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Bedarfsgemeinschaft mit Asylbewerber (Gelesen: 4.607 mal)
fantastixx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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13.12.2016 um 22:23:46
 
Hallo zusammen,

folgender Fall:
Ich bin selbstständig mit verhältnismäßig geringem Einkommen und habe Wohneigentum (Reihenhaus).
Mein Freund ist Iraker und momentan noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung und bekommt momentan 106€ ausgezahlt (inkl. Bahnticket).

Zur Zeit verbringt er viel Zeit bei mir, was bedeutet, dass ich die Kosten für das Haus alleine tragen und ihn zu einem Großteil noch mitversorge (Essen, Energiekosten...).

Wir würden gerne offiziell zusammenziehen, was aber zum einen schwer ist, da wir in unterschiedlichen Bundesländern wohnen und er auch nach Abschluß des Asylverfahrens wohl drei Jahre Wohnsitzauflage bekommen wird und zum anderen ist die Frage, ob wir da wirklich Vorteile draus hätten.

Option a. wir ziehen als WG zusammen, ich bekomme Miete vom Amt für ihn. Erschien erst die beste Variante aber, da es nicht rechtens ist, ist es mir eigentlich zu heikel. Zudem unwahrscheinlich, dass dem Umverteilungsantrag entsprochen wird.

Option b. wir ziehen als Paar zusammen. Das erste Jahr könnte man als sogenanntes Probejahr noch einer Bedarfsgemeinschaft entgehen.
Frage: Wieviel Geld würde ihm dann während des ersten Jahres zustehen (Taschengeld, Mietzuschuß...) und wie wird das berechnet?
Wieviel wäre es, in dem Moment, wenn wir nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft darstellen? Welche Zahlene werden zur Berechnung herangezogen und wieviel "darf" ich maximal verdienen, um nicht für ihn aufkommen zu müssen?

Option c. wir heiraten oder bekommen ein Kind. Beides kommt zur Zeit noch nicht in Frage. Für die Zukunft wäre trotzdem interessant, wie die Berechnung ausschaut und was für Freibeträge es gibt.
Dies ist die wahrscheinlichste Variante, dass einem Umverteilungsantrag entsprochen wird.


Wer kennt sich aus? Ich bräuchte dringend jemanden, der sich an meinen Kosten in Form von Miete und Verpflegung beteiligt, habe aber Angst, dass dieser Schuß nach hinten losgeht, wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Zumal er auch noch auf den Beginn seines Integrationskurses wartet und es daher wichtig ist, dass er Unterstützung vom Amt bekommt. Ansonsten müssten wir die Kosten hierfür selber tragen und das ist nicht wenig.

Es ist alles so verdammt kompliziert... eben auch wegen dem Bundeslandwechsel, wofür man schon gute Gründe vorlegen muss, das ist mir bewußt. Gebe ich als Begründung an, er möchte mit seiner Verlobten zusammenziehen, wird dem Antrag vielleicht eher entsprochen, jedoch würden wir vermutlich ab dem ersten Tag als Bedarfsgemeinschaft gelten, da wir Heiratsabsichten äußern...

Wer kennt sich aus? Mit den Rechnern im Internet komme ich nicht klar. Die gelten immer nur für Bedarfsgemeinschaft Hartz4 und Hartz4 oder Hartz4 und Grundsicherung, bestenfalls Arbeitnehmer und Hartz4. Aber diesen speziellen Fall decken sie nicht ab, da sie das Asylbewerberleistungsgesetz nicht berücksichtigen.

Danke schon mal Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.12.2016 um 02:14:14
 
In der Tat ein etwas komplizierter Fall bei dem eine indivoduelle Berechnung durch das Amt wohl unumgänglich ist.

Variante a und b werden wohl eh an der Wohnsitzauflage scheitern und Variante c ist ja laut deiner Aussage nicht geplant.

Mit Variante c ist er die Wohnsitzauflage natürlich sicher los da er dann eine AE nach Paragraf 28 bekommt und nicht mehr von asylbewerberleistungen lebt sondern ggf. Von regulären Sozialleistungen. Für diesen Fall kannst du auf jeden Fall einen Internet Rechner nutzen und euch als Familie zustehende Regelbeträge ergoogeln .

