Ich kann Volker nur dringend empfehlen, sich nicht weiter mit der Ausländerbehörde Berlin weiter anzulegen. Die
ABH sitzt am Ende am längeren Hebel.
Sinnvoller ist die sofortige Ausreise der Ehefrau aus dem Schengengebiet (mit Abgabe der Grenzübergangsbescheinigung an der Schengen Außengrenze).
Danach (also nachdem der Ausländerbehörde die Grenzübergangsbescheinigung vorliegt) würde ich Volker empfehlen, ein klärendes Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde zu führen und die Karten auf den Tisch zu legen.
Im besten Fall springt eine
Vorabzustimmung heraus, d.h. die Ausländerbehörde Berlin teilt dem deutschen Konsulat in Manila sofort nach der Antragsstellung des Visums zur Familienzusammenführung die Zustimmung zu.
Meine Empfehlung ergibt sich insb. aus dem Schriftverkehr, die Volker im Zusammenhang mit seiner portugiesischen Ehefrau losgetreten hat.
Volker hat auf wohl auf den Tip von Alacrity gehört und so einen Text an die Ausländerbehörde losgeschickt:
Zitat:Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe
ABH,
ich beantrage eine
AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG
Zitat:ich werde den Brief an die
ALB morgen per Einschreiben absenden. Ich denke das ist sicherer da ich einen Nachweis habe. Ich hoffe alles geht gut
Zitat:So ich nochmal. Ich habe heute den Brief den weiter vorne User Alacrity vorgeschlagen hat per Einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nur
sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die
ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. Ich habe da meine Bedenken. Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten. Am 28.03.2015 fahren wir wieder zurück nach Berlin. Aber was nun ? Vieleicht kurz in die Türkei nach Istanbul fliegen und wieder zurück nach DE für weitere 3 Monate ? 180 Tage sind ja erlaubt im Jahr. Alles total verzwickt, entschuldigt. Für mich ist das alles neu und ohne portugiesische Sprachkenntnisse kamen halt viele Missverständnisse raus. Morgen muss ich doch wohl besser zu einem Anwalt.
Wie gesagt, die Tränendüse finde ich unverschämt (und die Tränendüse würde ich bei der Ausländerbehörde nicht mehr bringen -> er ist dort reichlich verbrannt):
zur Portugiesin hiess es im März 2015:
Zitat:Wir mussten heute beide fürchterlich weinen. Unsere Liebe ist wie bei Romeo & Julia. Wir beide hatten ein schweres Leben und uns im letzten Drittel unseres Lebens endlich gefunden. Eine Trennung ist für uns das Ende. Unsere Gefühle sind zu stark. Sorry ......
im Mai 2015 (also gerade mal 2 Monate nach Romeo&Julia) zur Philippinerin:
Zitat:Liebe auf den ersten Blick
und später:
Zitat: Wir brauchen uns beide sehr. Eine Trennung macht uns seelisch krank. Es ist leider so. Das ist unsere Liebe.
Mit so einem "scheinheiligen" Verhalten macht man sich bei der Ausländerbehörde keine Freunde.