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Recht auf Wiederkehr (Gelesen: 691 mal)
selc96
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türke
Zeige den Link zu diesem Beitrag Recht auf Wiederkehr
08.12.2016 um 19:36:03
 
Hi,

Ich habe eine Frage bezüglich des Gesetzes (Recht auf Wiederkehr)paragraf37

-mit 14 bin ich in die Türkei gekommen mit meinen Eltern
-2014 habe ich es mit dem Gesetz versucht aber hatte leider niemanden der mir eine Verplichtungserklaerung machen könnte.

ich hatte schon einen antrag fürs studentenvisum gestellt aber (im link könnt ihr die gründe sehen)http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477828045 habe eine ablehnung bekommen wegen der glaubhaft das ich wirklich studieren möchte.

Ich habe schon eine Remonstration geschickt warte auf die Antwort. Ich geh mal vom Negativem aus also wenn ich auch für die Remo eine absage erhalte.

Könnte ich diesen Gesetz (Recht auf Wiederkehr)paragraf37 in Anspruch nehmen ?es sind schon über 5 Jahren aber erst im 2017 Maerz werde ich 21. gibt es da besondere faelle ?
wenn ich das machen würde und auch hier kein Visum erhalte. Spaeter aber fürs WS2017 ein Studentenvisum beantragen würde, würde das negativ sein also würde man dann denken das ich nur nach DE möchte ?

Ich habe mich bisschen schlau gemacht und bin auf Testas gekommen das ist ein test für auslaendische Studenten wo mann nachweisen kann das mann auch für das Studium geeignet ist/NC WERT verbesseren kann.Es ist wie ein IQ test. würde das vielleicht hilfreich sein für das Studentenvisum ?

Hat jemand erfahrungen gemacht ?
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