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Abschiebekosten (Gelesen: 2.545 mal)
Tomford
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17.11.2016 um 00:36:51
 
So mein Anwalt hat meine Verlobte was gesagt aber ich bin der Meinung dass es garnicht stimmen kann. Es ging darum dass ich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wollte und meine Verlobte meinte nein ich soll dass nicht machen weil der Anwalt meinte es gibt ein Gesetz dass wenn man eine deutsche Frau heiratet dann braucht man auch nicht die Kosten zu bezahlen.
Ich habe natürlich nachgehakt und gegooglt und finde so einen Gesetz nicht.

Was sagt ihr dazu? Hat der Anwalt recht?

Ich muss 18000€ bezahlen wie soll man soviel Geld überhaupt zusammenkriegen wenn man in Afrika lebt? Ich arbeite und verdiene grade mal 300€. Kann man vielleicht mit der Behörde reden und fragen ob man vllt nur 50€monatlich überweisen kann und eventuell wenn ich wieder da bin könnte ich mehr überweisen.

Was soll ich hier am besten machen

Danke
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Aras
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Antwort #1 - 17.11.2016 um 00:46:55
 
Die Kosten sind ja entstanden und per Kostenbescheid beschieden worden. Und insofern gibt es auch Untergang des Anspruchs in der nächsten Zeit. Eine Eheschließung mit einer deutschen Frau bewirkt aber kein Erlöschen des Anspruchs.
Jedoch kann die Befristung der Einreisesperre nicht von der Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden. Darum geht es wohl.

Aber solltest du irgendwann mal zurückkehren, dann solltest du mit der Behörde schon zusammenarbeiten und nicht den Kopf in den Sand stecken und die Schreiben ignorieren. Sonst wird dann ggf. der Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt oder dein Konto gepfändet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #2 - 17.11.2016 um 01:00:07
 
Hallo,

ein solches Gesetz gibt es auch nicht.

Deine Verlobte hat allerdings vermutlich nicht genau verstanden, was ihr der Anwalt mitgeteilt hat.

Tatsächlich ist es so, dass grundsätzlich die Kosten der Rückführung durch Dich zu bezahlen sind, dabei ist es unerheblich, ob man eine/n Deutsche/n oder einen Ausländer in DEU heiratet.
Die öffentliche Verwaltung hat diese rechtmäßige Forderung an Dich.
Allerdings steht dies nicht im Zusammenhang mit Befristungen eines Aufenthaltsverbots.

Was der Anwalt vermutlich Deiner Verlobten erklärt hat, ist, dass eine Befristung eines Aufenthaltsverbots nicht von der beglichenen Rechnung für eine Rückführung abhängig gemacht werden kann.
Weiter hat er vermutlich erklärt, dass die Kosten durchaus nach Einreise nach DEU beglichen werden können, z.B. im Rahmen einer Vereinbarung über Ratenzahlung.

Sinn macht es im Hinblick auf Befristung und ggf. Visumbeantragung allerdings schon, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der ABH vor der Beantragung zu klären. In Bereichen, in denen es ggf. Ermessensspielräume gibt, kann sich das auszahlen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tomford
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Antwort #3 - 17.11.2016 um 09:18:30
 
Ok gut hab mich verrückt gemacht warum ich das Gesetz nirgends finden kann.
Also sollte ich jetzt schon eine Ratenzahlung vereinbaren? Und nicht warten bis ich wieder da bin?
Wenn ich das mit der Vereinbarung nicht jetzt machen würde würde es negativ auf die Befristung wirken?
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Aras
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Antwort #4 - 17.11.2016 um 09:29:13
 
Darf nicht die Befristung beeinflussen. Aber.... Sachbearbeiter sind Menschen. Ermessen kann wohlwollend ausgeübt werden. Ratenzahlungen sind an die Leistungsfähigkeit des Ratenzahlers quasi gebunden. Du kannst ja später im Inland die Ratenzahlung durch Verhandlungen senken oder steigern.


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Tomford
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Antwort #5 - 17.11.2016 um 10:07:22
 
Ok danke euch  🙏🏿
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