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Einkommensberechnung AsylbLG (Gelesen: 2.353 mal)
JustLetMeKnow
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.11.2016 um 08:43:49
 
Hallo miteinander,

kennt sich hier jemand von euch mit der Einkommensanrechnung nach AsylbLG aus?

Sachverhalt:
Ich selber gehe ganz normal arbeiten, meine Freundin (im Besitz einer Duldung) hätte eventuell Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Wir wohnen zusammen in meiner Mietwohnung.

Kann mir jemand genau erklären, wie genau hier bei der Einkommensanrechnung von meinem Gehalt vorgegangen wird und welche Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt, Ratenzahlungen, usw.) von mir als weitere Abzüge vom Einkommen hier berücksichtigt werden können?

Vielen Dank im Voraus!
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.11.2016 um 10:01:31
 
Deine unterhaltspflichten werden berücksichtigt. Deine schulden natürlich nicht.

Auch nachgewiesene Werbungskosten können dein Einkommen senken.

Du kannst die Freundin für die du im Haushalt finanziell aufkommst aber  mit 8652 Euro im Jahr pauschal von deiner Einkommensteuer absetzten + die Kosten einer Krankenversicherung für sie sind noch zusätzlich absetzbar.

Eventuell hilft dir das ja eher.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2016 um 10:52:54
 
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okatomy

Kannst du bitte die Paragraphen nachliefern?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #3 - 20.11.2016 um 12:47:12
 
JustLetMeKnow schrieb am 20.11.2016 um 08:43:49:
meine Freundin (im Besitz einer Duldung)

Kannst du den Status *Freundin* näher beschreiben?

Das AsylblG kennt nämlich *FreundInnen* im gemeinsamen Haushalt nicht.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.11.2016 um 13:25:50
 
Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen dass du mit "Freundin" deine Partnerin in eheähnlicher Beziehung meinst.

Dann steht bezüglich Absetzbarkeit von der Steuer hier alles geschrieben:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14118.xhtml?currentModule=home

Auf der anderen Seite gibst du an Ehegatte von einem Ausländer zu sein. Also handelt es sich vielleicht nur um eine Bekannte die du im Haushalt aufgenommen hast? Gibt es ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dieser Person, dir und deiner Frau und Familie?
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Aras
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Antwort #5 - 21.11.2016 um 11:49:10
 
Du hast doch bloß die Regelungen § 7 des SGB II genommen und analog auf den Fall eines Bezugs von Asylbewerberleistungen ausgelegt. So kann das aber nicht klappen.

Grob überflogen: Laut § 3 AsylbLG müssten beide Partner nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz Leistungsberechtigte sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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