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Reisepass und Aufenthaltstitel zu Hause lassen, für die Arbeit? (Gelesen: 7.027 mal)
Kuskean
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.12.2016 um 23:05:00
 
Ok aber wir reden doch über Jobs oder?

Die Arbeiten sind ja, außerhalb der Kategorien https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
Also besteht für mich keine Pflicht.

Aber, weil ich ungern wieder, was verlieren will und keine Lust mit den Beamten nach Hause zufahren. Werde bei der Arbeit einfach die Kopien mitnehmen. Meine Bankkarte und Krankenkasse Karte nehme ich auch mit. Sollte ausreichen in der Praxis, dass die Beamten die genaue Prüfung es sein lassen werden bzw die Chance ist viel höher. Denke ich mal.

Noch was, wie sieht mit Fotos aus?
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KaGe
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Antwort #16 - 24.12.2016 um 11:13:51
 
Zuerst hattest du gefragt, wie das mit Kopien von wichtigen Dokumenten ist.
Wie du lesen kannst, kommts drauf an, wann und wo man was vorlegen soll, egal ob Kopie oder Original.

Bei Erwerbstätigkeit (also bei der Arbeit) braucht man iaR nicht immer alle Originale bei sich zu tragen. Die Ausnahmen / Mitführpflicht hast du gelesen. Meist nehemn sich Arbeitgeber selbst Kopien von den Originalen.

Aus welchem Grund du nun zur Arbeit immer deine Bankkarte mitnehmen willst, versteh ich nicht. Diese zu verlieren, ist mM viel fataler für dich.

Fotos? Wie es aussieht? Was meinst du denn?
Ob du Fotos mitführen mußt? Da fällt mir kein einziger Grund ein. hä?
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Kuskean
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 24.12.2016 um 15:01:36
 
@KaGe
Habe gedacht, wenn Probleme kommen sollte. Kann mit der bankkarte es beweisen. Ich bin diese Person. Herr Beamte muss nicht mit mir nach Hause fahren wegen den originalen.

Wenn die bankkarte weg sein sollte ist nicht so schlimm. Ist eh nur sehr alte karte. Habe 3 abgelaufene bankkarten, die Nicht mehr gültig sind

Fotos also auf dem Smartphone. Von mir aus mit Licht. Das meinte ich. Sorry, habe vergessen es noch mit zu benennen.
Ist das nicht noch besser?
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Aras
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Antwort #18 - 24.12.2016 um 15:19:24
 
Sry aber deine Gedanken ziehen das Thema ins lächerliche.

Entweder die Polizei will dich richtig kontrollieren oder eben nicht. Wenn die Polizei meint die Originale sehen zu wollen und du dann dein Handy zückst, und die Fotos von denen zeigst dann beeindruckt du die nicht. Wenn die nur eine pauschale Überprüfung machen wollen, dann reichen mitgeführte Kopien aus. Deine Bankkarte hat da null Aussagekraft. Wenn ich Polizist wäre, ich würde da bei so einer Argumentation dich noch verdächtiger empfinden.

Wenn du nicht nach Hause gefahren werden willst, dann kannst du auch gerne das komplette Programm bekommen. Also ab zur Wache und Fingerabdrücke abgeben etc..



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #19 - 24.12.2016 um 17:23:38
 
Hallo,

um mal Tacheles zu reden:

Falls Du keinen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, eAT-Karte, (deutschen) Führerschein)) dabei hast, bedeutet dies im Regelfall entweder

1) Fahrt zu Dir nach Hause,
2) falls zu weit oder umständlich, Fahrt zur Wache, um

a) im polizeilichen o. ausländerrechtlichen Bestand mittels Lichtbildabgleich, oder
b) mittels Fingerabdruckvergleich (Fast-ID)

Deine Identität sicher festzustellen.

Kein Polizeibeamter, der seinen Job auch nur zu 50% ernst nimmt, wird sich auf irgendwelche Kopien, Fotos, abgelaufene Bankkarten o.ä. verlassen, um Deine Identität festzustellen.

Aus diesem Grund empfehle ich Dir, als Polizeibeamter, Deinen Pass sicher zuhause zu verwahren und Deinen eAT mitzuführen.

Alles andere bedeutet mindestens erhöhten Zeitaufwand und ist völliger Kokolores.

Gruß

PS: Und falls Du nicht in der Lage bist, auf Deine Sachen etwas aufzupassen und Angst hast, Deinen eAT zu verlieren, musst Du Dir den halt im Brustbeutel um den Hals hängen - so wie ein Vorschüler oder der demente Opi von nebenan...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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