Würde Variante d empfehlen Sprich er wartet mal auf Ausgang seines Asylverfahrens und du lernst Ihn weiter besser kennen da ich nicht erkenne dass Variante a oder b überhaupt möglich sind wenn er weiterhin Leistungen beziehen will .
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fantastixx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.12.2016 um 22:38:21
 
Seit 8 Monaten leben wir Variante d. Aber das ist halt für mich leider echt eine teure Variante Zwinkernd
Naja ab Februar müsste er zumindest mehr Geld bekommen... warten wir mal ab.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.12.2016 um 22:50:44
 
Weniger anrüchig wäre ja auch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #4 - 15.12.2016 um 11:16:58
 
Solange dein Freund, Partner, Verlobter im Asylverfahren ist, kannst du alle Überlegungen mit
dem Jobcenter über den Haufen schmeißen, da er als Asylbewerber von den Leistungen nach
dem SGB II komplett ausgeschlossen ist.

Ist dein Freund, Partner, Verlobter raus aus dem Asylverfahren kannst du noch mal überlegen,
ob und wie du dann dein zuständiges Jobcenter veräppeln willst.

Eins sei noch gesagt: es kommt immer alles raus und dann wird es heißen: Betrug!!

Also von Anfang an: Legt alle Karten auf den Tisch und seid ehrlich - es rächt sich.


Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.12.2016 um 12:33:40
 
fantastixx schrieb am 13.12.2016 um 22:23:46:
Ich bräuchte dringend jemanden, der sich an meinen Kosten in Form von Miete und Verpflegung beteiligt,
Dazu eignet sich ein im Asylverfahren hängender Iraker in einem anderen Bundesland leider denkbarst schlecht.

fantastixx schrieb am 13.12.2016 um 22:23:46:
momentan 106€ ausgezahlt (inkl. Bahnticket).
Warum bekommt er 106,- € incl. Bahnticket? Asylbewerberleistungen ist klar, aber 106;-€---??
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
Wofür hat er das Bahnticket?
Seit wann ist er denn überhaupt in dem Asylverfahren?

Du kannst mM keine Vorteile aus dieser Bekanntschaft ziehen.
Bisher hast du deine Haus-Kosten allein tragen können.
Wenn du es dir nun nicht leisten kannst, die Energiekosten (welche überhaupt?)  und Lebensmittelkosten für 2 Personen zu tragen, ist dein irakischer Freund ein falscher Partner für Vorteile. Sorry fürs Direkte.

Zum Hartz 4/ SGB II:
Gesetz statt Rechner: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Besonders § 7, wenn das Asylverfahren irgendwann eine Anerkennung bringt und eure Beziehung noch besteht.

1. Dein Irrtum mit dem Probejahr.
2. Dein Irrtum, daß es dann eine Umverteilung ohne wichtige Gründe gäbe. Wichtig ist nicht dein Kostenproblem oder ein 8monatige Bekanntschaft. Wichtiger Grund wäre ein Job und eine Wohnung. Job ist aber illusorisch ohne nachgewiesene dt. Sprachkenntnisse.
3. Dein Irrtum, daß ihm etwas an Geld vom JC zustehen würde. Vielmehr würde vermutet und geprüft, ob und wieviel euch beiden (2er-BG) als Ergänzung mit Alg2 gewährt würde. Dazu hättest du deine Einkommens-und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Reichts nicht lt. SGB II, kommt etwas dazu--- für die 2er BG. Und unendlicher Schriftverkehr mit dem JC.
4. Der Vorschlag einer Kostenbeteiligungsvereinbarung gegenüber dem JC würde sicher trotzdem ebenso zur Vermutung einer BG und folglich der Nachweisführung (Widerlegung der BG-Vermutung) führen.
4. Warum ist Februar 2017 ist Zieldatum? Für welches Mehr-Geld?

