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Abschiebekosten (Gelesen: 8.048 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 25.12.2016 um 12:57:50
 
Shaani schrieb am 24.12.2016 um 18:02:05:
eben doch, die Einreisesperre bzw. die Einreise nach Deutschland wird erst wieder gestattet, wenn diese Abschiebekosten beglichen sind.


Das ist falsch, beides hat miteinander nichts zu tun.

Das Bundesland übergibt die Forderung meistens an eine Stelle, die "Geld eintreibt" für das Land. Ob und was Du dorthin überwiesen hast, weiß die Ausländerbehörde doch überhaupt nicht. Und diese Stelle bei der Landeskasse hat überhaupt nichts mit der Abschiebung oder der Sperre zu tun, sondern kümmert sich nur um die Summe. Der eine wurde abgeschoben, die andere ist bei Rot über die Kreuzung gefahren – das ist für die Leute, die die Kasse überwachen, komplett egal.
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KaGe
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Antwort #16 - 25.12.2016 um 15:07:34
 
Aras schrieb am 25.12.2016 um 09:43:29:
Blödsinn. Der Kostenbeamte kann keine Kosten erlassen
Wer behauptet DAS denn? Von Kostenerlaß lese ich gar nichts. Also bitte Smiley

Petersburger schrieb am 25.12.2016 um 11:01:24:
Das mag im Einzelfall so mitgeteilt werden, aber es ist falsch.

Aha. Dann hat die TS eine falsche Auskunft erhalten und richtet leider ihr ganzes Tun darauf aus.


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Shaani
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Antwort #17 - 29.12.2016 um 00:20:51
 
Saxonicus schrieb am 25.12.2016 um 12:11:27:
Dir sollte aber klar sein, das die Bezahlung der Abschiebekosten allein, kein Allheilmittel zur Aufhebung der Einreisesperre sein kann. Da dürften sicher die Gründe, welche zur Abschiebung geführt haben, ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
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Natürlich ist mir das klar... Mein SB von der ABH ist sehr nett und aufgrund das wir verheiratet sind, ich schwanger bin, gewillt bin die Abschiebekosten zu tragen und ich mich um alles sehr bemühe möchte er die 2.5 Jahre einreisesperre bis spätestens Juni 2017 befristen Smiley
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reinhard
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Antwort #18 - 29.12.2016 um 11:26:23
 
Dann wäre es doch am besten, wenn derjenige, der die Sperre hat, die Befristung beantragt. Er sollte das ausführlich begründen und dann einen bestimmten Termin beantragen – welcher ist egal, es sollte nur konkret sein, damit die schriftliche Antwort konkret wird. Also zum Beispiel: Befristung auf den 1. Februar 2017 beantragen und dann gucken, was als Antwort kommt.
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