Antwort #14 - 11.01.2017 um 10:25:55
 
Ja aber mal im Ernst, meine VE - die haben alles zurück gegeben. Die Kopien auch - also keinerlei Dokumente behalten bis auf die genannten. Das macht doch keinen Sinn. Oder haben die meine VE sowieso im System ?

Ich würds nur gerne verstehen, ich hab noch nie gehört das Originale + Kopien zurück gegeben wurden.

Das macht keinen Sinn.
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