Hast du schon mal über Wohngeld /Lastenzuschuß (nur für dich) nachgedacht oder gegoogelt?
Zumindest solange, bis eure Beziehung klare rechtliche Grundlagen hat.
http://www.wohngeld.org/lastenzuschuss.html
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.12.2016 um 20:18:27
 
Zitat:
Warum bekommt er 106,- € incl. Bahnticket? Asylbewerberleistungen ist klar, aber 106;-€---??
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
Wofür hat er das Bahnticket?
Seit wann ist er denn überhaupt in dem Asylverfahren?

Weil er nach Asylbewerberleistungsgesetz 135€ bekommt. Davon bei uns aber 29€ zwangsweise für ein Bahnticket abgezogen werden, um Schwarzfahren vorzubeugen bzw. Mobilität zu gewährleisten.

Zitat:
Du kannst mM keine Vorteile aus dieser Bekanntschaft ziehen.
Bisher hast du deine Haus-Kosten allein tragen können.
Wenn du es dir nun nicht leisten kannst, die Energiekosten (welche überhaupt?)  und Lebensmittelkosten für 2 Personen zu tragen, ist dein irakischer Freund ein falscher Partner für Vorteile. Sorry fürs Direkte.

äääähm wer redet bitte davon, VORTEILE aus der Beziehung ziehen zu wollen? Ich möchte nur, sofern möglich keine Nachteile daraus ziehen.
Welche Energiekosten? Willst du abstreiten, dass zwei Personen das doppelte an Lebensmitteln, sowie einen Mehrbedarf an Wasser und Strom verbrauchen, als ein Einpersonenhaushalt?

Und nochmal, ich will keine Vorteile daraus ziehen, ich würde mir lediglich einen "Ausgleich" WÜNSCHEN. Warum? Weil ich ihn dann aufnehme anstatt der Notunterkunft, die auch einen Batzen Geld dafür  bekommt einen Container bereit zu stellen. Weil ich dann sämtliche Kosten habe, die vorher die Unterkunft getragen hat. Zuviel verlangt? Vermutlich...

Zitat:
Warum ist Februar 2017 ist Zieldatum? Für welches Mehr-Geld?

"Dauert ihr Asylverfahren länger als 15 Monate, bekommen Asylbewerber Leistungen entsprechend der Sozialhilfe"

Zitat:
Dein Irrtum, daß es dann eine Umverteilung ohne wichtige Gründe gäbe. Wichtig ist nicht dein Kostenproblem oder ein 8monatige Bekanntschaft. Wichtiger Grund wäre ein Job und eine Wohnung. Job ist aber illusorisch ohne nachgewiesene dt. Sprachkenntnisse.

Welcher Irrtum? Job, Ehepartner, Kind. Das sind die wichtigen Gründe. Eine Wohnung allein bringt gar nichts. Wohl eher dein Irrtum?
Ich habe nichts davon geschrieben, dass es einfach ist ohne zu heiraten. Dennoch ist es einen Versuch wert. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Aber ich will nicht wagen, ohne die Risiken abzuwägen. Schlußendlich entscheidet die aufnehmende Ausländerbehörde... abgeben tut jeder gerne!

Zitat:
Dein Irrtum, daß ihm etwas an Geld vom JC zustehen würde. Vielmehr würde vermutet und geprüft, ob und wieviel euch beiden (2er-BG) als Ergänzung mit Alg2 gewährt würde. Dazu hättest du deine Einkommens-und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Reichts nicht lt. SGB II, kommt etwas dazu--- für die 2er BG. Und unendlicher Schriftverkehr mit dem JC.

Auch kein Irrtum... wie kommst du darauf? Hab ich mich so unklar ausgedrückt? Anscheinend. Ich rede doch die ganze Zeit von Bedarfsgemeinschaft, dass ich selbst nicht viel verdiene und die Frage, WIE sich das berechnet.

Zitat:
Ist dein Freund, Partner, Verlobter raus aus dem Asylverfahren kannst du noch mal überlegen,
ob und wie du dann dein zuständiges Jobcenter veräppeln willst.

Wo liest du bitte, dass ich das Jobcenter "veräppeln" will? Ich sage zu Option a doch selbst, dass ich es nicht machen möchte, da es nicht rechtens ist und es zudem eh unwahrscheinlich wäre, dass dem entsprochen wird.


