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Reisepass und Aufenthaltstitel zu Hause lassen, für die Arbeit? (Gelesen: 6.965 mal)
Kuskean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.12.2016 um 23:00:45
 
Hallo letzte Woche ist mir, was ganz schlimmes passiert. Habe meinen Reisepass + eAT bestimmt auf der Arbeit verloren.
Zum Glück nach 1 Tag später. Hat jemand es gefunden und ich fand alles in meinem Briefkasten wieder.

Kann man auch nicht besser lösen für die Notfällen?

Ich würde einfach mit dem Drucker es scannen und als schwarz weiß Kopie ausdrucken.
Dann nehme ich immer so mit auf der Arbeit, beim einkaufen, unterwegs, Ausweis Kontrolle. Wäre es erlaubt, und könnte es zu Problemen führen?

Könnte auch Probleme für den Arbeitgeber geben, wenn Zoll Beamtem oder Polizisten mich kontrollieren z.b auf der Arbeit?
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Aras
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Antwort #1 - 19.12.2016 um 23:20:21
 
Niemand sagt, dass du die stets bei dir führen sollst. Mach Kopien und Zeig die vor. Wenn Zoll oder Polizei die Originale sehen will, dann sind die halt zu Hause. Dann fährt man dich ggf. dorthin, damit du diese vorzeigst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kuskean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.12.2016 um 00:06:44
 
Aras schrieb am 19.12.2016 um 23:20:21:
Niemand sagt, dass du die stets bei dir führen sollst. Mach Kopien und Zeig die vor. Wenn Zoll oder Polizei die Originale sehen will, dann sind die halt zu Hause. Dann fährt man dich ggf. dorthin, damit du diese vorzeigst.

Das ist gut. Aber hätte noch eine Frage. Habe vor irgendwann mal wieder Nebenjob anzunehmen. Ich weiß selber man muss bei dem Vermittlter bzw den Leiter seine Ausweise zeigen. Damit die Daten für den Einstellungsbogen hinzufügen können. Reichen die Kopien aus? Oder können die auf originale berufen durch Paragraph xy?
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Aras
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Antwort #3 - 20.12.2016 um 00:31:45
 
Das reicht natürlich nicht aus. Rechtserhebliche Handlungen sollen entsprechend legitimiert werden. Also in solchen Fällen Pass und AE vorlegen. Die Kopien nimmt man ja mit, damit man nicht ständig Gefahr läuft diese zu verlieren nur um bei einer möglichen Kontrolle durch die Polizei diese vorlegen zu können.

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Antwort #4 - 20.12.2016 um 00:53:13
 
Kuskean schrieb am 19.12.2016 um 23:00:45:
Könnte auch Probleme für den Arbeitgeber geben, wenn Zoll Beamtem oder Polizisten mich kontrollieren z.b auf der Arbeit? 


Die wollen doch eher den Sozialversicherungsausweis sehen, insbesonder bei Arbeiten, wo der mitgeführt werden muss. Ansonsten hat der gute Arbeitgeber sowieso eine Kopie von Pass, AT und Sozialversicherungsausweis in der Personalakte.
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KaGe
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Antwort #5 - 20.12.2016 um 06:52:45
 
Kuskean schrieb am 20.12.2016 um 00:06:44:
man muss bei dem Vermittlter bzw den Leiter seine Ausweise zeigen

Das ist auch kein Problem.
Wenn du ein neues Jobangebot hast und einen Termin beim Arbeitgeber, nimmst du einfach die Originale mal mit. Die werden dann in der Firma kopiert.
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tiggger
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Antwort #6 - 20.12.2016 um 09:11:34
 
Es gibt in einigen Berufen eine Mitführpflicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
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Kuskean
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Antwort #7 - 20.12.2016 um 09:51:30
 
Danke für die Infos. Kann ich nicht Fotos machen und die auf dem Handy speichern? Bei der Kontrolle es einfach vorzeigen. Ich glaube hier ist doch besser oder? Man sieht dann auch noch die Farben usw..

tiggger schrieb am 20.12.2016 um 09:11:34:
Es gibt in einigen Berufen eine Mitführpflicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html

Kannst du mir sagen, in welcher der 9 Kategorie man als Warenveräumer ist?
Habe mal früher bei Edeka und DM gearbeitet.

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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.12.2016 um 10:26:33
 
Kuskean schrieb am 20.12.2016 um 09:51:30:
Kannst du mir sagen, in welcher der 9 Kategorie man als Warenveräumer ist?

In keiner der Kategorien.

Kuskean schrieb am 20.12.2016 um 09:51:30:
Habe mal früher bei Edeka und DM gearbeitet.

Frage ist doch eher was Du jetzt machst.

Ps: wenn eine Mitführungspflicht besteht helfen auch keine Fotos, dann verstößt Du gegen das Gesetz und wirst entsprechend bestraft.
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Kuskean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.12.2016 um 10:39:57
 
tiggger schrieb am 20.12.2016 um 10:26:33:
Frage ist doch eher was Du jetzt machst.

