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Umverteilung zum (ungeborenen) deutschen Kind (Gelesen: 14.565 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #45 - 01.03.2017 um 20:30:13
 
Ok, dann könnte man z.B., um ganz sicher zu gehen, das Checken der Post an der Meldeadresse einem zuverlässigen Bekannten übertragen oder für 20 EUR einen postalischen Nachsendeauftrag veranlassen. Und eben wöchentlich persönlich nach dem Rechten schauen. Bei dieser Entfernung auch keine Weltreise.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Antwort #46 - 01.03.2017 um 21:34:41
 
grisu1000 schrieb am 01.03.2017 um 00:40:43:
Er darf vorübergehend die werdende Kindesmutter besuchen.

Genau das schrieb ich. Er darf lediglich noch nicht umziehen.
Warum man so ein  Gedöns anstellt, obwohl der Kindsvater eh die ganze Zeit zu Besuch in HH ist, versteh ich nicht.
Er wird auch bei der Geburt offiziell dabei sein können---es sei denn, genau zu diesem Zeitpunkt ist er zur Anhörung eingeladen.
Dann muß der Mann Prioritäten setzen. Muß sich einfach entscheiden, was ihm momentan das wichtigste ist.

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Hornorata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 01.03.2017 um 23:24:20
 
Warum Gedöns?? Er ist eben nicht die ganze Zeit bei uns! Und zwar, weil seine ALB und mitteilte, dass er das nicht darf. Ein paar Tage mal zu Besuch ja, aber die meiste Zeit muss er sich in Cuxhaven aufhalten. Und das ist genau unser Problem und der Grund dafür, dass wir das jetzt überhaupt schon so beantragt haben. Wäre er eh immer bei uns, hätten wir mit dem Antrag gewartet, bis das Kind auf der Welt ist.
Hier wird ja gesagt, dass er bei uns sein darf, er aber für Post und co erreichbar sein muss. Die ALB war da aber anderer Meinung.

Wenn er bei uns ist, dann schaut sein Mitbewohner täglich nach Post und sagt auch Bescheid, wenn da was kommt.

Im Schreiben der Hamburger ALB von heute stand auch drin, dass er mit der ALB in Cuxhaven absprechen soll, ob er um den Geburtstermin für etwas länger bei uns sein darf.
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« Zuletzt geändert: 02.03.2017 um 06:38:26 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
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Mick
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Antwort #48 - 02.03.2017 um 06:57:38
 
Es ist mal wieder genug geschrieben... Lebensberatung dann
weiter im User oder per PN.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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