Ich finde es ehrlichgesagt erschreckend, dass einem sofort unterstellt wird, mann würde Vorteile aus der Beziehung ziehen wollen oder das Jobcenter verarschen wollen. Das liegt mir absolut fern! Und ich finde es schlimm, dass ich mich in einem Forum für Ausländerrecht dafür rechtfertigen muss, dass ich mich über die Möglichkeiten, die wir haben, erkundige.
Entschudigung, dass ich noch nie in meinem Leben mit Jobcenter oder Sozialamt zu tun hatte und mich da absolut nicht auskenne, welche Möglichkeiten es gibt. Ich dachte, hier wäre das richtige Forum, um danach zu fragen. Aber selbst hier wird man angegangen für seine Beziehung. Ziemlich traurig. Es fehlt eigentlich nur noch die Aussage, er würde mich doch gar nicht lieben, sondern nur Papiere wollen  unentschlossen

Danke trotzdem an alle, die sich die Mühe gemacht haben mir zu helfen.
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fantastixx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.12.2016 um 20:19:26
 
Aras schrieb am 14.12.2016 um 22:50:44:
Weniger anrüchig wäre ja auch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung.


Die sieht wie genau aus?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.12.2016 um 20:58:55
 
Hier findest du beispielschreiben

http://hartz.info/?board=9.0

Es gibt eine gesetzliche Vermutung, dass bei einem Zusammenleben von unter einem Jahr keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Nach einem Jahr besteht die Vermutung, dass eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft gibt. D.h. dass diese Vermutung widerlegbar ist.

Wenn du also offiziell angibst, dass du für seine Kosten bis heute aufgekommen bist, dann hast du Verantwortung für ihn übernommen und ihm beigestanden. Es läge also eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

Wenn du aber angibst, dass er bei dir Schulden gehäuft hat, dann ist eben keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft begründet worden.

Auch der gemeinsame Sexualverkehr begründet keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Aus SGB II §7
Zitat:
3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.



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Antwort #9 - 16.12.2016 um 07:13:58
 
fantastixx schrieb am 15.12.2016 um 20:18:27:
Davon bei uns aber 29€ zwangsweise für ein Bahnticket

Das Bahnticket kann er sicher in seinem jetzigen Ort nutzen, und evtl. auch, um dich zu besuchen?
fantastixx schrieb am 13.12.2016 um 22:23:46:
und zum anderen ist die Frage, ob wir da wirklich Vorteile draus hätten.

Doch, du und ihr wollt Vorteile aus der Situation ziehen. Ist ja verständlich, aber das geht jetzt einfach nicht.
Und rückwirkend für die 8 Monate bisher schon gar nicht.
fantastixx schrieb am 13.12.2016 um 22:23:46:
Ich bräuchte dringend jemanden, der sich an meinen Kosten in Form von Miete und Verpflegung beteiligt, 

Eben. Jetzt ist dein irakischer Freund der Falsche dafür. Er kann es einfach nicht leisten und später nach Anerkennung wird es das JC  und die ABH nicht wollen wegen des § 12a AufenthG.
Du willst einen Ausgleich? Für erhöhte Kosten aufgrund deiner Beziehung? Sorry, das zahlt dir für die vergangene Zeit keiner.
Wenn er ab Februar HzL bekommt, kann er sich an Kosten beteiligen, wenn er bei dir ist. Das wäre eine private Kosten-Beteiligungs-Vereinbarung. Wahrscheinlich hältst du das für unzumutbar.

Selbstverständlich erhöhen sich die Kosten. Wenn man sich das momentan aus x Gründen nicht leisten kann, muß mans lassen mit der Großzügigkeit.

Irrtümer: Hat er in kurzer Zeit einen Job? Sicher nicht.
Wo wird er den Sprach/Integrationskurs machen? Sicher nicht in deinem BL.
Schnell heiraten wegen Umverteilung? Geht sicher nicht schnell.
Schnell Kind haben? wegen WAS? Wegen finanziellem Ausgleich  ?

Du hast ihn doch gar nicht bei dir aufgenommen, um seiner Kommune die Batzen an Kosten zu ersparen. Die hat die Kosten sowieso für seinen Platz in der GU und rechnet diese auch ab. Egal, ob er dort ist oder nicht.

