Zitat:Keine Arbeit und Leben vom Jobcenter.
Nach 31 Jahren Trennung von Partnerin.
April 2015 Selbstmordversuch.
Mai 2015 Entlassung aus dem Krankenhaus.
Mai 2015 meine Frau kennengelernt.
Juni 2015 die Philippinen besucht.
Liebe auf den ersten Blick
September 2015 Verlobung.
Dezember 2015 die Philippinen besucht.
Sie haben in der Auflistung wohl etwas vergessen.
Sie haben am 27.03.2015 eine Brasilianierin in Dänemark bereits geheiratet.
Zitat:Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten
Zitat:Wir haben letzten Freitag in Dänemark geheiratet.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=print;num=1426453450Leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, wie die Sache mit Ihrer Brasilianerin ausgegangen ist.
Jedenfalls würden bei mir als Mitarbeiterin der Ausländerbehörde alle Alarmglocken angehen, wenn jmd. im März 2015 eine Brasilianierin heiratet und dann später angibt, im Mai 2015 "meine Frau" (eine Philippinerin) kennengelernt und sich im September 2015 verlobt zu haben.
Zitat:Ende August Heirat in Dänemark.
Die Dänen lassen es zu, dass Sie mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet sind oder wie?
Zitat:August 2016 Einladung gemacht. Sie bekam Visum für 4 Wochen.
Aha! Die Philippinerin hat also ein Schengen Visum beantragt. Dort musste sie zwangsläufig zusichern, nach dem Ende des Visums aus dem Schengengebiet wieder auszureisen.
Zitat:Gehofft die Behörde hat ein Herz. Falsches Visum kein Aufenthalt.
Die Ausländerbehörde würde von deren Aufsicht auch massiven Ärger bekommen, wenn Sie bei Vorliegen eines Schengenvisums (wo die Antragsstellerin die Ausreise zugesichert hat) eine Aufenthaltserlaubnis erstellt.
Zitat:Antrag auf Aufenthalt oder Duldung abgelehnt. Visum war abgelaufen.
ALB hat Pass einbehalten.
Das ist die logische Erklärung.
Zitat:Jetzt Abschiebung Mitte Dezember.
Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass Sie zur Erteilung des Schengen Visums bestimmt eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, d.h. Sie müssen nunmehr alle Kosten übernehmen.
Zitat:ALB schreibt ich soll ins Krankenhaus. Mir geht es wieder schlecht. Bin wieder in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Brauche Betreuung. Fachärzliches Attest liegt vor.
Weil ein deutscher Staatsbürger krank ist, soll nunmehr ein Härtefall vorliegen, dass die Abschiebung verhindert? Ich meine, die philippinische Frau hat Ihr Visum überzogen und Konsulat in Manila angelogen.
Welches deutsche Gericht - das bei allen Sinnen ist - sollte hier einen Härtefall erkennen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zusprechen?
Zitat:Alles was ich mühsam ereicht habe wird zusammenbrechen.
Es bricht alles zusammen, weil Sie und Ihre Verlobte die deutschen Gesetze gebrochen hat. Die Philippinerin erhält nunmehr eine schengenweite
Einreisesperre (bzw. ist kurz davor). Sie wird aber auch so massive Probleme bekommen, eine Visum zur Familienzusammenführung in Manila zu erhalten. Die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland wird da mauern.