Ps: wenn eine Mitführungspflicht besteht helfen auch keine Fotos, dann verstößt Du gegen das Gesetz und wirst entsprechend bestraft.

Als Warenverräumer reichen die Kopien oder Fotos auf dem Handy aus. Merke ich mir für die Zukunft.

Wie sieht als Hausmeister aus? Das mache ich aktuell.

Ein User hier meinte noch von Sozialversicherungsausweis. Wie sieht hier aus?
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KaGe
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Antwort #10 - 20.12.2016 um 11:06:33
 
Kuskean schrieb am 20.12.2016 um 00:06:44:
Habe vor irgendwann mal wieder Nebenjob anzunehmen.

Dann wird der AG dir sagen, was er an Papieren haben will.
Kuskean schrieb am 20.12.2016 um 10:39:57:
Wie sieht als Hausmeister aus? Das mache ich aktuell.

Also hast du jetzt doch einen Job.
Den SV-Ausweis wird der AG auch haben wollen.
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Alana
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Antwort #11 - 21.12.2016 um 16:39:22
 
Kopien von amtlichen Dokumenten haben von der Beweiskraft nicht mehr Wert als mündliche Angaben. Mit Bildbearbeitungsprogrammen, aber selbst mit simplem Ausschneiden, Überkleben und anschließendem Kopieren kann man leicht etwas zusammenbasteln.

Kopien haben allein den Vorteil, dass bei einer Kontrolle alle Daten in schriftlicher Form vorliegen und die Kontrolleure/Polizisten die Angaben leichter (telefonisch oder direkt im Netzwerk) mit gespeicherten Daten abgleichen können. Die Kopien helfen also, weil man alle Daten zur Hand hat, auch die, die man sich nie merken würde (z.B. Ausweisnummer, Ausstellungsdatum, ...). Das kann eine Kontrolle vereinfachen, aber die Kopien ersetzen nie das eigentliche Dokument, wenn man dieses vorlegen muss.
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Antwort #12 - 21.12.2016 um 20:55:56
 
Alana schrieb am 21.12.2016 um 16:39:22:
Kopien von amtlichen Dokumenten haben von der Beweiskraft nicht mehr Wert als mündliche Angaben.
....
. Das kann eine Kontrolle vereinfachen, aber die Kopien ersetzen nie das eigentliche Dokument, wenn man dieses vorlegen muss. 

schön, aber was willst du damit sagen? Dass der TS immer (1) die Originaldokumente dabei haben MUSS? Das ist falsch.
Es genügen die Kopien, es sei denn, er hat mit etwas zu tun, wo die Orignale vorgelegt werden müssen
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #13 - 21.12.2016 um 22:02:11
 
Alana schrieb am 21.12.2016 um 16:39:22:
Das kann eine Kontrolle vereinfachen, aber die Kopien ersetzen nie das eigentliche Dokument, wenn man dieses vorlegen muss. 


Außer den bereits genannten Fällen braucht man keine Originaldokumente dabeihaben und sollte man nicht. Insbesonder weil der Erhalt eines Ersatzpasses und eAT oft mit massiven Aufwand verbunden ist.

Die lässt man schön im Wertfach zu hause. Anhand eiener Kopie können Sicherheitsbehörden meist die Angaben nachprüfen. Und wenn nicht legt man die Originaldokumente nachträglich vor.
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Alana
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Antwort #14 - 21.12.2016 um 22:58:35
 
erne schrieb am 21.12.2016 um 20:55:56:
schön, aber was willst du damit sagen? Dass der TS immer (1) die Originaldokumente dabei haben MUSS? Das ist falsch.
Es genügen die Kopien, es sei denn, er hat mit etwas zu tun, wo die Orignale vorgelegt werden müssen

Ich habe nirgendwo gesagt, er müsse die Originaldokumente immer dabei haben. Wo hast du das gelesen?

Alana schrieb am 21.12.2016 um 16:39:22:
Das kann eine Kontrolle vereinfachen, aber die Kopien ersetzen nie das eigentliche Dokument, wenn man dieses vorlegen muss.

Das bezieht sich nur auf die Fälle, wenn man das eigentliche Dokument vorgelegt muss (deshalb der Kausalsatz). Die Beispiele, wann Originaldokumente vorgelegt werden müssen, wurden ja zuvor genannt. Das muss man ja nicht unbedingt alles wiederholen. Ich habe lediglich betont: Kopien haben genauso viel Aussagekraft wie mündliche Angaben. Insofern helfen Kopien als Erinnerungsstütze, aber es ist völlig egal, ob er Kopien mitnimmt oder sie zuhause lässt. Es "genügen" in den meisten Fällen eben nicht nur die Kopien; es reicht auch, sich die Daten aufzuschreiben oder sie im Kopf zu haben (oder z.B. bei einer Polizeikontrolle mit der Polizei nach Hause zu fahren, um die Originale vorzuzeigen).

Es ging mir lediglich darum zu betonen, dass Kopien keine Art Ersatzdokumente sind, die der TS mit sich führen muss. Dass es oft eine praktische Lösung ist, ist klar.
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