Später, wenn sein Status geklärt ist (Asylverfahren beendet) und er offiziell zu dir ziehen könnte und Leistungen vom JC bekommen könnte--- dann würdet ihr als 2er BG berücksichtigt.
Ich schrieb dir, daß  du dann sämtliches offenlegen mußt, weil geprüft wird, ob du das nicht allein stemmen kannst.
Der Hinweis von @Aras zur KBV ist aus 2011. Leider weist der Autor nicht auf die Tücken und den zähen Kampf mit dem JC hin, der sich aus dieser Art der Partnerschaft ergeben wird. Und schon häufig ergeben hat. Das ist in diesem Forum übrigens auch zu lesen.
Beispiel: Wer seit mehr als 8 Monaten eine Beziehung bei sich zu Hause hat, wird schlecht nachweisen können, daß es keine Partnerschaft / VEG ist.
Aber Versuch macht kluch (und mürbe). Auch das mit dem *Schuldschein* Ärgerlich

Gerade, WEIL du noch nie mit dem Sozialamt und JC zu tun hast, tappst du ohne Kenntnisse voll in die ***, wenn du dich nicht vorher schlau machst.
Also Bitte schlau machen zum Ausländerrecht, Asylrecht, Sozialrecht. LesenLesenLesen und fragen. Nicht beleidigt abwenden. Zwinkernd

@Aras
Der §7(3a) SGB II sieht nicht vor, daß *Schulden* aus der bisherigen 8-monatigen Beziehung dann im Streitfall über die BG vom JC zu tragen sind. Die Kosten bleiben bei der TS hängen. Und auch vor Ablauf eines Jahres können JC schon eine Partnerschaft/BG vermuten. Das tun sie sogar regelmäßig.  weinend

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Antwort #10 - 16.12.2016 um 07:44:19
 
Keine Ahnung woher du die Forderung für eine 8 Monate rückwirkende Zahlung hernimmst.


Du solltest mal dich genauer mit der Materie auseinandersetzen. Es kommt auf den tatsächlichen Sachverhalt an um zu bestimmen ob zwei Personen in einer BG sind oder nicht. Wenn die TE angeben würde, dass sie alle Kosten für ihren Partner seit 8 Monaten getragen hat, dann liegt tatsächlich eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor. Wurden diese Kosten aber als Darlehen gewährt, dann liegt die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht vor.

Aus den Ausführungen könnte man beides schließen. Sie hat die Kosten für ihn bisher getragen. Aber auf der anderen Seite nimmt sie wohl das Geld von ihm zum decken seiner Kosten und auch äußerte sie ihren Willen eben nicht die Kosten für ihn weiter tragen zu wollen.

Die gesetzliche Vermutung ist nicht absolute Wahrheit.

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Antwort #11 - 16.12.2016 um 13:58:23
 
Aras schrieb am 16.12.2016 um 07:44:19:
Die gesetzliche Vermutung ist nicht absolute Wahrheit.

Richtig. Hab ich nicht behauptet.
Die Materie SGB II und §7(3a) ist mir bestens bekannt. Der tatsächliche Sachverhalt ist wichtig. Und der Streit mit dem JC oft sehr lang.Und nicht erfolgreich.

Ansonsten:
Selbst, wenn jetzt während des Asylverfahrens die Kosten (Energiekosten und Lebenshaltungskosten) dem Iraker darlehensweise gewährt würden und dazu ein Papier existieren würde, blieben diese Kosten bei der TS hängen.
Ab dem neuen Status betrachtet man den neuen tatsächlichen Sachverhalt. Genau.

Ich lese nicht, daß sie von ihm max. 106,- € nimmt, um seine Kosten bei ihr zu decken.
Übrigens kenne ich diese Kostenfrage zur Genüge. Nicht als Partner-Situation, aber als *Patenschaft* mit ztw. Unterkunft.
Mir ist also die Materie mit einem Flüchtling sehr nah.
Lippen versiegelt

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Antwort #12 - 16.12.2016 um 14:07:31
 
Ob etwas erfolgreich ist oder nicht sollte man nicht im Forum klären.
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