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SGB II vs. Unterhaltsvorschuss (Gelesen: 1.975 mal)
Mo79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
14.11.2016 um 06:35:44
 
Hallo zusammen

Muss man als sgb II bezieher, Kindes unterhaltsvorschuss zurück bezahlen?

Ist der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückfordern?

trifft das in meinem Fall zu?

Mfg
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Eumelchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.11.2016 um 08:08:07
 
Wenn deine Frau Ersparnisse hat kann es sein, dass sie diese hier erstmal einbringen muss und dich davon mitversorgen muss- schließlich seid ihr verheiratet!

Der Unterhaltsvorschuss wird auf jeden Fall vom Jugendamt zurück gefordert- sobald du wieder eine Beschäftigung hast, kann man das auch in kleinen Raten abzahlen.

Sollte etwas nicht stimmen, möge man mich korrieren...
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.11.2016 um 17:54:52
 
Mo79 schrieb am 14.11.2016 um 06:35:44:
Ist der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückfordern


Unterhalts"vorschuss" ist wie der Name schon sagt ein Vorschuss auf die Unterhaltszahlungen des Unterhaltspflichtigen.
Sobald dieser wieder zahlungsfähig ist, kann/wird man den Vorschuss zurückfordern. (Sonst wäre es kein "Vorschuss", sondern eine Zahlung)
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Mo79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.11.2016 um 20:24:53
 
Unterhalts"vorschuss" ist wie der Name schon sagt ein Vorschuss auf die Unterhaltszahlungen des Unterhaltspflichtigen.
Sobald dieser wieder zahlungsfähig ist, kann/wird man den Vorschuss zurückfordern. (Sonst wäre es kein "Vorschuss", sondern eine Zahlung)


http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss.html
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